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SWITCH

SWITCH: Was tun bei Streitigkeiten um Domain-Namen?

Zürich (ots)

Wer feststellt, dass sein gewünschter Domain-Name
bereits von jemand anderem registriert wurde und Anspruch auf diesen
Domain-Namen erhebt, dem steht seit dem 1. März 2004 der neue
Streitbeilegungsdienst von SWITCH zur Verfügung.
Keine Überprüfung durch SWITCH
Vor der Registrierung eines Domain-Namens muss jeder Kunde selbst
überprüfen, ob er mit seinem Domain-Namen nicht Rechte von Dritten
verletzt. SWITCH publiziert dazu auf ihrer Website (link) eine nicht
abschliessende Liste mit Links zu verschiedenen Verzeichnissen von
bereits registrierten Kennzeichen (z.B. Firmen, Marken) und zu
gesetzlichen Grundlagen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen erlauben es SWITCH nicht, nach
erfolgter Registrierung bei Streitigkeiten aktiv zu werden.
Streitigkeiten um Domain-Namen können deshalb nur zwischen dem Halter
eines Domain-Namens und dem Dritten, der Anspruch auf diesen
Domain-Namen erhebt, ausgetragen werden.
Neu: Streitbeilegungsdienst seit dem 1. März 2004
Beim Streitbeilegungsdienst handelt es sich um ein
aussergerichtliches Verfahren, für das SWITCH zusammen mit dem
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) im Jahr 2003 eine Studie in
Auftrag gegeben hat. Die Auswertung (link) der Studie zeigt, dass ein
aussergerichtlicher Streitbeilegungsdienst von einer Mehrheit der
Internet Community in der Schweiz, einschliesslich der ausländischen
Domain-Namen-Halter, begrüsst wird. Mit der Einführung von
Domain-Namen mit Akzenten und Umlauten (IDN) wurde dieser
Streitbeilegungsdienst nun eingeführt.
Aussergerichtlich, schnell und kostengünstig
Der Verfahren für den Streitbeilegungsdienst wurde von SWITCH in
Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), dem
Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), dem Bundsamt
für Justiz (BJ) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum
(WIPO) definiert. Durchgeführt wird der Streitbeilegungsdienst auf
unabhängiger Basis von der WIPO gemäss dem definierten Verfahren. Das
Verfahren ist in zwei Phasen gegliedert: Erst wird telefonisch durch
einen Schlichter versucht, die beiden Seiten zu einer Einigung zu
bewegen. Misslingt dies, kommt es zu einem Expertenentscheid. Die
Beweislast liegt dann beim Kläger. Das Schlichtungsverfahren verläuft
mit maximal 60 Tagen schneller als ein herkömmliches
Gerichtsverfahren und ist zudem günstiger.
Der Streitbeilegungsdienst steht gegenüber allen
Domain-Namen-Haltern offen, welche den in Frage stehenden
Domain-Namen ab dem 1. März 2004 registriert oder erneuert haben.
Natürlich bleibt der Gang zu einem Zivilgericht jederzeit offen.
Ausführung des Entscheids der Schlichtungsstelle
SWITCH vollstreckt den Entscheid des Experten nach Ablauf einer
20-tägigen Frist, sofern der Fall nicht an ein ordentliches Gericht
weitergezogen wird.
Weitere Informationen zum Streitbeilegungsdienst erhalten Sie
unter www.switch.ch/de/id/disputes
SWITCH - Die Stiftung SWITCH betreibt das Schweizer
Wissenschaftsnetz, das den Hochschulen den Zugang zur
Informationsgesellschaft garantiert. Das Hochleistungs-Netzwerk
verbindet Benutzer in der Schweiz untereinander, mit Europa und
Übersee.
Der Betrieb des Wissenschaftsnetzwerkes von SWITCH schafft das
notwendige Know-how und bildet die technologische Basis für den
Betrieb der Registrierungsstelle von Domain-Namen mit den Endungen
.ch und .li.

Kontakt:

SWITCH
Roland Eugster oder
Marco D'Alessandro
Limmatquai 138
Postfach
CH-8021 Zürich
Tel. +41/1/253'98'73
Tel. +41/1/253'98'66
Fax +41/1/268'15'68
E-Mail: press@switch.ch
Internet: www.switch.ch/de/id/disputes/

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