SVV Schweizerischer Versicherungsverband
IV-Renten: Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Versicherungsverband und den IV-Stellen
Zürich (ots)
Die IV-Stellen-Konferenz IVSK und der Schweizerische Versicherungsverband SVV haben gemeinsam ein Manual für eine Zusammenarbeit im Abklärungsverfahren von IV-Renten verabschiedet. Es soll einen raschen und reibungslosen Ablauf sicherstellen. Das Manual ist auf der Internetseite der Interinstitutionellen Zusammenarbeit IIZ abrufbar.
Mit der Einführung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) per 1. Januar 2003 wurde den Vorsorgeeinrichtungen ein Einspracherecht bei IV-Verfügungen eingeräumt. Sie können gegen einen IV-Entscheid innert 30 Tagen nach Zustellung bei der verfügenden IV-Stelle Einsprache erheben und einen allfällig negativen Einspracheentscheid mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechten.
Die IVSK und der SVV waren sich rasch einig, dass Mittel und Wege gefunden werden mussten, um ein gegenseitiges Blockieren mit Einsprachen und Beschwerden zu verhindern. Nicht zuletzt im Interesse des Versicherten und dessen möglicher Reintegration in den Arbeitsprozess wurde ein Manual erarbeitet, das den standardisierten und datenschutzkonformen Austausch von Daten sowie die Information von im IV-Verfahren stehenden Versicherten regelt. Weiter haben sich die im SVV zusammengeschlossenen Versicherungsgesellschaften bereit erklärt, ihre Arztzeugnisse und Anmeldeformulare anzupassen, um die ihren Sammelstiftungen angeschlossenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frühzeitig über Eingliederungsangebote der IV zu informieren und zugleich den Datenaustausch zu erleichtern. Dies im Hinblick auf die Vermeidung unnötiger Wartezeiten bei Eingliederungsfällen.
Die Vereinbarung ist auf der Internetseite der IIZ: www.iiz-plus.ch abrufbar. Sie ist ein erster Schritt zur Beschleunigung des IV-Verfahrens im Kontext des Eingliederungsauftrags. Weitere Schritte wie eine intensivere Zusammenarbeit mit den Krankentaggeldversicherern sind nötig. Eine entsprechende Arbeitsgruppe hat sich bereits konstituiert. Das Ziel ist auch hier eine Zusammenarbeitsvereinbarung.
Kontakt:
SVV: Dr. Markus Escher
Institution supplétive LPP
Av. de Montchoisi 35, CP 675
1001 Lausanne
Tel. +41/21/614'75'13
E-Mail: Markus.Escher@aeis.ch
IVSK: Andreas Dummermuth
Ausgleichskasse/IV-Stelle Nidwalden
Stansstaderstrasse 54
6371 Stans
Tel. +41/41/618'51' 10
E-Mail: andreas.dummermuth@aknw.ch
Die vorliegende Medienmitteilung finden Sie auf www.svv.ch.