EANS-Adhoc: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG PANDATEL AG i. A.: Prozessvergleich - Antrag auf gerichtliche Bestellung des Abwicklers
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Vergleich
03.12.2009
PANDATEL AG i. A. (General Standard - ISIN DE0006916307) Hannover, 02. Dezember 2009.
Die Gesellschaft hat im Rahmen der vor dem Landgericht Hannover unter dem verbundenen Aktenzeichen 22 O 38/09 anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen mit dreien der klagenden Aktionäre einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Der Vergleich ist gemäß § 278 Abs. 6 ZPO durch Beschluss des Landgerichts Hannover vom 01. Dezember 2009 wirksam geworden. Er sieht - neben der Rücknahme der Klagen gegen den Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft und die damit im Zusammenhang stehenden Beschlüsse (Abwickler- und Abschlussprüferbestellung), wodurch diese Beschlüsse bestandskräftig wurden, - unter anderem vor, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft unverzüglich nach gerichtlicher Feststellung des Vergleichs durch Beschluss gemäß § 278 Abs. 6 ZPO beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf gerichtliche Bestellung von Herrn Georg Marsmann, München, zum Abwickler der Gesellschaft stellen wird. Der Antrag auf gerichtliche Bestellung des Abwicklers wird in den nächsten Tagen beim zuständigen Gericht eingereicht werden.
Der genaue Wortlaut des Vergleichs wird gemäß §§ 248a, 149 AktG im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Über PANDATEL Das Unternehmen, mit Hauptsitz in Hannover, wurde 1987 als Pan Dacom Telekommunikation GmbH gegründet. Seit November 1999 ist die Aktiengesellschaft als PANDATEL AG an der Frankfurter Börse notiert. Mehr Informationen unter www.pandatel.de PANDATEL AG i. A. | Garbsener Landstraße 10 | 30419 Hannover
Rückfragehinweis:
Christina Kunze
Tel.: +49 (0) 511 33 65 15 11
E-Mail: christina.kunze@insignis.de
Branche: Telekommunikation
ISIN: DE0006916307
WKN: 691630
Index: CDAX
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard