SWITCH: Was tun bei Streitigkeiten um Domain-Namen?
Zürich (ots)
Wer feststellt, dass sein gewünschter Domain-Name bereits von jemand anderem registriert wurde und Anspruch auf diesen Domain-Namen erhebt, dem steht seit dem 1. März 2004 der neue Streitbeilegungsdienst von SWITCH zur Verfügung.
Keine Überprüfung durch SWITCH
Vor der Registrierung eines Domain-Namens muss jeder Kunde selbst überprüfen, ob er mit seinem Domain-Namen nicht Rechte von Dritten verletzt. SWITCH publiziert dazu auf ihrer Website (link) eine nicht abschliessende Liste mit Links zu verschiedenen Verzeichnissen von bereits registrierten Kennzeichen (z.B. Firmen, Marken) und zu gesetzlichen Grundlagen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen erlauben es SWITCH nicht, nach erfolgter Registrierung bei Streitigkeiten aktiv zu werden. Streitigkeiten um Domain-Namen können deshalb nur zwischen dem Halter eines Domain-Namens und dem Dritten, der Anspruch auf diesen Domain-Namen erhebt, ausgetragen werden.
Neu: Streitbeilegungsdienst seit dem 1. März 2004
Beim Streitbeilegungsdienst handelt es sich um ein aussergerichtliches Verfahren, für das SWITCH zusammen mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) im Jahr 2003 eine Studie in Auftrag gegeben hat. Die Auswertung (link) der Studie zeigt, dass ein aussergerichtlicher Streitbeilegungsdienst von einer Mehrheit der Internet Community in der Schweiz, einschliesslich der ausländischen Domain-Namen-Halter, begrüsst wird. Mit der Einführung von Domain-Namen mit Akzenten und Umlauten (IDN) wurde dieser Streitbeilegungsdienst nun eingeführt.
Aussergerichtlich, schnell und kostengünstig
Der Verfahren für den Streitbeilegungsdienst wurde von SWITCH in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), dem Bundsamt für Justiz (BJ) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) definiert. Durchgeführt wird der Streitbeilegungsdienst auf unabhängiger Basis von der WIPO gemäss dem definierten Verfahren. Das Verfahren ist in zwei Phasen gegliedert: Erst wird telefonisch durch einen Schlichter versucht, die beiden Seiten zu einer Einigung zu bewegen. Misslingt dies, kommt es zu einem Expertenentscheid. Die Beweislast liegt dann beim Kläger. Das Schlichtungsverfahren verläuft mit maximal 60 Tagen schneller als ein herkömmliches Gerichtsverfahren und ist zudem günstiger.
Der Streitbeilegungsdienst steht gegenüber allen Domain-Namen-Haltern offen, welche den in Frage stehenden Domain-Namen ab dem 1. März 2004 registriert oder erneuert haben. Natürlich bleibt der Gang zu einem Zivilgericht jederzeit offen.
Ausführung des Entscheids der Schlichtungsstelle
SWITCH vollstreckt den Entscheid des Experten nach Ablauf einer 20-tägigen Frist, sofern der Fall nicht an ein ordentliches Gericht weitergezogen wird.
Weitere Informationen zum Streitbeilegungsdienst erhalten Sie unter www.switch.ch/de/id/disputes
SWITCH - Die Stiftung SWITCH betreibt das Schweizer Wissenschaftsnetz, das den Hochschulen den Zugang zur Informationsgesellschaft garantiert. Das Hochleistungs-Netzwerk verbindet Benutzer in der Schweiz untereinander, mit Europa und Übersee.
Der Betrieb des Wissenschaftsnetzwerkes von SWITCH schafft das notwendige Know-how und bildet die technologische Basis für den Betrieb der Registrierungsstelle von Domain-Namen mit den Endungen .ch und .li.
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Internet: www.switch.ch/de/id/disputes/