euro adhoc: Rheinische Textilfabriken AG
Sonstiges
RHEINISCHE TEXTILFABRIKEN
AG
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Verträge
25.09.2007
RHEINISCHE TEXTILFABRIKEN AKTIENGESELLSCHAFT Wuppertal
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Zwischen der Rheinische Textilfabriken Aktiengesellschaft und der Frowein & Co. GmbH als herrschendes Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10. Juli 1962, der mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2007 einvernehmlich aufgehoben wurde. Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft werden einer am 2. November 2007 stattfindenden gesonderten Versammlung der außenstehenden Aktionäre vorschlagen, der Aufhebung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gemäß § 296 Abs. 2 AktG zuzustimmen.
Wuppertal, den 25. September 2007
Der Vorstand.
Rückfragehinweis:
Yvonne Bratz
Tel.: +49 (0)202 37310
E-Mail: info@rtf-ag.com
Branche: Textil/Bekleidung
ISIN: DE0007034001
WKN: 703400
Börsen: Börse Düsseldorf / Amtlicher Markt