Bundesrat übergeht Vernehmlassungsresultat
Brugg (ots)
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vernehmlassungsresultate zur Agrarpolitik 2011 zur Kenntnis genommen und die Eckpfeiler für die Botschaft zur Agrarpolitik festgelegt. Der SBV ist enttäuscht darüber, dass der Bundesrat das klare Vernehmlassungsergebnis übergeht und zu keinerlei Korrekturen bereit ist. Dies zeugt davon, dass für den Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren eine reine Alibiübung war. Der SBV wird sich nach Kräften für eine Korrektur der Agrarpolitik durch das Parlament einsetzen. alles daran setzen, damit die Agrarpolitik durch das Parlament korrigiert wird.
Im Vernehmlassungsverfahren zur AP 2011 hat eine breite Allianz den Bundesrat zu Korrekturen aufgefordert. Kritisiert wurde der Bundesrat insbesondere für den zu tief angesetzten Zahlungsrahmen, das zu forsche Tempo bei der Umlagerung der Marktstützung, die ungenügenden Kostensenkungsmassnahmen und die Liberalisierung des bäuerlichen Bodenrechtes. Dieser Korrekturbedarf wurde sowohl von der Landwirtschaft, als auch von einer Mehrheit der Kantonsregierungen und von einigen Parteien aufgezeigt.
Auf Grund des Vernehmlassungsergebnisses wäre eine Erhöhung der finanziellen Mittel für die AP 2011 zu erwarten gewesen. Eine grosse Anzahl Akteure fordert in ihren Stellungnahmen für die AP 2011 gleich viel Geld, wie ursprünglich für die AP 2007 gesprochen wurde. Dies mit der Begründung, dass der Landwirtschaft nicht noch ein zusätzlicher Druck durch die Kürzung des Zahlungsrahmens auferlegt werden dürfe.
Im Weiteren wurde in der Vernehmlassung die Absicht des Bundesrates auf breiter Front abgelehnt, die Marktstützungsinstrumente weitgehend abzuschaffen. Der Grundtenor in den Stellungnahmen wichtiger Akteure ist, dass das Tempo und das Ausmass der Umlagerung der Markstützung nicht über die Vorgaben von Seiten der WTO hinausgehen dürfen. Diese Haltung wird von der Landwirtschaft, von über 20 Kantonen, von der Nahrungsmittelbranche und von einigen Parteien getragen.
Auf breiter Front wird im Vernehmlassungsverfahren zudem gefordert, griffige Massnahmen zur Senkung der Produktionskosten zu ergreifen, so zum Beispiel die Zulassung von Parallelimporten für landwirtschaftliche Produktionsmittel. Der SBV hätte erwartet, dass auch der Bundesrat die Problematik der hohen Produktionskosten anerkennt und Bereitschaft zeigt, etwas dagegen zu unternehmen.
Mit grösstem Befremden nimmt der SBV nun aber zur Kenntnis, dass der Bundesrat im Boden- und Pachtrecht von den unausgewogenen Liberalisierungsabsichten nicht abweicht. In der Vernehmlassung haben sich die Landwirtschaft, die Kantone und die Parteien geschlossen für eine Erhöhung der Gewerbegrenze auf nur eine Standardarbeitskraft sowie für die Weiterführung von Preis- und Belehnungsgrenze und der Pachtzinskontrolle ausgesprochen. Allein die Aufhebung der Belehnungsgrenze wird der Landwirtschaft voraussichtlich zusätzlich Kosten für Fremdkapital von über 50 Mio. Franken verursachen. Insgesamt ist der Bundesrat in allen Bereichen nicht auf breit abgestützte Anliegen in der Vernehmlassung eingegangen und hält an seiner ursprünglichen Linie fest. Die Vernehmlassungsergebnisse werden vom Bundesrat übergangen. Die Ernsthaftigkeit der Vernehmlassungsverfahren muss damit in Frage gestellt werden. Nun wird sich der SBV mit aller Kraft dafür engagieren, dass notwendige Korrekturen im Parlament vorgenommen werden. Eine Kurzübersicht über die Vernehmlassungsresultate kann beim SBV angefordert werden.
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