hotelleriesuisse sagt ja zur Personfreizügigkeit
Bern (ots)
Die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten wird von hotelleriesuisse zur Annahme empfohlen. Eine Ablehnung wäre für die Beziehungen der Schweiz zur EU verheerend und würde den bilateralen Weg in Frage stellen. Auch die Schweizer Hotellerie müsste mit negativen Folgen rechnen.
Diese Abstimmungsempfehlung an die Mitglieder beschloss die Spitze des führenden Arbeitgeberverbandes der Schweizer Hotellerie an ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause.
Hotellerie profitiert
Die Ausdehnung des Abkommens flexibilisiert und öffnet den Arbeitsmarkt zwischen der Schweiz und den neuen EU-Mitgliedstaaten. Bereits heute beschäftigt die Schweizer Hotellerie rund 50% ausländische Mitarbeitende, die meisten davon aus den europäischen Nachbarstaaten. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit eröffnet der Branche neue Möglichkeiten zur Rekrutierung qualifizierten Personals sowie von Hilfskräften. Da im neuen Ausländergesetz die Zulassung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten stark erschwert wird, ist die Hotellerie als personalintensive Branche, die zudem saisonalen Schwankungen unterliegt, auf neue Rekrutierungsgebiete angewiesen.
Wirksame Schutzmassnahmen
Der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und den neuen EU-Mitgliedstaaten wird schrittweise und kontrolliert eingeführt. Die Schweiz erhält - analog zur EU-internen Regelung - eine Übergangsperiode bis zum 30. April 2011. Auch wird die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit von Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping begleitet. Für die Hotellerie bedeutet dies, dass die Mindestbestimmungen des Landes-Gesamtarbeitsvertrags (L-GAV) auch für Mitarbeitende der neuen EU-Staaten gelten und die Kontrollinstanzen des L-GAV die Einhaltung der flankierenden Massnahmen überwachen werden. Diese Mechanismen haben sich in der Praxis bestens bewährt.
Überfremdungsängste unbegründet
Wie die Erfahrungen zeigen, sind die im Vorfeld der Öffnung des Schweizer Arbeitsmarkts mit den 15 "alten" EU-Staaten heraufbeschworenen Migrationsströme ausgeblieben. Dasselbe darf auch für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit den neuen EU-Mitgliedern erwartet werden.
Negative Folgen bei Nichtausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens Sollte die Vorlage in der Volksabstimmung vom 25. September 2005 scheitern, wäre eine Aufkündigung des aktuellen Personenfreizügigkeitsabkommens durch die EU wahrscheinlich. Aufgrund der so genannten Guillotineklausel zöge dies zudem den automatischen Wegfall aller anderen sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU nach sich. Dies hätte erheblichen wirtschaftlichen Schaden und einen irreparablen aussenpolitischen Imageverlust der Schweiz zur Folge.
Weitere Informationen zur Bedeutung der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten finden sich auf unserer Website: www.hotelleriesuisse.ch
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