OMV: Einberufung Hauptversammlung
Wien (euro adhoc) -
14. Mai 2008, um 14:00 Uhr, im AUSTRIA CENTER VIENNA, in 1220 Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1
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Unternehmen/OMV / Hauptversammlung
OMV Aktiengesellschaft, Wien
Einberufung
der am 14. Mai 2008, um 14:00 Uhr, im AUSTRIA CENTER VIENNA, in 1220 Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1, stattfindenden Hauptversammlung Tagesordnung: 1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts der OMV Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2007 sowie des Berichts des Aufsichtsrats 2) Verteilung des Bilanzgewinns 3) Aktienrückkauf und Wiederveräußerung 4) Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahrs 2008 5) Aktienoptionsplan 2008 6) Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 7) Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 8) Nachwahlen in den Aufsichtsrat
Der Bericht gemäß § 95 Abs 6 und § 159 Abs 2 Ziff 3 Aktiengesetz zu den Aktienoptionen wird gemeinsam mit dieser Einberufung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht und liegt darüber hinaus in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5, zur Einsicht und Mitnahme auf.
Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2007 (einschließlich Vorschlag über die Gewinnverteilung und Bericht des Aufsichtsrats) liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht auf. Darüber hinaus werden der Jahres- und der Konzernabschluss, jeweils inklusive Anhang, am 17. Mai 2008 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.
Alle Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind auch auf der Website der Gesellschaft www.omv.com frei verfügbar und erfolgen, soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß § 82 Abs 9 Börsegesetz.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind jene Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 7. Mai 2008 während der üblichen Geschäftsstunden bis zur Beendigung der Hauptversammlung bei einer der folgenden Hinterlegungsstellen hinterlegen:
- jede Hauptniederlassung eines inländischen Kreditinstituts - jeder öffentliche Notar - die Gesellschaft.
Die Aktionäre werden ersucht, den Hinterlegungsvorgang über ihre Depotbanken bei den Hinterlegungsstellen durchzuführen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditunternehmungen bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.
Die Bescheinigung der Hinterlegungsstelle über die erfolgte Hinterlegung ist in Urschrift oder beglaubigter Abschrift spätestens einen Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen (vorab per Fax [Nr. +43 (0)5 0100/916383] bzw. per E-Mail [ingrid.lausch@erstebank.at]).
Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 300.000.000 Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Aktien, die im Besitz der Gesellschaft sind, sind nicht stimmberechtigt. Daher sind aktuell 298.730.934 Stimmrechte ausübbar. Insoweit effektive Stücke zum Nominale je ATS 100 bzw. ATS 1.000 noch im Umlauf sind, werden diese bis zu deren Umtausch zur Hauptversammlung zugelassen und behalten ihre Stimm- und Gewinnberechtigung, wobei für je Nominale ATS 100 ein Stimmrecht und für je Nominale ATS 1.000 zehn Stimmrechte gewährt werden.
Um Rückfragen zu vermeiden, werden die Hinterlegungsstellen ersucht, bei der Ausstellung der Stimmkarten und der Bescheinigungen über die erfolgte Hinterlegung anzugeben, wieviele Stückaktien bzw. Aktien zum Nominale von ATS 100 bzw. ATS 1.000 hinterlegt wurden.
Die Aktionäre haben auch heuer wieder die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen unabhängigen Vertreter - den Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, office@iva.or.at, Tel.: +43 1 87 63 343/30 - ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird Herr Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at) bei der Hauptversammlung auf Wunsch alle jene Aktionäre vertreten, die ihre Aktien ordnungsgemäß hinterlegt haben, aber nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können.
Die Vertretung ist auf zweierlei Weise möglich: a) Der Aktionär der OMV Aktiengesellschaft beauftragt seine Depotbank eine Hinterlegungsbescheinigung über die ordnungsgemäße Hinterlegung seiner OMV Aktien direkt auf Herrn Dr. Michael Knap, Fremdbesitz, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, auszustellen und an diesen zu senden. In diesem Fall können keine Weisungen erteilt werden und Herr Dr. Knap ist berechtigt, das Stimmrecht nach freiem Ermessen auszuüben (oder durch einen Subvertreter ausüben zu lassen). b) Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Hinterlegungsbescheinigung über die ordnungsgemäße Hinterlegung der Aktien. Auf dieser Hinterlegungsbescheinigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Die Hinterlegungsbescheinigung samt schriftlicher Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Weiters kann in diesem Fall der Aktionär Herrn Dr. Knap Weisungen erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Ohne Weisung wird Herr Dr. Knap nach freiem Ermessen abstimmen.
Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der Website (www.omv.com) unter "Über OMV ( Corporate Governance ( Hauptversammlung ( Aktuelle HV" veröffentlicht, sobald sie Kenntnis davon hat. Da die Hinterlegungsbescheinigung (allenfalls samt Vollmacht) im Original rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen. Es ist geplant, für die Hauptversammlung eine E- Mail-Adresse einzurichten, um Aktionären noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch während der Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder diese abzuändern. Diese E-Mail-Adresse wird auf der Website der OMV Aktiengesellschaft bekannt gegeben.
Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 23 Abs 6 der Satzung der OMV Aktiengesellschaft 30 Tage nach Beschlussfassung durch die Hauptversammlung fällig, falls diese nichts anderes beschließt. Eine diesbezügliche Dividendenkundmachung wird am 17. Mai 2008 erfolgen. Aktionäre können ihre Dividendenrechte gegen Einreichung des Kupons Nr. 35 über ihre Depotbank ausüben, die die Dividende über die Zahlstellen dem jeweiligen Konto gutbuchen wird.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen.
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur nach telefonischer Voranmeldung (Tel. +43 1 40 440/21417) möglich ist.
Wien, am 22. April 2008
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
OMV
Investor Relations:
Ana-Barbara Kuncic
Tel. +43 1 40 440-21443; e-mail: investor.relations@omv.com
Press:
Bettina Gneisz-Al-Ani
Tel. +43 1 40 440-21660; e-mail: bettina.gneisz@omv.com
Thomas Huemer
Tel. +43 1 40 440-21660; e-mail: thomas.huemer@omv.com
Internet Homepage: http://www.omv.com
Branche: Öl und Gas Verwertung
ISIN: AT0000743059
WKN: 874341
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt