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Referendumskomitee gegen das StFG

Volksabstimmung vom 28. November 2004: Referendumskomitee gegen das Embryo-Verbrauchs-Gesetz (StFG)

Basel (ots)

Neueste Ausgabe der Schweizerischen Ärztezeitung
(Nr. 46/2004) bestätigt:
Lagerung der eingefrorenen Embryos bereits heute ausser Kontrolle
Einer Mitteilung in der gestern erschienenen Ausgabe der
Schweizerischen Ärztezeitung (46/2004) zufolge bestätigen sich die
schlimmsten Befürchtungen: Niemand hat in der Schweiz wirklich die
Kontrolle über die Zahl der sogenannt "überzähligen" Embryos. Die
seit 2001 bestehenden gesetzlichen Pflicht, diese Zahl jährlich durch
das Bundesamt für Statistik publizieren zu lassen, wird nicht
erfüllt. Das Departement Couchepin versuchte diesen Sachverhalt
während der ganzen Debatte um das Stammzellenforschungsgesetz mit
widersprüchlichen und nie im Detail publizierten Umfragen zu
kaschieren. Im Vergleich mit Deutschland werden in der Schweiz im
Verhältnis zu den durchgeführten Behandlungszyklen über 10 x mehr
Embryos tiefgefroren. Es ist in höchstem Mass fragwürdig, wenn die
Befürworter des Stammzellenforschungsgesetzes jetzt von
"restriktiven" Regelungen und "Kontrolle" reden. Bis heute ist es dem
Departement Couchepin nicht gelungen, die gesetzlich vorgeschriebene
Aufsichts- und Publikationspflicht beim Fortpflanzungsmedizingesetz
wahrzunehmen. Mit einem Embryo-Verbrauchs-Gesetz, wie es das
vorliegende Stammzellenforschungsgesetz ist, würde die Kontrolle
nicht besser, sondern im Gegenteil: das Chaos wäre bald perfekt.
Interessant ist die Idee von Nationalrat Gutzwiller zur Einführung
der Embryo-Adoption.
Lesen Sie die vollständige Medienmitteilung unter:
www.stammzellen.ch/images/4_Medienmitteilung_StFG_20041111.pdf
Für die jetzt vorhandenen, gesetzes- und verfassungswidrig
entstandenen tiefgefrorenen Embryos muss eine menschwürdige Lösung
gefunden werden. Wie uns Herr Nationalrat Felix Gutzwiller mitteilte,
möchte er demnächst einen parlamentarischen Vorstoss lancieren,
welcher die Embryo-Adoption ermöglichen würde. Ethisch haltbar wäre
dieser Vorstoss allerdings nur, wenn nicht ständig neue "überzählige"
Embryos geschaffen würden. Mit dem vorliegenden
Stammzellenforschungsgesetz würden die Embryos instrumentalisiert;
stattdessen könnte die Embryoadoption für die verwaisten Embryos
einen würdigen Ausweg bedeuten. Wir sind überzeugt, dass sich
genügend Frauen finden, welche zu einer Embryoadoption bereit sind.
Somit blieben gar keine Embryos für die Forschung "übrig", und das
pseudoethische Alibiargument, die "überzähligen" Embryos müssten
sowieso absterben, wäre entlarvt und hinfällig. Das
Referendumskomitee fordert den Bundesrat auf, noch vor der Abstimmung
zum Stammzellenforschungsgesetz die in Art. 11 FMedG geforderten
Statistiken auf den Tisch zu legen.
Lesen Sie die vollständige Medienmitteilung unter:
www.stammzellen.ch/images/4_Medienmitteilung_StFG_20041111.pdf
Link zum Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 46/2004: 
http://www.saez.ch/pdf/2004/2004-46/2004-46-1156.PDF

Kontakt:

Referendumskomitee gegen das Embryo-Verbrauchs-Gesetz (StFG)
Postfach
4011 Basel
Tel. +41/61/703'03'09

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  • 23.08.2004 – 10:48

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