Vorläufiges Ergebnis des Umtauschangebots von IsoTis
Irvine, Kalifornien und Lausanne, Schweiz (ots/PRNewswire)
- Zum Ablauf der verlängerten Annahmefrist wurden ca. 90 % der Anteile angeboten
Bezugnehmend auf die Veröffentlichungen vom 6. November 2006, vom 1., 14. und 15. Dezember 2006, vom 22. und 25. Januar 2007 und auf das Angebotsmemorandum vom 14. Dezember 2006 (das "Angebotsmemorandum"), geben IsoTis Inc. und IsoTis SA ("IsoTis" oder das "Unternehmen") hiermit gemeinschaftlich das vorläufige Ergebnis der Anzahl der im Rahmen des öffentlichen Umtauschangebots (das "Umtauschangebot") für alle ausgegebenen und ausstehenden registrierten Anteile (die "schweizerischen IsoTis Aktien") im Laufe der verlängerten Annahmefrist angebotenen Aktien bekannt. Sofern hierin nicht anderweitig definiert, haben die in dieser Meldung verwendeten Begriffe die Bedeutung, die ihnen im Angebotsmemorandum zugeschrieben wurde.
Zum Ende der verlängerten Annahmefrist, am 7. Februar 2007, um 16:00 Uhr MEZ, sind ca. 11.001.791 schweizerischen IsoTis Aktien im Rahmen des Umtauschangebots angeboten worden. Dies entspricht 15,50 % des ausgegeben und ausstehenden Aktienkapitals des Unternehmens. Es ist anzumerken, dass die oben genannten Zahlen und Prozentsätze auf einer vorläufigen Zählung beruhen und heute nur bekannt gegeben werden, um der schweizerischen Gesetzgebung Genüge zu tun.
Nach der vorläufigen Auszählung der im Laufe der verlängerten Annahmefrist angebotenen schweizerischen IsoTis Aktien hält IsoTis Inc. zusammen mit den bereits von IsoTis Inc. gehaltenen schweizerischen Aktien zum Zeitpunkt dieser Mitteilung auf eigene Rechnung ca. 64.180.460 schweizerische IsoTis Aktien, was 90,46 % des ausgegebenen und ausstehenden Aktienkapitals des Unternehmens entspricht.
Am 13. Februar 2007 wird die endgültige Anzahl bekannt sein und IsoTis Inc. und das Unternehmen werden an selbigem Tage das Endergebnis des Umtauschangebots nach Ablauf der verlängerten Annahmefrist bekannt geben.
Die Abrechnung erfolgt am 14. Februar 2007.
Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind "zukunftsweisende Aussagen" im Sinne des Paragraphen 21E der gültigen Fassung des "Securities Exchange Act" von 1934, so z.B. Aussagen, die sich auf Pläne und Erwartungen der Unternehmensleitung zur künftigen Betriebstätigkeit, zu den weiteren Aussichten und finanziellen Gegebenheiten beziehen. Zukunftsweisende Aussagen können an Begriffen und Redewendungen wie "Strategie", "erwartet", "plant", "sieht voraus", "glaubt", "wird", "weiterhin", "ist der Überzeugung", "beabsichtigt", "Projekte", "Ziele", "könnten", "vielleicht" und ähnlichen Begriffen erkannt werden. Sie lassen sich zudem anhand der Tatsache identifizieren, dass sie sich nicht strikt auf historische bzw. aktuelle Tatsachen beziehen. Derartige Aussagen beruhen ausschließlich auf den derzeitigen Erwartungen der Unternehmensleitung von IsoTis. Angesichts der Tatsache, dass zukunftsweisende Aussagen naturgemäß bekannten und unbekannten Risiken unterliegen und dass sie unter dem Einfluss von Umständen stehen, die sich IsoTis Kontrolle entziehen, sollte zukunftsweisenden Aussagen keine unangemessene Bedeutung zugemessen werden. Aufgrund einer Reihe von Umständen und Unwägbarkeiten, die IsoTis betreffen, können die tatsächlich eintretenden Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen abweichen. Hierzu gehören u.a. die tatsächliche Beteiligung der Aktionäre am Umtauschangebot, das Unvermögen IsoTis Inc. die Aktien des Unternehmens zeitgerecht bzw. überhaupt an der NASDAQ notieren zu lassen, die Marktsituation zum Zeitpunkt des geplanten Angebots sowie die etwaige Unfähigkeit, die erforderliche Genehmigung der SEC für das Angebot zu erhalten. IsoTis Inc. lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung zur Aktualisierung zukunftsweisender Aussagen ab, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Bezüglich des vorläufigen Ergebnisses hat IsoTis Inc. auch eine offizielle Erklärung in Übereinstimmung mit der schweizerischen Gesetzgebung abgegeben, die in Kopie in englischer, französischer und deutscher Sprache auf der Website des Unternehmens unter http://investors.isotis.com zur Verfügung steht.
Diese Mitteilung ist eine offizielle Ankündigung gemäß Abschnitt 9b, Paragraph 2a des holländischen Erlasses zur Überwachung des Wertpapierhandels von 1995 (Besluit toezicht effectenverkeer 1995).
Das Umtauschangebot gilt für die Anteile von IsoTis SA, einem schweizerischen Unternehmen, das an der Schweizer Börse SWX, der Euronext Amsterdam N.V. und der Börse in Toronto notiert ist. Das Umtauschangebot unterliegt den Publizitätspflichten in der Schweiz, in den Niederlanden und in Kanada, die sich eventuell von denen der Vereinigten Staaten unterscheiden. US-amerikanische Aktionäre von IsoTis SA sollten wissen, dass IsoTis Inc. im Rahmen des Zulässigen, Anteile an der schweizerischen IsoTis auch auf anderem Wege als über das Umtauschangebot erwerben kann, so z.B. auf dem offenen Markt oder über privat ausgehandelte Käufe.
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