hotelleriesuisse protestiert gegen Schnellschuss der Eidgenössischen Steuerverwaltung bei Unterkunfts- und Verpflegungsabzügen
Bern (ots)
hotelleriesuisse wehrt sich gegen den unverhältnismässigen administrativen Aufwand bei der Umsetzung der neuen steuerlichen Bewertungen von Kost- und Logisabzügen. Der Verband fordert für die Zukunft eine rechtzeitige Einbindung der Wirtschaft in die Entscheidfindung sowie echte Massnahmen zur Vereinfachung des unternehmerischen Alltags.
Im Oktober 2006 wurde hotelleriesuisse - ohne vorgängige Konsultation oder Anhörung - durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) über die neuen Ansätze bei der Bewertung von Verpflegung und Unterkunft von Unselbständigerwerbenden informiert, die bereits per 1. Januar 2007 umgesetzt werden müssen.
Übermässiger administrativer Aufwand für Hoteliers
Diese sehr kurzfristige Ankündigung der Erhöhung der Ansätze auf den 1. Januar 2007 führt in der Hotellerie zu erheblichen Problemen, denn die meisten Verträge für die Wintersaison 2006/07 wurden bereits vor Wochen mit den bisher geltenden Ansätzen abgeschlossen und müssen nun an die neue Situation angepasst werden. Dies führt für den Unternehmer zu einem unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand, der in krassem Widerspruch zu den Zielen der am 8. Dezember 2006 vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft bezüglich der "Vereinfachung des unternehmerischen Alltags" steht. Bei den Lehrlings- und den unkündbaren Saisonverträgen handelt es sich um unkündbare Arbeitsverhältnisse, bei denen eine Erhöhung der Unterkunfts- und Verpflegungsansätze per 1. Januar 2007 zudem gar nicht umsetzbar ist.
Appell für echte Erleichterungen zugunsten von Unternehmern
Der Unternehmerverband der Schweizer Hoteliers hat daher bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung umgehend energisch gegen diese praxisfremde und nicht zu Ende gedachte Entscheidung protestiert. Namentlich hat der Verband eine Verschiebung der Einführung der geplanten Erhöhung auf frühestens 1. Juli 2007 sowie eine Absenkung des Aufschlags auf das Ausmass der aufgelaufenen Teuerung gefordert. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in der Hotellerie zahlreiche Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Salären von Kost- und Logisabzügen betroffen sind und nun einen Kaufkraftverlust erleiden. Dieser pragmatische Lösungsvorschlag wurde von der ESTV allerdings abgelehnt.
hotelleriesuisse nimmt diese Entscheidung mit Unverständnis zur Kenntnis; empfiehlt den Mitgliedern aber diese umzusetzen. Für die Zukunft appelliert der Verband an die zuständigen Behörden, die betroffenen Branchen rechtzeitig in den Entscheidungsprozess einzubeziehen sowie echte Vereinfachungen des unternehmerischen Alltags umzusetzen.
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