KV Schweiz - BVG-Mindestzinssatz: Ein enttäuschender Entscheid
Zürich (ots)
Die Eidg. Kommission für die berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz der Beruflichen Vorsorge nur auf 2,75% zu erhöhen. Der KV Schweiz ist enttäuscht über diesen Vorschlag. Nachdem in der Rezession der Zinssatz stark gesenkt worden war, sollten bei der stark verbesserten Ertragslage der letzten Jahre nun auch die Versicherten entsprechend profitieren. Der Kaufmännische Verband erwartet vom Bundesrat, dass er sich für eine Anhebung auf mindestens 3% einsetzt.
Die Entwicklung auf den Finanzmärkten bzw. die sehr guten Abschlüsse der letzten Jahre haben die finanzielle Lage und die Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen entscheidend verbessert. Es ist schwer verständlich, warum dies den Versicherten nicht stärker zu Gute kommen soll. Der Vorschlag der Kommission, den Mindestzinssatz auf 2,75% zu erhöhen, trägt den Ertragsinteressen der Versicherer und deren Aktionären zu stark Rechnung.
Der Mindestzinssatz im BVG spielt eine wichtige Rolle beim Aufbau des Altersguthabens. Aufgrund des Zinseszinseffektes hat die Höhe der Mindestverzinsung grosse Auswirkungen auf die Höhe der Altersguthaben und der zu erwartenden Vorsorgeleistungen. Mit dem Entscheid der BVG-Kommission sind die Interessen der Versicherten nicht ausreichend berücksichtigt worden. Der KV Schweiz erwartet vom Bundesrat, dass er diesen Entscheid korrigiert. Das BVG ist für die Versicherten und nicht für die Versicherungen da.
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