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Schweizerischer Bauernverband

AP 2011 braucht massive Korrekturen!

Brugg (ots)

<b>Der Vorschlag des Bundesrates zur Weiterentwicklung Agrarpolitik
bietet der Landwirtschaft ungenügende Perspektiven und muss massiv 
korrigiert werden: Der bisherige Rahmenkredit darf in Anbetracht 
der aktuellen Einkommenssituation und den anstehenden 
Herausforderungen (WTO, bilaterale Abkommen) keinesfalls abgebaut 
werden. Weiter ist der Handlungsspielraum der Landwirte ist nur 
unzureichend erweitert worden. Dies im Widerspruch dazu, dass eine 
bessere Wettbewerbsfähigkeit eines der Ziele dieser Reformrunde 
ist.</b>
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassungsunterlagen zur 
Agrarpolitik 2011 verabschiedet. Darin wird unter anderem 
vorgeschlagen die Finanzmittel zu kürzen, die Marktstützungsmittel 
umzulagern und das bäuerliche Boden- und Pachtrecht weit reichend 
anzupassen. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) ist überzeugt, 
dass diese Vorlage den Druck auf die Landwirtschaft massiv erhöht. 
Der Wert der landwirtschaftlichen Produktion würde nach Umsetzung 
der Massnahmen von heute rund 10 Milliarden Franken auf 8.9 Mrd. Fr. 
sinken. Die Landwirtschaftsbetriebe hätten durchschnittliche 
Einkommenseinbussen von über 20 Prozent zu verkraften. Dies ist 
absolut unzumutbar, weil das Einkommen in der Landwirtschaft bereits 
heute über 40% unter dem Einkommen in den übrigen Wirtschaftszweigen 
liegt.
Der vom Bundesrat vorgeschlagene Rahmenkredit von knapp 13.5 Mrd. 
Fr. ist keineswegs ausreichend. Anstatt einer Reduktion von 0.6 Mrd. 
fordert der SBV eine Erhöhung des bisherigen Rahmenkredits um die 
Teuerung. Dies auch um die mit den anstehenden 
Liberalisierungsrunden im Rahmen der WTO verbundenen Einbussen 
aufzufangen. Die bestehenden Marktstützungsmassnahmen sind 
grundsätzlich weiter zu führen. Diese Instrumente haben sich in den 
vergangenen Jahren als sehr effizient erwiesen und sich besonders 
positiv auf die Einkommen der Bauernfamilien ausgewirkt. Die 
Kernelemente im landwirtschaftlichen Boden- und Pachtrecht müssen 
ebenfalls bestehen bleiben. Bei der vorgeschlagenen Erhöhung der 
Gewerbegrenze auf 1.25 Standardarbeitskräfte würden nur noch knapp 
60% der heutigen Höfe als landwirtschaftliches Gewerbe anerkannt. 
Enttäuscht ist der SBV darüber, dass der Bundesrat es versäumt hat, 
griffige Massnahmen zur Senkung der Produktionskosten zu 
beschliessen. Insbesondere, dass er nicht einen Schritt in die 
richtige Richtung gemacht und sich für eine Aufhebung des Verbots 
von Parallelimporten bei Pflanzenschutzmitteln eingesetzt hat. Damit 
wäre er ein grosses Problem der Bäuerinnen und Bauern angegangen: 
Die ständig steigenden Kosten für Produktionsmittel 
(Pflanzenschutz-, Tierarzneimittel, Maschinen, Bauten, usw.). Der 
Entscheid des Bundesrats steht im Widerspruch zur häufig 
formulierten Forderung nach einer höheren Wettbewerbsfähigkeit der 
Landwirtschaft. Wie soll diese konkurrenzfähiger werden, wenn man 
ihr sämtliche Wege dazu versperrt?
Der SBV fordert den Bundesrat auf, die Landwirtschaftspolitik 
zukunftsgerichtet zu gestalten, und nicht schneller zu fahren, als 
das Tempo der WTO es erfordert. Wenn die Landwirtschaft ihren 
Verfassungsauftrag erfüllen soll, dann braucht sie zuverlässige 
Rahmenbedingungen. Die AP 2011 erfüllt diese Bedingung nicht! Nach 
detaillierter Analyse der Vorschläge wird der SBV seine ausführliche 
Stellungnahme in der Landwirtschaftskammer Anfang Dezember 
verabschieden und in einem schriftlichen Standpunkt veröffentlichen.
Rückfragen:
Jacques Bourgeois, Direktor SBV, Tel. 031 385 36 41, Mobile 079 219 
32 33
Martin Rufer, Departement Wirtschaft und Politik, Tel. 056 462 52 17
Urs Schneider, Stv. Direktor SBV, Mobile 079 219 32 33
Sandra Helfenstein, Stv. Leiterin Kommunikation SBV, Tel. 056 462 
51 11, Mobile 079 826 89 75
www.sbv-usp.ch

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