hotelleriesuisse für Aufhebung Lex Koller
Bern (ots)
hotelleriesuisse befürwortet die Abschaffung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller). Gleichzeitig lehnt hotelleriesuisse die flankierenden Massnahmen im Raumplanungsgesetz ab: Es soll Aufgabe der Kantone sein, dort wo es notwendig und erwünscht ist, Massnahmen vorzusehen.
Künftig sollen Ausländer ohne ein kompliziertes Bewilligungsverfahren in der Schweiz Grundstücke kaufen können. Deshalb unterstützt hotelleriesuisse das Vorhaben des Bundesrates, die "Lex Koller" aufzuheben: Die grundsätzliche Gefahr einer Überfremdung des einheimischen Bodens, zu deren Bekämpfung das Gesetz geschaffen worden war, besteht nicht mehr.
Imagegewinn für Tourismusstandort Schweiz
hotelleriesuisse erhofft sich von dieser Aufhebung insbesondere Impulse für die Tourismusregionen. Zudem kann die Schweiz dadurch einen Imagegewinn verbuchen und sich als weltoffenes Tourismusland präsentieren. Bei den kaufwilligen Ausländern handelt es sich oft um finanziell attraktive Gäste, die auch als Werbebotschafter für das Tourismusland Schweiz auftreten. hotelleriesuisse betont dabei, dass die Wirkung der Abschaffung der "Lex Koller" nicht auf die Tourismusregionen beschränkt ist: Nach der Aufhebung können Personen im Ausland nämlich ohne komplizierte Bewilligungsverfahren auch Bauland und Wohnliegenschaften als blosse Kapitalanlage erwerben. Ausländische Investitionen in den Wohnungsbau können der Bauwirtschaft wichtige Impulse verleihen, solche Investitionen schaffen ausserdem Arbeitsplätze und vergrössern das vielerorts knappe Angebot an Mietwohnungen.
Bei den Übergangsbestimmungen in Zusammenhang mit der "Lex Koller" setzt sich hotelleriesuisse dafür ein, dass die Bewirtschaftungspflicht während 15 Jahren und nicht nur während fünf Jahren weitergeführt wird. Dies deshalb, weil insbesondere den Aparthotels mit der Aufhebung der Vermittlungspflicht die Existenzgrundlage entzogen würde.
Falls der Hotelbetreiber und eine Mehrheit der Wohnungseigentümer einverstanden sind, soll diese Auflage jedoch bereits während der Übergangsfrist jederzeit aufgehoben werden können.
Keine Interventionen auf nationaler Ebene
Um negative Auswirkungen im Ferienwohnungsbau zu vermeiden, die insbesondere in Tourismusgebieten auftreten könnten, schlägt der Bundesrat vor, flankierende raumplanerische Massnahmen einzuführen. hotelleriesuisse schliesst sich diesem Vorschlag nicht an: Es ist grundsätzlich richtig, den Zweitwohnungsbau in gewissen Schranken zu halten; die Kantone können jedoch Regelungen treffen, die besser auf ihre Gebiete zugeschnitten sind. Dies ist auch insofern sinnvoll, als dass nicht alle Kantone im gleichen Masse vom Zweitwohnungsbau betroffen sind. Daher soll nur dort eingegriffen werden, wo Handlungsbedarf besteht - das heisst, auf kantonaler Ebene und/oder bei den Gemeinden. Um den negativen Auswirkungen von Zweitwohnungen zu begegnen, kann auch auf Lenkungsabgaben und fiskalische Massnahmen zurückgegriffen werden.
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