GastroSuisse fordert praktikablen Passivrauchschutz
Zürich (ots)
GastroSuisse hat an einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz vom 1. März 2007 in Bern einen umfassenden, praktikablen und landesweiten Passivrauchschutz gefordert. Zentralpräsident Klaus Künzli sprach in diesem Zusammenhang von einem "Entscheid der Verantwortung gegenüber den Mitgliedern, Gästen und Mitarbeitenden". Um rasch vorwärts zu kommen, verlangt der Verband für Hotellerie und Restauration die Einführung eines Spezialgesetzes und präsentierte in Bern auch gleich einen entsprechenden Vorschlag, der durch namhafte Kreise aus der Branche und Politik unterstützt wird.
"Dass ausgerechnet wir Gastwirte einen solchen Vorstoss lancieren, mag auf den ersten Blick erstaunen", eröffnete Zentralpräsident Klaus Künzli die Medienkonferenz in Bern. Tatsache ist: das Gastgewerbe ist mehr von der Tendenz zu rauchfreien Räumen betroffen als jede andere Branche. GastroSuisse hat sich deshalb intern erneut intensiv mit der Frage des Passivrauchschutzes auseinandergesetzt. Dies umso mehr, als die bisherigen Lösungsvorschläge und der angestrebte Weg über ein revidiertes Arbeitsgesetz auf Basis der eingereichten Parlamentarischen Initiative Gutzwiller "auf einem falschen Geleise" laufen. "Unser Vorgehen orientiert sich am Willen, zu praktikablen und wirkungsvollen Problemlösungen zu kommen und damit der aktuellen Situation in Sachen Passivrauchschutz Rechnung zu tragen", so Klaus Künzli in Bern. Für das Tourismusland Schweiz können 26 unterschiedliche kantonale Regelungen nicht die Lösung sein.
Die von der Sub-Kommission der Nationalratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK-N vorgeschlagene Regelung über ein revidiertes Arbeitsgesetz führt nicht zu einem umfassenden Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft. Mehr als 90 Prozent der Restaurantbesucher unterstehen zum Zeitpunkt des Restaurantbesuches nicht dem Arbeitsgesetz und können daher kaum gezwungen werden, auf das Rauchen zu verzichten. Die Möglichkeiten zur Durchsetzung entsprechender Vorschriften sind in der Praxis denn auch gering. Die zur Diskussion stehende Vorlage schafft zudem Rechtsungleichheiten. So darf beispielsweise in Betrieben, in denen ausschliesslich Familienangehörige beschäftigt sind, weiterhin geraucht werden.
Gesellschaftliche Verantwortung übernehmen
"Nur eine mutige Lösung bringt uns weiter", stellte Klaus Künzli in Bern fest. Mit der vorgeschlagenen spezialgesetzlichen Lösung wollen GastroSuisse und ihre Partner sowohl den Interessen der Gäste und der Mitarbeitenden als auch jenen der Mitglieder und der Branche sowie gleichzeitig "unserer gesellschaftlichen Verantwortung" nachkommen. "Wir vertrauen darauf", so Klaus Künzli, "dass dies von unseren Gästen, aber auch von der Politik und den Behörden, welche über die Ausgestaltung eines entsprechenden Gesetzes letztlich entscheiden müssen, honoriert werden wird."
Breite Unterstützung aus Branche und Politik
"Der einzig zielführende und verfassungsmässig zulässige Weg zur Durchsetzung eines umfassenden Passivrauchschutzes führt über die Schaffung eines Spezialgesetzes", stellte Klaus Künzli fest. Der grösste gastgewerbliche Arbeitgeberverband setzt sich deshalb aktiv für ein solches Spezialgesetz ein - und ist dabei nicht allein: Unterstützt wird die Initiative von GastroSuisse nicht nur durch ihr nahestehende Organisationen wie hotelleriesuisse, Schweiz Tourismus und den Schweizer Tourismus-Verband, sondern auch durch den Schweizerischen Gewerbeverband. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband steht dem Vorschlag wohlwollend gegenüber.
An der Medienkonferenz von GastroSuisse in Bern waren aus der Branche und der Politik persönlich vertreten: Nationalrat Roland Borer (SO, SVP), Claudio E. Casanova, Vizepräsident hotelleriesuisse, sowie Mila Trombitas, Mitglied der Geschäftsleitung des Schweizer Tourismus- Verbandes.
Diese im Zusammenhang mit der Einführung eines durchgreifenden Passivrauchschutzes massgeblichen Interessengruppierungen wollen eine praktikable Lösung des Problems. Unterstützt wird der spezialgesetzliche Vorstoss in der SGK-N selber unter anderen durch deren Mitglieder Thérèse Meyer und Toni Bortoluzzi.
Praktikabler Passivrauchschutz - nur mit Spezialgesetz möglich
Um in der Schweiz einen praktikablen Passivrauchschutz realisieren zu können, braucht es ein Spezialgesetz: "Unser Mini-Spezialgesetz umfasst nur sechs Artikel und regelt den Schutz vor dem passiven Rauchen in geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder als Arbeitsplatz mehrerer Personen dienen", führte GastroSuisse-Direktor Dr. Florian Hew an der Medienkonferenz aus. Das Gesetz basiert auf den Verfassungsartikeln 110 (Schutz der Arbeitnehmenden) und 118 (Schutz der Gesundheit).
Restaurants und auch die überwiegende Mehrheit der Sitz- und der Arbeitsplätze sind grundsätzlich rauchfrei. Im Gesetz vorgesehen sind aber gut belüftet und abgetrennte Raucherräume, sowie - in Ausnahmefällen, auf besondere Bewilligung sowie mit besonderer Kennzeichnung - vereinzelt auch Raucherbetriebe. Der Bundesrat regelt die Ausnahmen. Im Gesetz sind auch Strafbestimmungen enthalten: Bestraft für die Verletzung von Rauchverboten wird der Raucher selber. Damit ist der Arbeitgeber nicht Vollzugsbeamter für den Gesundheitsschutz.
"Wir sind überzeugt, dass dieses einfache Gesetz den Anforderungen der Schweizer Bevölkerung entspricht - es handelt sich um einen sinnvollen Kompromiss", sagte Dr. Florian Hew weiter.
Die vorliegende Medienmitteilung ist unter www.gastrosuisse.ch elektronisch verfügbar.
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