Distefora: Anzeige der Überschuldung und gleichzeitiges Begehren um Konkursaufschub beim Richter zwecks Ermöglichen einer Sanierung der Gesellschaft
Zumikon (ots)
Nachdem die Zwischenbilanz der Gesellschaft eine Überschuldung aufweist, hat der Verwaltungsrat der Distefora Holding AG beim zuständigen Konkursrichter des Bezirksgerichts Meilen die Überschuldung der Gesellschaft im Sinne von Art. 725 Abs. 2 OR angezeigt und die Bücher der Gesellschaft (Bilanz) deponiert. Gleichzeitig stellt der Verwaltungsrat ein Begehren um Konkursaufschub (Art. 725a Abs. 1 OR), um eine Sanierung der Gesellschaft zu ermöglichen.
Wie anlässlich der Pressekonferenz vom 11. Juni 2003 angekündigt, hat der alleinige Verwaltungsrat der Gesellschaft, Rechtsanwalt Johann-Christoph Rudin, in der Zwischenzeit verschiedene Massnahmen zur Sanierung der überschuldeten Gesellschaft geprüft. Es wurden konkrete Vorschläge für deren Zukunft ausgearbeitet und Gespräche mit Personen geführt, die bereit wären, der Gesellschaft Überbrückungskapital zur Verfügung zu stellen, um Ansprüche gegenüber früheren Gesellschaftsorganen durchzusetzen. Die angespannte Liquidität der Gesellschaft konnte in der Zwischenzeit etwas verbessert werden.
Wenn der Richter diesem Begehren des Verwaltungsrates entspricht, werden die laufenden Sanierungsverhandlungen unter der Aufsicht eines vom Gericht allenfalls zu bestimmenden Sachwalters weitergeführt. Es ist davon auszugehen, dass die Schweizer Börse (SWX) aufgrund dieser Sach- und Rechtslage die Streichung der Kotierung der Aktien, deren Handel bereits seit dem 19. März 2003 eingestellt ist, vornehmen wird.
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