Referendumskomitee gegen das StFG
Volksabstimmung vom 28. November 2004: Referendumskomitee gegen das Embryo-Verbrauchs-Gesetz (StFG)
Basel (ots)
Neueste Ausgabe der Schweizerischen Ärztezeitung (Nr. 46/2004) bestätigt:
Lagerung der eingefrorenen Embryos bereits heute ausser Kontrolle
Einer Mitteilung in der gestern erschienenen Ausgabe der Schweizerischen Ärztezeitung (46/2004) zufolge bestätigen sich die schlimmsten Befürchtungen: Niemand hat in der Schweiz wirklich die Kontrolle über die Zahl der sogenannt "überzähligen" Embryos. Die seit 2001 bestehenden gesetzlichen Pflicht, diese Zahl jährlich durch das Bundesamt für Statistik publizieren zu lassen, wird nicht erfüllt. Das Departement Couchepin versuchte diesen Sachverhalt während der ganzen Debatte um das Stammzellenforschungsgesetz mit widersprüchlichen und nie im Detail publizierten Umfragen zu kaschieren. Im Vergleich mit Deutschland werden in der Schweiz im Verhältnis zu den durchgeführten Behandlungszyklen über 10 x mehr Embryos tiefgefroren. Es ist in höchstem Mass fragwürdig, wenn die Befürworter des Stammzellenforschungsgesetzes jetzt von "restriktiven" Regelungen und "Kontrolle" reden. Bis heute ist es dem Departement Couchepin nicht gelungen, die gesetzlich vorgeschriebene Aufsichts- und Publikationspflicht beim Fortpflanzungsmedizingesetz wahrzunehmen. Mit einem Embryo-Verbrauchs-Gesetz, wie es das vorliegende Stammzellenforschungsgesetz ist, würde die Kontrolle nicht besser, sondern im Gegenteil: das Chaos wäre bald perfekt. Interessant ist die Idee von Nationalrat Gutzwiller zur Einführung der Embryo-Adoption.
Lesen Sie die vollständige Medienmitteilung unter: www.stammzellen.ch/images/4_Medienmitteilung_StFG_20041111.pdf
Für die jetzt vorhandenen, gesetzes- und verfassungswidrig entstandenen tiefgefrorenen Embryos muss eine menschwürdige Lösung gefunden werden. Wie uns Herr Nationalrat Felix Gutzwiller mitteilte, möchte er demnächst einen parlamentarischen Vorstoss lancieren, welcher die Embryo-Adoption ermöglichen würde. Ethisch haltbar wäre dieser Vorstoss allerdings nur, wenn nicht ständig neue "überzählige" Embryos geschaffen würden. Mit dem vorliegenden Stammzellenforschungsgesetz würden die Embryos instrumentalisiert; stattdessen könnte die Embryoadoption für die verwaisten Embryos einen würdigen Ausweg bedeuten. Wir sind überzeugt, dass sich genügend Frauen finden, welche zu einer Embryoadoption bereit sind. Somit blieben gar keine Embryos für die Forschung "übrig", und das pseudoethische Alibiargument, die "überzähligen" Embryos müssten sowieso absterben, wäre entlarvt und hinfällig. Das Referendumskomitee fordert den Bundesrat auf, noch vor der Abstimmung zum Stammzellenforschungsgesetz die in Art. 11 FMedG geforderten Statistiken auf den Tisch zu legen.
Lesen Sie die vollständige Medienmitteilung unter: www.stammzellen.ch/images/4_Medienmitteilung_StFG_20041111.pdf
Link zum Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 46/2004: http://www.saez.ch/pdf/2004/2004-46/2004-46-1156.PDF
Kontakt:
Referendumskomitee gegen das Embryo-Verbrauchs-Gesetz (StFG)
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