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Angestellte Schweiz

Die Grob Textile AG verweigert vertraglich zugesicherte Sozialplanleistungen - Grob-Angestellte sind mit der Geduld am Ende

Zürich (ots)

Am 28. Mai 2009 gab die Grob Textile AG, eine
Tochterfirma der deutschen Groz-Beckert KG, bekannt, ihr Werk bis 
Mitte 2010 zu schliessen. Die Arbeitsplätze sollen zum grössten Teil 
nach Deutschland und Tschechien verlagert werden. Für die 186 
Mitarbeitenden war diese unverständliche Verlagerung von 
Arbeitsplätzen ein grosser Schock, für die Region Horgen-Lachen ein 
schwerer Schlag.
Angesichts der Totalschliessung des Betriebes forderte die 
Arbeitnehmervertretung der Grob Textile AG eine Verbesserung des 
bereits bestehenden Sozialplans, um soziale Härten zu vermeiden. Die 
Geschäftsleitung der Grob Textile AG signalisierte, u.a. in einem 
Radio-Interview vom 28. Mai 2009, ihre Bereitschaft, über 
Nachbesserungen zu verhandeln.
Die Arbeitnehmervertretung reichte Anfang Juli 2009 einen Entwurf 
für solche Nachbesserungen ein. Das Grob-Management aber ging nicht 
nur auf die Vorschläge nicht ein, sondern wollte sogar den Sozialplan
ausser Kraft setzen, weil einer der Artikel des bestehenden 
Sozialplans wegen neuen gesetzlichen Bestimmungen angeblich nicht 
umgesetzt werden könne. Dieser Vorwand ist allerdings nicht 
stichhaltig, wie ein Rechtsgutachten der Gewerkschaft Unia eindeutig 
aufzeigt. Der Sozialplan mit Laufzeit bis Ende 2010 ist weiterhin 
gültig. Die Geschäftsleitung der Grob Textile AG weigert sich aber 
auch nach mehreren Verhandlungsrunden dies einzusehen.
Arbeitnehmervertretung, Angestellte Schweiz, Gewerkschaft Unia und
über 200 ehemalige und aktive Mitarbeitende der Grob Textile AG sind 
nun mit der Geduld am Ende. Anlässlich einer Betriebsversammlung 
haben die Beschäftigten am 2. Dezember 2009 ihren Unmut über die 
Verweigerungshaltung des Grob-Managements zum Ausdruck gebracht. Sie 
fordern ultimativ, dass der vereinbarte und gültige Sozialplan 
umgehend zur Anwendung gelangt. Sie sind nicht bereit, die vom 
Konzern Groz-Beckert KG verordnete Betriebsschliessung in Lachen 
einseitig zu tragen.
Die Teilnehmenden der Betriebsversammlung beauftragten 
Arbeitnehmervertretung, Angestellte Schweiz und Gewerkschaft Unia 
einstimmig, ihre Interessen gegenüber der Grob-Geschäftsleitung zu 
vertreten. Mit höchster Priorität und ohne Aufschub müssen die 
vereinbarten Sozialplanleistungen nun entrichtet werden. Die 
Verweigerung der vertraglich zugesicherten Leistungen unter 
formalistischen Vorwänden verletzt den Grundsatz von Treu und Glauben
in grober Weise.
Die Belegschaft der Grob Textile AG setzt der Geschäftsleitung ein
Ultimatum: Bis am 18. Dezember 2009 muss eine für sie akzeptable 
Lösung vereinbart sein. Die Geschäftsleitung muss nun umgehend in 
Verhandlungen mit den mandatierten Sozialpartnern Angestellte Schweiz
und der Gewerkschaft Unia sowie der Arbeitnehmervertretung 
einwilligen. Nur so kann eine weitere Eskalation des Konflikts und 
damit eine unzumutbare Situation für die Betroffenen vermieden 
werden.
Angestellte Schweiz, Erich Eggimann, Leiter Rechtsdienst, Tel. 079
311 76 67
Angestellte Schweiz, Hansjörg Schmid, Leiter Kommunikation,
Tel. 044 360 11 21, 076 443 40 40
Gewerkschaft Unia, Beda Moor, Mitglied Sektorleitung Industrie, 
079 439 24 59
Gewerkschaft Unia, Mattia Mandaglio, Industriesekretär 
Zentralschweiz, 076 461 28 90

Kontakt:

Angestellte Schweiz, Erich Eggimann, Leiter Rechtsdienst, Tel. 079
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