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hotelleriesuisse

hotelleriesuisse protestiert gegen Schnellschuss der Eidgenössischen Steuerverwaltung bei Unterkunfts- und Verpflegungsabzügen

Bern (ots)

hotelleriesuisse wehrt sich gegen den
unverhältnismässigen administrativen Aufwand bei der Umsetzung der
neuen steuerlichen Bewertungen von Kost- und Logisabzügen. Der
Verband fordert für die Zukunft eine rechtzeitige Einbindung der
Wirtschaft in die Entscheidfindung sowie echte Massnahmen zur
Vereinfachung des unternehmerischen Alltags.
Im Oktober 2006 wurde hotelleriesuisse - ohne vorgängige
Konsultation oder Anhörung - durch die Eidgenössische
Steuerverwaltung (ESTV) über die neuen Ansätze bei der Bewertung von
Verpflegung und Unterkunft von Unselbständigerwerbenden informiert,
die bereits per 1. Januar 2007 umgesetzt werden müssen.
Übermässiger administrativer Aufwand für Hoteliers
Diese sehr kurzfristige Ankündigung der Erhöhung der Ansätze auf
den 1. Januar 2007 führt in der Hotellerie zu erheblichen Problemen,
denn die meisten Verträge für die Wintersaison 2006/07 wurden bereits
vor Wochen mit den bisher geltenden Ansätzen abgeschlossen und müssen
nun an die neue Situation angepasst werden. Dies führt für den
Unternehmer zu einem unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand, der
in krassem Widerspruch zu den Zielen der am 8. Dezember 2006 vom
Bundesrat verabschiedeten Botschaft bezüglich der "Vereinfachung des
unternehmerischen Alltags" steht. Bei den Lehrlings- und den
unkündbaren Saisonverträgen handelt es sich um unkündbare
Arbeitsverhältnisse, bei denen eine Erhöhung der Unterkunfts- und
Verpflegungsansätze per 1. Januar 2007 zudem gar nicht umsetzbar ist.
Appell für echte Erleichterungen zugunsten von Unternehmern
Der Unternehmerverband der Schweizer Hoteliers hat daher bei der
Eidgenössischen Steuerverwaltung umgehend energisch gegen diese
praxisfremde und nicht zu Ende gedachte Entscheidung protestiert.
Namentlich hat der Verband eine Verschiebung der Einführung der
geplanten Erhöhung auf frühestens 1. Juli 2007 sowie eine Absenkung
des Aufschlags auf das Ausmass der aufgelaufenen Teuerung gefordert.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass in der Hotellerie zahlreiche
Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Salären von Kost- und
Logisabzügen betroffen sind und nun einen Kaufkraftverlust erleiden.
Dieser pragmatische Lösungsvorschlag wurde von der ESTV allerdings
abgelehnt.
hotelleriesuisse nimmt diese Entscheidung mit Unverständnis zur
Kenntnis; empfiehlt den Mitgliedern aber diese umzusetzen. Für die
Zukunft appelliert der Verband an die zuständigen Behörden, die
betroffenen Branchen rechtzeitig in den Entscheidungsprozess
einzubeziehen sowie echte Vereinfachungen des unternehmerischen
Alltags umzusetzen.

Kontakt:

hotelleriesuisse
Isabel Garcia
Leiterin Kommunikation, Image und Branding
Telefon: 031 370 42 86
Mobile: 079 652 85 19
E-Mail: isabel.garcia@hotelleriesuisse.ch

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