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SKJA / CSCJ

Schweizerisches Komitee gegen Jugendarbeitslosigkeit: Nein zum Abbau des Jugendschutzes!

Zürich (ots)

Den Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt soll nun noch
der gesetzliche Schutz entzogen werden: Die Absicht des Bundesrates
zur Herabsetzung des Jugendschutzalters ist verantwortungslos und
skandalös! Die vorgesehene Herabsetzung des Schutzalters geht
eindeutig zu Lasten der beruflichen Bildung. Damit nimmt der
Bundesrat indirekt sogar eine weitere Zunahme der
Jugendarbeitslosigkeit in Kauf! Eine Verschlechterung des
Jugendschutzes steht klar im Widerspruch zu den bundesrätlichen
Absichtsäusserungen bei der Berufsbildung und der
Jugendarbeitslosigkeit!
Eine Herabsetzung des Schutzalters und somit ein Abbau des
Schutzes jugendlicher Arbeitnehmer kommt für das Komitee gegen
Jugendarbeitslosigkeit nicht in Frage.
Im höchsten Masse zynisch ist die Argumentation des Bundesrates.
Zum Beispiel das Argument, dass damit "die Möglichkeit für Studenten,
nachts und sonntags wie Erwachsene beschäftigt zu werden" geschaffen
werde! Als ginge es beim Jugendschutz um die Studenten und nicht in
erster Linie um die Lehrlinge, die auf den besonderen Schutz im
Arbeitsgesetz angewiesen sind! Und diese beginnen durchschnittlich
ihre Ausbildung erst mit fast 18 Jahren - also dann, wenn der
Jugendschutz aufhört!
Die Herabsetzung des Jugendschutzalters birgt grosse
Gesundheitsrisiken. Gesundheitsstudien bestätigen immer wieder, dass
Jugendliche grösseren Risiken, wie z. B. Berufsunfällen, Sucht,
Desintegration etc. ausgesetzt sind. Diese Erkenntnisse zeigen, dass
ein uneingeschränkter Arbeitseinsatz von jugendlichen Arbeitnehmern
diametral zu den tatsächlichen Bedürfnissen steht. Die Forderung nach
einer Verschlechterung des Jugendschutzes steht im absoluten
Widerspruch zu den bestehenden Problemen bei der Integration der
Jugendlichen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Bundesrat
aufgrund einseitiger Vernehmlassungsantworten einen Kurswechsel
vornimmt und die Bedenken aller Fachleute in den Wind schlägt.
Die Gleichsetzung mit dem Mündigkeitsalter ist kein Argument für
die Verschlechterung des Jugendschutzes! Volljährigkeit entspricht
vor dem Gesetz der Handlungsfähigkeit. Beim Jugendschutz geht es aber
um den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit und den
Ausbildungsbedarf der Jugendlichen!
Kinder und Jugendliche haben einen besonderen Schutzbedarf und die
entsprechenden Schutzbestimmungen sind absolut notwendig. Eine
Beschränkung des Geltungsbereiches ist die grösstmögliche
Verschlechterung des Jugendschutzes und absolut inakzeptabel!
Statt einer Verschlechterung des Jugendschutzes fordert das SKJA
die rasche Einführung der Jugendschutz-Verordnung zum Arbeitsgesetz
mit dem bisherigen Schutzalter, sowie eine Verbesserung des
entsprechenden Vollzuges.

Kontakt:

Schweizerisches Komitee gegen Jugendarbeitslosigkeit (SKJA)
Mario Antonelli
Co-Präsident SKJA
Mobile: +41/79/690'99'69

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