Internationaler Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre
Architektenklage im Baupfusch-Prozess rechtskräftig abgewiesen
Eschen (ots)
Im Falle des massiven Baupfuschs am Walensee - ein durch das Architekturbüro Keller und Brander AG erstelltes Gebäude mit über 700 gerichtlich festgestellten Mängeln und Schäden - hat der betroffene Bauherr einen weiteren Etappensieg erreicht.
Anstatt die offensichtlichen Mängel und Schäden anzuerkennen, weigerte sich die Keller und Brander AG, jegliche Verantwortung zu übernehmen und ging in die Offensive. Doch sowohl ihr Versuch, dem Bauherrn gerichtlich verbieten zu lassen von Baupfusch zu reden, wie auch ihr Bestreben, das Gericht mit einer von vornherein eingeschränkten Beweiserhebung davon zu überzeugen, dass das Haus keine Mängel hätte, sind gescheitert.
Zur Angriffsstrategie der Architekten gehörte insbesondere auch der dreiste Versuch, den Bauherrn mit zusätzlichen Forderungen in dreifacher Höhe des vereinbarten Pauschalhonorars zu zermürben. So kam die Forderungsklage der Architekten noch vor der Schadenersatzklage des Bauherrn. Mit dem mittlerweile rechtskräftigen Entscheid des Kreisgerichts Werdenberg-Sargans vom 28.02.2006 wurden die eingeklagten Forderungen der Architekten nun vollumfänglich abgelehnt.
Bei der Schadenersatzklage des Bauherrn gegen die Keller und Brander AG in Vaduz sind durch eine umfassende Gerichtsexpertise die geltend gemachten Mängel sowie in einem Zwischenentscheid die Gesamtverantwortung der Keller und Brander AG festgestellt worden. Darüber hinaus ist auch ein Strafverfahren gegen die Verwaltungsräte Thomas Keller und Richard Brander eingeleitet worden. Die nächste Verhandlung im Schadenersatzprozess findet am Donnerstag, den 13. April, von 10 bis 12 Uhr beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz statt.
Das Beispiel von Walenstadt zeigt, dass Bauherren und -frauen im Falle eines Baupfuschs viele Hürden überwinden müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. Trotz des krassen Baupfuschs in Walenstadt sowie Mängeln und Schäden andernorts baut die Keller und Brander AG das Landesarchiv in Vaduz und das Oberstufenschulzentrum in Uznach. Dem Schutz von Bauherren und -frauen sowie dem Schutz der Öffentlichkeit kommt eine grosse Bedeutung zu, der gesetzlich ausgebaut werden muss.
Zum Thema hat der Hausverein Schweiz neu einen Ratgeber ("Baupfusch muss nicht sein") herausgegeben und darin zahlreiche eindrucksvolle Fotos vom obigen Baupfusch verwendet. Der Internationale Verein für Gerechtigkeit und Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre hat ebenso auf seiner Website www.justice-for-peace.org eine umfassende Liste von Tipps gegen Baupfusch veröffentlicht.
Kontakt:
Internationaler Verein für Gerechtigkeit,
Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre
Postfach 160
FL-9492 Eschen
Tel. +423/373'04'24