KV Schweiz verlangt substanzieller Lohnanstieg und Ausbau der Weiterbildung
Zürich (ots)
Der Kaufmännische Verband Schweiz fordert in der heutigen Zeit des überragenden Wirtschaftswachstums neben Reallohnerhöhungen auch eine systematische und flächendeckende Weiterbildung zur Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit jeder und jedes einzelnen Arbeitnehmenden.
Der Schweizer Wirtschaft geht es auch in diesem Jahr glänzend, Umsätze und Gewinne werden laufend gesteigert. Weil die Arbeitnehmenden massgeblich zu diesem Erfolg beitragen - ohne deren Einsatz und Engagement wären diese Resultate erst gar nicht möglich - müssen sie nun unbedingt massgeblich am Erfolg beteiligt werden; umso mehr, als in den letzten Jahren die Löhne im Vergleich zum wirtschaftlichen Aufschwung vielerorts praktisch stagniert sind.
Kaufleute arbeiten in allen Branchen. Aus diesem Grund stellt der KV Schweiz je nach Branche modulierte Lohnforderungen. Dabei werden Faktoren wie wirtschaftliche Gesundheit und Gewinnsteigerung, aber auch die Lohnentwicklung der letzten Jahre berücksichtigt. Bei den diesjährigen Lohnrunden müssen insbesondere die mittleren Einkommenskategorien verstärkt berücksichtigt werden, da diese in den letzten Jahren zu Gunsten von Erhöhungen im Bereich der tiefen und hohen Löhne übergangen wurden.
Boni und andere Einmalzahlungen mögen im Moment der Ausschüttung attraktiv sein; eine nachhaltige, existenz- und einkommenssichernde Wirkung haben letztlich aber nur Reallohnerhöhungen, weshalb sich der KV Schweiz primär dafür einsetzt. Diese sollten in diesem Jahr mindestens dem Wirtschaftswachstum von schätzungsweise 2.5 % entsprechen, wobei sie in einigen Branchen - beispielsweise in Banken und Versicherungen - aufgrund des erzielten ausserordentlichen Wachstums massgeblich darüber liegen müssen.
Die Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit ist eines der wichtigsten Anliegen des KV Schweiz. Gerade in der jetzigen Zeit, in der ein Fachkräftemangel droht, ist deshalb die Investition in die Weiterbildung von grösster Wichtigkeit. Die Weiterbildung muss dabei flächendeckend sowie für jede einzelne und jeden einzelnen Arbeitnehmende/n systematisch und vom Einstieg ins Erwerbsleben an erfolgen.
Fünf Tage bezahlte Weiterbildung pro Jahr muss für alle Arbeitnehmenden minimaler Standard sein, wobei dies bei verschiedensten Weiterbildungen nicht ausreichend ist. Die Investition eines Teils des Gewinns in die Weiterbildung der Arbeitnehmenden ist dabei nicht nur in deren Sinn, sondern auch die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft profitieren davon.
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