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Siemens-Electrogeräte GmbH

Gewonnen hat der Kunde

Hamburg (ots)

Das Landgericht München hat heute im Eilverfahren
den Rechtstreit zwischen Dyson und der Siemens-Electrogeräte GmbH
entschieden: Dyson darf die Staubsauger-Werbekampagne nicht
weiterführen.
Gegen die groß angelegte Werbekampagne hatte das LG München I auf
Antrag der Siemens-Electrogeräte GmbH wegen Irreführung eine
Einstweilige Verfügung erlassen. Nur gegen eine Sicherheitsleistung
in Höhe von Euro 100.000,- durfte Dyson seine Werbung bis zum
endgültigen Urteil fortsetzen. Heute nun erging die gerichtliche
Entscheidung: Nach Auffassung des Gerichts ist die beanstandete
Dyson-Anzeige irreführend. Dyson darf diese Anzeigen- und TV-Kampagne
nicht mehr schalten.
Die Frage des Saugkraftverlusts von Dyson Staubsaugern konnte in
diesem Eilverfahren nicht endgültig geklärt werden. Das Gericht
führte aus, dass ihm noch nicht ausreichend Testmaterial vorlag, um
auch die Aussage Dysons zum Saugkraftverlust zu untersagen. Das
Gericht wies ausdrücklich auf die Möglichkeit der Klärung dieses
Punktes in der nächsten Instanz hin. Die Siemens-Electrogeräte GmbH
sieht sich durch das Verbot der Werbekampagne bestätigt, das aus
ihrer Sicht dem Interesse der Verbraucher und der Markt-Transparenz
dient.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an:
Heide Schwarzweller/ S E G M E N T A   P R 
Ute Enke 
Feldbrunnenstraße 52 
20148 Hamburg 
040- 44 11 30 24 
040- 45 97 22  enke@segmenta.de