Winterhilfe Schweiz / Secours suisse d'hiver / Soccorso svizzero d'inverno
Hochwasser - Winterhilfe ist vor Ort: Soforthilfe für die Opfer der Überschwemmungen
Zürich (ots)
Die schwersten Überschwemmungen und Erdrutsche seit sechs Jahren richteten vor allem in der Zentralschweiz und in den Kantonen Bern und Aargau verheerende Schäden an Natur, Gebäuden und Verkehrswegen an. Nicht alle Opfer können auf schnelle Regulierung der materiellen Folgen hoffen - ihnen droht eine existenzielle Notlage. Die Winterhilfe leistet deshalb rasche Hilfe vor Ort und überbrückt dringende Notlagen. Als Soforthilfe gibt sie eine erste Tranche von vorläufig 100'000 Franken frei.
"Als Erste-Hilfe-Massnahmen geben wir Einkaufsgutscheine und kleinere Geldbeträge an die am schwersten geschädigten Menschen ab", fasst Annegreth Sulzer, Vizepräsidentin der Winterhilfe Schweiz, die Sofortmassnahmen des Hilfswerkes zusammen, "Menschen, deren Heim verwüstet wurde, liefern wir unter anderem auch Betten oder Kleider". Denn, wer plötzlich ohne Hab und Gut nur mit dem dasteht, was er auf dem Leib trägt, braucht schnelle und unbürokratische Hilfe. Die Winterhilfe - in den vom Unwetter geschädigten Kantonen durch ehrenamtliche Mitarbeiter und Vertrauenspersonen der öffentlichen Hand gut verankert - erweist sich in solchen Fällen als ideale Anlaufstelle vor Ort. Sie weiss, dass nicht alle Einwohner der jeweiligen Gemeinden auf Rosen gebettet sind.
Alles verloren und jetzt?
Die Winterhilfe will Betroffene mit dem Nötigsten für die ersten Wochen versorgen und den schnellen und umkomplizierten Ersatz von Gütern des täglichen Bedarfs ermöglichen. "Opfer des Unwetters, die bedingt durch ein ehedem knappes Budget in ihrer Existenz gefährdet sind, können sich an die örtlichen Winterhilfe-Stellen wenden. Ausserdem wird die Winterhilfe direkt mit den Geschädigten Kontakt aufnehmen, um den Unterstützungsbedarf abzuklären", erläutert Andreas Zehnder, Zentralsekretär der Winterhilfe Schweiz, das Vorgehen.
Wer kann die Winterhilfe beanspruchen?
Hilfeleistungen gewährt die Winterhilfe ausschliesslich Einzelpersonen und Familien, also natürlichen Personen. Die Unterstützungen der Winterhilfe sollen die Beiträge der öffentlichen Hand und der Versicherungen nicht ersetzen, sondern ergänzen. Denkbar ist beispielsweise die Übernahme von dringenden Rechnungen, die ein knappes Budget sprengen. Oder finanzielle Beiträge an hohe, nicht allein tragbare Belastungen für Neuanschaffungen. Dabei arbeitet die Winterhilfe selbstverständlich mit anderen Hilfswerken und den Gemeindebehörden zusammen.
Die Winterhilfe ist ein ZEWO-anerkanntes Hilfswerk, dass sich ausschliesslich für Notleidende in der Schweiz einsetzt. Solidaritätsbeiträge zu Gunsten der vom Unwetter hart getroffenen Menschen erbittet die Winterhilfe Schweiz auf ihr Spendenkonto 80-8955-1, Vermerk Unwetter.
Kontakt:
Winterhilfe Schweiz
Andreas Zehnder
Zentralsekretär
Clausiusstrasse 45
8006 Zürich
Tel. +41/44/269'40'53
Fax +41/44/269'40'55
E-Mail: a.zehnder@winterhilfe.ch
Internet: http://www.winterhilfe.ch