KV Schweiz: Ja zu Schengen/Dublin und zum Partnerschaftsgesetz
Zürich (ots)- Für den KV Schweiz liegt der Beitritt zum bilateralen Übereinkommen "Schengen/Dublin" klar im Interesse der Schweiz. Schengen erhöht die Mobilität im grenzüberschreitenden Reiseverkehr und verbessert gleichwohl die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen. Dublin erspart der Schweiz Doppelspurigkeiten im Asylbereich und sichert trotzdem die Rechte der Asylsuchenden. Das Ja des KV Schweiz zum Partnerschaftsgesetz widerspiegelt den Respekt vor unterschiedlichen Lebensformen und beseitigt Diskriminierungen.
Der Kaufmännische Verband Schweiz befürwortet das bilaterale Abkommen "Schengen /Dublin" mit der EU vorbehaltlos. Schengen ermöglicht es den schweizerischen Sicherheitsbehörden, enger, gezielter und rascher mit den Behörden der meisten EU-Länder zusammenzuarbeiten. Der Datenschutz bleibt - auch im politisch sensiblen Bereich der direkten Steuern - erhalten. Der Beitritt zum Schengen-Abkommen erleichtert es Touristen, die Europa bereisen, mit ein- und demselben Visum nun auch die Schweiz zu besichtigen. Und für die hier arbeitenden Bürgerinnen und -Bürger von Nicht-EU-Staaten beseitigt der erweiterte Geltungsbereich bürokratische (Durch-) Reiseschranken. Der Beitritt zum Abkommen von Dublin wird die Schweiz im Asylbereich wesentlich von den heute häufigen und aufwendigen Zweitgesuchen entlasten: Im Rahmen von Dublin können Asylgesuche nur noch in einem Land gestellt werden. Im Gegenzug dürfen aber Asylsuchende auch nicht mehr zwischen Ländern hin und her geschoben werden, das zuständige Land muss für eine korrekte Abwicklung des Asylgesuches einstehen.
Ja empfiehlt der KV Schweiz auch zum Partnerschaftsgesetz. Die Wahl der Lebensform ist ein individueller Entscheid, dabei sollen auch gleichgeschlechtliche Paare ihrer Beziehung einen verbindlichen rechtlichen Rahmen geben können. Das Partnerschaftsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner bzw. Partnerinnen und schafft sowohl im Bereich des Erbrechtes wie auch in der Sozialen Sicherung gleiche Regeln, wie sie im Bereich des Eherechtes gelten.
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