ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband
Eidg. Abstimmung 7. März 2010: Stellungnahme von ASIP - JA zum fairen Umwandlungssatz
Zürich (ots)
Der Bundesrat hat heute den Abstimmungstermin zur Anpassung des Umwandlungssatzes auf den 7. März 2010 festgelegt. Aufgrund der weiterhin steigenden Lebenserwartung und der Entwicklungen der Kapitalmärkte ist ein versicherungs- und finanztechnisch korrekt festgelegter Umwandlungssatz für die Zukunft der beruflichen Vorsorge entscheidend. Ein zu hoher Umwandlungssatz führt zu kaum erfüllbaren Leistungsversprechen zulasten der Jungen und zu einer Umverteilung der Erträge. Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP setzt sich klar für die vom Parlament grossmehrheitlich beschlossene Anpassung des Umwandlungssatzes auf 6.4 Prozent und damit für ein JA zu einem fairen Umwandlungssatz an der Urne ein.
Der Umwandlungssatz bestimmt die individuellen Renten zum Zeitpunkt der Pensionierung. Personen, die sich heute bereits in Rente befinden, sind von der Anpassung des Umwandlungssatzes nicht betroffen. Ein zu hoher Umwandlungssatz belastet insbesondere die jungen Versicherten, da die Leistungsversprechen nur durch Umverteilung der Erträge garantiert werden können. Ein zu hoher Umwandlungssatz ist nicht im Interesse der Arbeitnehmenden, die für ihre Altersvorsorge sparen. Die erhöhte Lebenserwartung und die Entwicklungen der Finanzmärkte machen eine Anpasssung des Umwandlungssatzes unausweichlich.
Die Anpassung des Umwandlungssatzes verhindert die Aushöhlung der Pensionskassen durch zu hohe Rentenzahlungen. Es ist nicht Zweck der 2. Säule, Altersrenten durch die Umverteilung von Geldern von aktiv Versicherten auf Pensionierte zu sichern. Der Verzicht auf die notwendige Anpassung würde zur schleichenden Einführung des systemfremden Umlageverfahrens auch bei Pensionskassen führen.
Auch mit dem angepassten Umwandlungssatz kann das ursprünglich formulierte Ziel der beruflichen Vorsorge, zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung sicherzustellen, erreicht werden. Dazu tragen sowohl die erfolgte Erhöhung des obligatorisch versicherten Lohnes im Rahmen der 1. BVG-Revision sowie die beobachtete Realverzinsung der Altersguthaben seit 1985 bei. Zudem ist in Zukunft vorgesehen, die Erreichung des Leistungszieles alle fünf Jahre durch den Bundesrat zu überprüfen.
Die Altersvorsorge der Versicherten muss durch die langfristige Stabilität der 2. Säule gesichert werden. In der aktuellen Debatte dürfen notwendige Maßnahmen und Reformen zur langfristigen Sicherung der 2. Säule nicht Opfer kurzfristig orientierter, ideologischer Auseinandersetzungen werden.
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für über 1000 Vorsorgeeinrichtungen mit 2.5 Mio. Versicherten und einem verwalteten Gesamtvermögen von gegen 400 Mia. Franken. Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.
Kontakt:
Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP
Tel.: +41/43/243'74'15