euro adhoc: Pixelpark AG
Fusion/Übernahme/Beteiligung
Verschmelzung der
Elephant Seven AG auf die Pixelpark AG kann vollzogen werden
Rechtsstreitigkeiten um den Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der
Elephant Seven AG und Beschlüsse ...
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Unternehmen
04.10.2007
Berlin: Die Elephant Seven AG hat sich mit allen Klägern, die Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung 2007 der Elephant Seven AG über deren Verschmelzung auf die Pixelpark AG erhoben haben, auf einen Vergleich geeinigt. Das Landgericht München I hat das Zustandekommen des Vergleichs heute festgestellt. In dem Vergleich verpflichten sich die Kläger, gegen Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten unverzüglich die Erledigung ihrer gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Elephant Seven AG vom 25. Juni 2007 erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen zu erklären. Die Elephant Seven AG verpflichtet sich ebenfalls, unverzüglich die Erledigung zu erklären. Die Einigung beendet sowohl das Klage- als auch das Freigabeverfahren, so dass die Eintragung der Verschmelzung in das für die Elephant Seven AG zuständige Handelsregister bei dem Amtsgericht München nun erfolgen kann.
Die Eintragung der Verschmelzung ist bei dem Amtsgericht München bereits beantragt.
Vor dem Hintergrund der von den Klägern geltend gemachten Rügen gegen die Verschmelzung wird die Elephant Seven AG ihren Aktionären in Ergänzung zum veröffentlichten Verschmelzungsbericht weitere Informationen über die Verschmelzung zur Verfügung stellen.
In dem Vergleich wurde gleichzeitig die Verpflichtung zur Erledigung der beiden gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Pixelpark AG vom 28. Juni 2007 erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Kläger vereinbart.
Rückfragehinweis:
Christoph Ringwald
PR Manager
T. +49(0)30 5058 1580
christoph.ringwald@pixelpark.com
Branche: Internet
ISIN: DE0001262251
WKN: 126225
Index: CDAX
Börsen: Börse Berlin / Freiverkehr
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