AP 2011 braucht massive Korrekturen!
Brugg (ots)
<b>Der Vorschlag des Bundesrates zur Weiterentwicklung Agrarpolitik bietet der Landwirtschaft ungenügende Perspektiven und muss massiv korrigiert werden: Der bisherige Rahmenkredit darf in Anbetracht der aktuellen Einkommenssituation und den anstehenden Herausforderungen (WTO, bilaterale Abkommen) keinesfalls abgebaut werden. Weiter ist der Handlungsspielraum der Landwirte ist nur unzureichend erweitert worden. Dies im Widerspruch dazu, dass eine bessere Wettbewerbsfähigkeit eines der Ziele dieser Reformrunde ist.</b>
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassungsunterlagen zur Agrarpolitik 2011 verabschiedet. Darin wird unter anderem vorgeschlagen die Finanzmittel zu kürzen, die Marktstützungsmittel umzulagern und das bäuerliche Boden- und Pachtrecht weit reichend anzupassen. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) ist überzeugt, dass diese Vorlage den Druck auf die Landwirtschaft massiv erhöht. Der Wert der landwirtschaftlichen Produktion würde nach Umsetzung der Massnahmen von heute rund 10 Milliarden Franken auf 8.9 Mrd. Fr. sinken. Die Landwirtschaftsbetriebe hätten durchschnittliche Einkommenseinbussen von über 20 Prozent zu verkraften. Dies ist absolut unzumutbar, weil das Einkommen in der Landwirtschaft bereits heute über 40% unter dem Einkommen in den übrigen Wirtschaftszweigen liegt.
Der vom Bundesrat vorgeschlagene Rahmenkredit von knapp 13.5 Mrd. Fr. ist keineswegs ausreichend. Anstatt einer Reduktion von 0.6 Mrd. fordert der SBV eine Erhöhung des bisherigen Rahmenkredits um die Teuerung. Dies auch um die mit den anstehenden Liberalisierungsrunden im Rahmen der WTO verbundenen Einbussen aufzufangen. Die bestehenden Marktstützungsmassnahmen sind grundsätzlich weiter zu führen. Diese Instrumente haben sich in den vergangenen Jahren als sehr effizient erwiesen und sich besonders positiv auf die Einkommen der Bauernfamilien ausgewirkt. Die Kernelemente im landwirtschaftlichen Boden- und Pachtrecht müssen ebenfalls bestehen bleiben. Bei der vorgeschlagenen Erhöhung der Gewerbegrenze auf 1.25 Standardarbeitskräfte würden nur noch knapp 60% der heutigen Höfe als landwirtschaftliches Gewerbe anerkannt. Enttäuscht ist der SBV darüber, dass der Bundesrat es versäumt hat, griffige Massnahmen zur Senkung der Produktionskosten zu beschliessen. Insbesondere, dass er nicht einen Schritt in die richtige Richtung gemacht und sich für eine Aufhebung des Verbots von Parallelimporten bei Pflanzenschutzmitteln eingesetzt hat. Damit wäre er ein grosses Problem der Bäuerinnen und Bauern angegangen: Die ständig steigenden Kosten für Produktionsmittel (Pflanzenschutz-, Tierarzneimittel, Maschinen, Bauten, usw.). Der Entscheid des Bundesrats steht im Widerspruch zur häufig formulierten Forderung nach einer höheren Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft. Wie soll diese konkurrenzfähiger werden, wenn man ihr sämtliche Wege dazu versperrt?
Der SBV fordert den Bundesrat auf, die Landwirtschaftspolitik zukunftsgerichtet zu gestalten, und nicht schneller zu fahren, als das Tempo der WTO es erfordert. Wenn die Landwirtschaft ihren Verfassungsauftrag erfüllen soll, dann braucht sie zuverlässige Rahmenbedingungen. Die AP 2011 erfüllt diese Bedingung nicht! Nach detaillierter Analyse der Vorschläge wird der SBV seine ausführliche Stellungnahme in der Landwirtschaftskammer Anfang Dezember verabschieden und in einem schriftlichen Standpunkt veröffentlichen.
Rückfragen: Jacques Bourgeois, Direktor SBV, Tel. 031 385 36 41, Mobile 079 219 32 33 Martin Rufer, Departement Wirtschaft und Politik, Tel. 056 462 52 17 Urs Schneider, Stv. Direktor SBV, Mobile 079 219 32 33 Sandra Helfenstein, Stv. Leiterin Kommunikation SBV, Tel. 056 462 51 11, Mobile 079 826 89 75 www.sbv-usp.ch