Eidg. Abstimmung vom 26. September 2004 - VSAO: Erwerbsersatz bei Mutterschaft notwendig
Bern (ots)
Der VSAO befürwortet die EO-Revision. Die Einführung eines Erwerbsersatzes für arbeitende Mütter ist aus gesundheitlicher Sicht von positiver Bedeutung.
Mit der Anpassung der Erwerbsersatzordnung erhalten alle Mütter, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, nach der Geburt ihres Kindes einen vierzehnwöchigen Lohnersatz. Dieser wird 80% des versicherten Einkommens entsprechen. Anrecht auf den Erwerbsersatz haben alle berufstätigen Frauen im Angestelltenverhältnis, Bäuerinnen, Selbstständigerwerbende und Frauen, die gemeinsam mit ihrem Partner in einem eigenen Betrieb arbeiten. In medizinischer und gesundheitlicher Hinsicht ist die Einführung eines Erwerbsersatzes bei Mutterschaft ein längst fälliger Schritt:
- Die Lebensphase der Mutter kurz nach der Geburt ihres Kindes ist von körperlichen und psychischen, familiären und sozialen Umstellungsvorgängen geprägt. Der Erwerbsersatz bei Mutterschaft schafft die notwendigen Rahmenbedingungen, um die Veränderungsprozesse aus medizinischer Sicht optimal zu durchlaufen. Er ist ein integrierender Bestandteil einer zukunftsträchtigen und gesunden Familienpolitik.
- Eine stressfreie Stillphase und Aufbau einer intensiven Mutter-Kind-Beziehung haben positive Auswirkungen auf die Gesundheit und die seelische Entwicklung von Mutter und Kind. In der Zeit nach der Geburt werden auch die Voraussetzungen für eine positive Lebensgemeinschaft mit den übrigen Familienmitgliedern geschaffen.
- Der Erwerbsersatz bei Mutterschaft beugt gesundheitlichen Komplikationen vor. Diese gesundheitsfördernde Funktion unterstützt die gegenwärtige Politik zur finanziellen Entlastung des schweizerischen Gesundheitssystems.
- Die Förderung der Erwerbstätigkeit der Frauen und der Erwerbsersatz bei Mutterschaft sind von grosser Bedeutung für die demografische Zukunft der Schweiz. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur zukünftigen Finanzierung der Sozialwerke.
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