euro adhoc: TUI AG
Strategische Unternehmensentscheidungen
Closing des
Verkaufs der Hapag-Lloyd AG für März vereinbart
Veräußerung der Hapag-Lloyd AG
unverändert zum Unternehmenswert von 4,45 Milliarden Euro
Änderung der ...
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26.02.2009
Hamburg/Hannover, 26. Februar 2009. Die TUI AG und das Hamburger Konsortium haben alle Voraussetzungen für den Abschluss des Verkaufs der Hapag-Lloyd AG geschaffen. Auf dieser Basis wird das Closing in der 12. Kalenderwoche vollzogen. Unverändert bleibt die Bewertung der Hapag-Lloyd AG von 4,45 Milliarden Euro. Dabei sind eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse sowie eine Reihe von zusätzlichen Kreditlinien für die Hapag-Lloyd Gruppe vereinbart worden.
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat beabsichtigt die TUI AG, ihren geplanten Anteil an der Erwerbsgesellschaft von ursprünglich 33,33 Prozent auf 43,33 Prozent zu erhöhen. Die TUI AG übernimmt die zusätzlichen Anteile von der Kühne Holding AG, die weiterhin dem Konsortium angehört. Die Beteiligungsverhältnisse der übrigen Gesellschafter verändern sich nicht. Die TUI AG kann über ihre zusätzlichen Anteile an der Gesellschaft jederzeit verfügen. Das Konsortium hat ein Vorkaufsrecht und eine Abnahmeverpflichtung.
Zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs fließt der TUI AG Liquidität in Höhe von 1,6 Milliarden Euro zu. Diese liegt damit wegen der Aufstockung der Anteile sowie des noch nicht erfolgten Verkaufs der Immobilien unter den Erwartungen. Um die finanzielle Stabilität der Hapag-Lloyd Gruppe auch nach der Eigentumsübertragung zu gewährleisten, ist die TUI AG bereit, für einen begrenzten Zeitraum und zu marktüblichen Konditionen zusätzliche Kreditfazilitäten mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1 Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen. Für die einzelnen Finanzierungsmaßnahmen benötigt die TUI AG ebenfalls die Zustimmung des Aufsichtsrats.
Soweit wir in dieser Meldung Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Auch die Entwicklung der Finanzmärkte und der Wechselkurse, sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können einen Einfluss ausüben. Außerhalb der gesetzlichen Vorschriften übernimmt die Gesellschaft keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.
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