EANS-Adhoc: Hypo Alpe-Adria-Bank AG Kündigung der Ergänzungskapitalinstrumente
der Hypo Alpe-Adria-Bank AG im Rahmen der geplanten Spaltung
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14.08.2012
Wie bereits in der ad hoc Meldung vom 26.04.2012 bekanntgegeben, haben der
Vorstand der HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG (FN 245157 a) und der Vorstand der HYPO
ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG (FN 108415 i) beschlossen, zur Unterstützung
des laufenden Verkaufsprozesses hinsichtlich der HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG eine
Spaltung der HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG auf Basis des Jahresabschlusses zum
31.12.2011 vorzubereiten, welche im Wege einer Abspaltung zur Aufnahme nach den
Bestimmungen des Spaltungsgesetzes derart erfolgen soll, dass das strategische
Kerngeschäft ("Core Bereich") bei der HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG verbleibt, und
definierte, nicht strategische Vermögensgegenstände und Geschäftsbereiche
("Non-Core Bereich") von der HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG übernommen
werden. Die Bilanzsumme des abgespaltenen Vermögens beträgt rund EUR 1,98 Mrd.
Der Entwurf des Spaltungs- und Übernahmsvertrags wurde am 27.06.2012 zum
Firmenbuch des Landesgerichts Klagenfurt eingereicht; eine Veröffentlichung des
Hinweises im Amtsblatt zur Wiener Zeitung gemäß § 7 SpaltG und § 221a AktG
erfolgte am 28.06.2012.
Die Hauptversammlung der HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG hat am 10.08.2012
der Spaltung zugestimmt. Die Finanzmarktaufsicht hat weiters die Spaltung gemäß
§ 21 Abs 1 Z 6 BWG mit Bescheid vom 13. August 2012, zugestellt am heutigen Tag,
genehmigt.
Die HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG hat zwei Ergänzungskapitalinstrumente iSd § 23 Abs 7
BWG mit den ISIN-Nummern AT0000355300 (Fälligkeit: 25.08.2015) und AT0000A053D5
(Fälligkeit: 28.09.2017) und einem Nominale von jeweils EUR 20.000.000 (die
"Ergänzungskapitalinstrumente") emittiert, welche im Spaltungs- und
Übernahmsvertrag dem Core Bereich zugeordnet werden, also bei der HYPO
ALPE-ADRIA-BANK AG verbleiben. Im Spaltungs- und Übernahmsvertrag ist
vorgesehen, dass den Inhabern der Ergänzungskapitalinstrumente deren Recht
selbst gemäß § 15 Abs 5 SpaltG angemessen abgegolten wird, was eine im
Spaltungsrecht begründete Kündigung der Ergänzungskapitalinstrumente aus Anlass
der Spaltung bedeutet. Wie bereits unter anderem im Geschäftsbericht 2011
angeführt, wird betreffend die Kündigung von Ergänzungskapitalinstrumenten
insbesondere auf § 23 Abs 7 Z 3 BWG und auf § 23 Abs 7 Z 2 BWG verwiesen:
Gemäß § 23 Abs 7 Z 3 BWG darf Ergänzungskapital vor Liquidation nur unter
anteiligem Abzug der während seiner Laufzeit angefallenen Nettoverluste
zurückgezahlt werden. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verlustzuweisung
ist in Bezug auf die Ergänzungskapitalinstrumente aus heutiger Sicht ein
gänzlicher Ausfall des Kapitals festzustellen, der durch die im Spaltungs- und
Übernahmsvertrag vorgesehene angemessene Abgeltung der
Ergänzungskapitalinstrumente gemäß § 15 Abs 5 SpaltG bei Eintragung der Spaltung
im Firmenbuch realisiert wird.
Gemäß den Beschränkungen des § 23 Abs 7 Z 2 BWG iVm § 103l BWG besteht kein
Anspruch auf Zinszahlungen, sofern sie nicht im Jahresüberschuss (vor
Rücklagenbewegungen) gedeckt sind. Auf Grund der Jahresabschlüsse zum 31.
Dezember 2007, 2008, 2009 und 2010 konnten die Zinsen für die
Ergänzungskapitalinstrumente nicht bedient werden. Der aktuelle Jahresabschluss
der HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG zum 31.12.2011 erfüllt das Kriterium der Deckung des
Zinsanspruchs im Jahresüberschuss (vor Rücklagenbewegung) jedoch wieder, sodass
zu den vorgesehenen Zinszahlungsterminen die Bedienung der laufenden Zinsen aus
dem Geschäftsjahr 2011 wie auch der nichtausbezahlten Zinsen aus den Vorjahren
erfolgen konnte bzw. erfolgen wird.
Die HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG (FN 245157 a) wird die Inhaber der
Ergänzungskapitalinstrumente zeitgerecht über die weiteren Schritte und die Höhe
der angemessenen Abgeltung (unter Berücksichtigung der obigen Einschränkungen)
informieren.
Emittent
HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG
Domgasse 5
A-9020 Klagenfurt
Branche
Banken
ISIN
AT0000A053D5, AT0000355300,
AT0000112370, AT0000355300, AT0000A053D5, AT0000A0G3X4, AT0000A0G3Y2
Sprache
Deutsch
Börsen
Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr der Wiener Börse
Rückfragehinweis:
Hypo Alpe-Adria-Bank International AG
Konzernsprecher: Mag. Nikola Donig
Telefon: +43 (0)50202-3465
nikola.donig@hypo-alpe-adria.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Hypo Alpe-Adria-Bank AG
Domgasse 5
A-9020 Klagenfurt
Telefon: +43 (0)50202
FAX: +43 (0)50202 3000
Email: austria@hypo-alpe-adria.com
WWW: www.hypo-alpe-adria.at
Branche: Banken
ISIN: -
Indizes:
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch