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Unia

Statt Referendum Kampf für Umsetzung und Mindestlöhne

Zürich (ots)

Freier Personenverkehr und flankierende Massnahmen II
gegen Lohndumping
Im Zusammenhang mit den Bilateralen Verträgen II und der Ausdehnung 
der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten haben 
Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitgeberseite und des seco 
einen Vorschlag für Flankierende Massnahmen II erarbeit, der jetzt – 
noch verbessert – von den eidgenössischen Räten verabschiedet wurde. 
Mit diesen flankierenden Massnahmen sind aus gewerkschaftlicher 
Sicht die minimalsten gesetzlichen Grundlagen zum Schutz vor 
Lohndumping geschaffen worden. Aus diesem Grund beantragt der 
Zentralvorstand der Unia der ausserordentlichen 
Delegiertenversammlung der Unia und dem SGB-Vorstand, kein 
Referendum gegen die Bilateralen II, bzw. gegen die Ausdehnung der 
Personenfreizügigkeit zu ergreifen oder zu unterstützen.
Die vom Parlament verabschiedeten Flankierenden Massnahmen weisen 
insbesondere im Bereich der Temporärarbeit, der Scheinselbständigen, 
der Subunternehmungen und der Sanktionsfrage noch immer Lücken auf, 
die es im Interesse der betroffenen Branchen und deren 
Arbeitnehmer/-innen zwingend zu schliessen gilt. Zudem wird die 
Wirkung der flankierenden Massnahmen in einem hohen Grad vom 
Umsetzungswillen der Kantone und der Arbeitgeberseite in den 
paritätischen Kommissionen abhängen. Ebenso entschiedend ist aber 
auch das klare Bekenntnis der Arbeitgeberseite zum Erhalt, bzw. 
Erneuerung der bestehenden, guten Gesamtarbeitsverträge und der 
Wille zur Beendigung der vertragslosen Zustände insbesondere bei den 
Schreinern, Malern, Gipsern und im Zimmereigewerbe ohne 
Abbauversuche. Solange Behörden und Arbeitgeber bei der Umsetzung 
der schon geltenden Flankierenden Massnahmen I diesen Beweis der 
Ernsthaftigkeit schuldig bleiben, wird das Vertrauen der Bevölkerung 
kaum zu gewinnen sein, und die Gewerkschaften werden sich auch nicht 
aktiv für ein Ja in der Referendumsabstimmung einsetzen können. 
Erbringen Behörden und Arbeitgeberverbände aber in den kommenden 
Monaten Tatbeweise ihres Willens, Sozial- und Lohndumping ernsthaft 
bekämpfen zu wollen, steigt das Engagement der Unia für die Vorlage, 
die sie im Grundsatz begrüsst.
Die neuen flankierenden Massnahmen bieten nämlich auch die Chance, 
in klassischen Tieflohnbranchen wie der Landwirtschaft oder anderen 
schlecht organisierten Sektoren dank einer Ausweitung der 
Gesamtarbeitsverträge und der Verstärkung der Mindestlohnsysteme in 
GAV oder Normalarbeitsverträgen die Sozialbedingungen zahlreicher 
Arbeitnehmer/-innen neu abzusichern. Die Personenfreizügigkeit ist 
aus Sicht der Lohnabhängigen und der Gewerkschaften grundsätzlich 
ein fortschrittliches Projekt, aber eben nur unter der Voraussetzung 
eines wirksamen Arbeitnehmerschutzes vor Lohn- und Sozialdumping.
Der Verzicht auf das Referendum bannt auch die Gefahr, dass sich die 
Gewerkschaften plötzlich im gleichen Boot wie die 
Rechtsaussenparteien befinden. Der Zentralvorstand der Unia 
verurteilt denn auch jetzt schon in aller Schärfe die doppelzüngige 
Politik von SVP und Schweizer Demokraten, welche die begründete 
Angst vor Lohndumping für ihre fremdenfeindlichen Strategien 
missbrauchen wollen: Während sie die Personenfreizügigkeit 
heuchlerisch mit dem Schutz vor Lohndumping ablehnen, bekämpfen sie 
gleichzeitig die Flankierenden Massnahmen. Diese unehrliche und 
verwerfliche Politik ist inakzeptabel, passt aber leider in die 
aktuelle Realität. Schliesslich sind es der SVP angehörende oder ihr 
nahestehende Arbeitgeber, welche die Gesamtarbeitsverträge im 
Maler-, Gipser- und Schreinergewerbe haben platzen lassen, um so 
hemmungslos Lohn- und Sozialdumping betreiben zu können.
Weitere Auskünfte
Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Unia, 079 223 93 47
Vasco Pedrina, Co-Präsident Unia, 079 772 37 47

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