STIFTUNG FÜR DAS TIER IM RECHT
Mangelhafter Bundesratsentscheid zum Tier im Recht
Bern (ots)
Die Stiftung für das Tier im Recht hält die bundesrätliche Tierschutzpolitik für ungenügend. Heute hat der Bundesrat einer hängigen Tierschutz-Volksinitiative eine Absage ertteilt. Damit und mit seinem Gesetzesentwurf für ein neues Tierschutzgesetz vom 9. Dezember 2002 setzt der Bundesrat ein Signal, durch das sich das Mensch-Tier-Verhältnis in der Schweiz nicht wesentlich verbessert.
Gegenvorschlag der Stiftung für das Tier im Recht
Die Stiftung für das Tier im Recht stellt dieser unerfreulichen Entwicklung einen Vorschlag für ein tiergerechteres, innovatives und realisierbares eidg. Tierschutzgesetz entgegen. Der mit zahlreichen Tier-Organisationen gemeinsam ausgearbeitete Gesetzesentwurf verlangt unter anderem: den Schutz des Lebens eines Tieres, die gezielte und angepasste Ausdehnung des Gesetzes auch auf wirbellose Tiere, die Pflicht zur tiergerechten Unterbringung, Verbesserungen im Zuchtbereich, Aktualisierungen im Tierversuchswesen, die Strafbarkeit der Sodomie, die Verlängerung von Verjährungsfristen und die Einführung einer Tieranwaltschaft (wie sie bereits im Kanton Zürich praktiziert wird).
Die Mängel der bundesrätlichen Vorlage
Obwohl der Bundesrat in der Ablehnung der Initiative behauptet, dass in seiner eigenen Gesetzesvorlage (2002) "ein modernes Tierschutzgesetz garantiert" sei, lassen sich in einigen Punkten klare Rückschritte nachweisen. So durften bisher Laien Tiere nicht betäuben, zudem soll die Bewilligungspflicht gewerbsmässiger Wildtierhaltungen punktuell aufgehoben werden. Auch würden die Strafen von Übertretungen dadurch gemildert, weil sie nicht mehr im Tierschutzgesetz sondern in der Verordnung geregelt wären.
Demgegenüber verweigert sich der Bundesrat manchen Neuerungen des internationalen Tierschutzrechts, insbesondere des deutschen Tierschutzgesetzes. Dieses wurde im Jahre 1998 revidiert (novelliert) und verlangt u. a. einen Sachkundenachweis von Personen, die Tiere halten. Auch gelten schwerstbelastende Tierversuche als untersagt. Schliesslich ignoriert der Bundesrat, dass im Ausland (Fürstentum Liechtenstein, Österreich) bereits angestrebt wird, eine Tieranwaltschaft einzuführen nach dem Modell eines Schweizer Kantons.
Empfehlung der Stiftung für das Tier im Recht
Zweck des Gesetzesentwurfes ist, die Beziehung zwischen Tieren und Menschen, wie sie rechtlich geregelt ist, zu verbessern. Deshalb zählt die Stiftung für das Tier im Recht nun auf die zuständige Kommission des Ständerates, dass sie sich für eine tiergerechtere, innovative und realisierbare Gesetzesrevision einsetzt, wie sie die Stiftung für das Tier im Recht ausgearbeitet hat. Dieser Gesetzesvorschlag ist abrufbar unter: www.tierimrecht.org>News/Aktuelles.
Kontakt:
Dr. iur. Antoine F. Goetschel
Stiftung für das Tier im Recht
Geschäftsleiter und Rechtsanwalt
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