Gewonnen hat der Kunde
Hamburg (ots)
Das Landgericht München hat heute im Eilverfahren den Rechtstreit zwischen Dyson und der Siemens-Electrogeräte GmbH entschieden: Dyson darf die Staubsauger-Werbekampagne nicht weiterführen.
Gegen die groß angelegte Werbekampagne hatte das LG München I auf Antrag der Siemens-Electrogeräte GmbH wegen Irreführung eine Einstweilige Verfügung erlassen. Nur gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 100.000,- durfte Dyson seine Werbung bis zum endgültigen Urteil fortsetzen. Heute nun erging die gerichtliche Entscheidung: Nach Auffassung des Gerichts ist die beanstandete Dyson-Anzeige irreführend. Dyson darf diese Anzeigen- und TV-Kampagne nicht mehr schalten.
Die Frage des Saugkraftverlusts von Dyson Staubsaugern konnte in diesem Eilverfahren nicht endgültig geklärt werden. Das Gericht führte aus, dass ihm noch nicht ausreichend Testmaterial vorlag, um auch die Aussage Dysons zum Saugkraftverlust zu untersagen. Das Gericht wies ausdrücklich auf die Möglichkeit der Klärung dieses Punktes in der nächsten Instanz hin. Die Siemens-Electrogeräte GmbH sieht sich durch das Verbot der Werbekampagne bestätigt, das aus ihrer Sicht dem Interesse der Verbraucher und der Markt-Transparenz dient.
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