Statt Referendum Kampf für Umsetzung und Mindestlöhne
Zürich (ots)
Freier Personenverkehr und flankierende Massnahmen II gegen Lohndumping
Im Zusammenhang mit den Bilateralen Verträgen II und der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten haben Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitgeberseite und des seco einen Vorschlag für Flankierende Massnahmen II erarbeit, der jetzt noch verbessert von den eidgenössischen Räten verabschiedet wurde. Mit diesen flankierenden Massnahmen sind aus gewerkschaftlicher Sicht die minimalsten gesetzlichen Grundlagen zum Schutz vor Lohndumping geschaffen worden. Aus diesem Grund beantragt der Zentralvorstand der Unia der ausserordentlichen Delegiertenversammlung der Unia und dem SGB-Vorstand, kein Referendum gegen die Bilateralen II, bzw. gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit zu ergreifen oder zu unterstützen.
Die vom Parlament verabschiedeten Flankierenden Massnahmen weisen insbesondere im Bereich der Temporärarbeit, der Scheinselbständigen, der Subunternehmungen und der Sanktionsfrage noch immer Lücken auf, die es im Interesse der betroffenen Branchen und deren Arbeitnehmer/-innen zwingend zu schliessen gilt. Zudem wird die Wirkung der flankierenden Massnahmen in einem hohen Grad vom Umsetzungswillen der Kantone und der Arbeitgeberseite in den paritätischen Kommissionen abhängen. Ebenso entschiedend ist aber auch das klare Bekenntnis der Arbeitgeberseite zum Erhalt, bzw. Erneuerung der bestehenden, guten Gesamtarbeitsverträge und der Wille zur Beendigung der vertragslosen Zustände insbesondere bei den Schreinern, Malern, Gipsern und im Zimmereigewerbe ohne Abbauversuche. Solange Behörden und Arbeitgeber bei der Umsetzung der schon geltenden Flankierenden Massnahmen I diesen Beweis der Ernsthaftigkeit schuldig bleiben, wird das Vertrauen der Bevölkerung kaum zu gewinnen sein, und die Gewerkschaften werden sich auch nicht aktiv für ein Ja in der Referendumsabstimmung einsetzen können. Erbringen Behörden und Arbeitgeberverbände aber in den kommenden Monaten Tatbeweise ihres Willens, Sozial- und Lohndumping ernsthaft bekämpfen zu wollen, steigt das Engagement der Unia für die Vorlage, die sie im Grundsatz begrüsst.
Die neuen flankierenden Massnahmen bieten nämlich auch die Chance, in klassischen Tieflohnbranchen wie der Landwirtschaft oder anderen schlecht organisierten Sektoren dank einer Ausweitung der Gesamtarbeitsverträge und der Verstärkung der Mindestlohnsysteme in GAV oder Normalarbeitsverträgen die Sozialbedingungen zahlreicher Arbeitnehmer/-innen neu abzusichern. Die Personenfreizügigkeit ist aus Sicht der Lohnabhängigen und der Gewerkschaften grundsätzlich ein fortschrittliches Projekt, aber eben nur unter der Voraussetzung eines wirksamen Arbeitnehmerschutzes vor Lohn- und Sozialdumping.
Der Verzicht auf das Referendum bannt auch die Gefahr, dass sich die Gewerkschaften plötzlich im gleichen Boot wie die Rechtsaussenparteien befinden. Der Zentralvorstand der Unia verurteilt denn auch jetzt schon in aller Schärfe die doppelzüngige Politik von SVP und Schweizer Demokraten, welche die begründete Angst vor Lohndumping für ihre fremdenfeindlichen Strategien missbrauchen wollen: Während sie die Personenfreizügigkeit heuchlerisch mit dem Schutz vor Lohndumping ablehnen, bekämpfen sie gleichzeitig die Flankierenden Massnahmen. Diese unehrliche und verwerfliche Politik ist inakzeptabel, passt aber leider in die aktuelle Realität. Schliesslich sind es der SVP angehörende oder ihr nahestehende Arbeitgeber, welche die Gesamtarbeitsverträge im Maler-, Gipser- und Schreinergewerbe haben platzen lassen, um so hemmungslos Lohn- und Sozialdumping betreiben zu können.
Weitere Auskünfte Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Unia, 079 223 93 47 Vasco Pedrina, Co-Präsident Unia, 079 772 37 47