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GastroSuisse

Sterne-Monopol ist unzulässig! Weiterer Sieg für GastroSuisse: Kassationsgericht bestätigt Handelsgerichtsurteil

Zürich (ots)

Im Sterne-Verfahren bestätigt das Kassationsgericht
des Kantons Zürich mit seinem heute eröffneten Urteil vom 25. Mai 
2010 den fundierten Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Zürich 
vom 6. Februar 2009. Bereits zwei Gerichte kommen damit zum gleichen 
Schluss: die Monopolisierung des Gebrauchs von Sternen für die 
Hotelklassifikation ist unzulässig. Ab Rechtskraft des Urteils wird 
GastroSuisse für das eigene, zeitgemässe Kategorisierungssystem auch 
Sterne verwenden.
GastroSuisse, der Verband für Hotellerie und Restauration in der 
Schweiz, nimmt den  Entscheid des Kassationsgerichts Zürich mit 
grosser Genugtuung zur Kenntnis. Die Nichtigkeitsbeschwerde von 
hotelleriesuisse wurde abgewiesen. Im Ergebnis wird das 
Handelsgerichtsurteil vom Kassationsgericht vollständig gestützt. Das
Kassationsgericht nahm lediglich eine geringfügige Retouche an der 
Urteilsbegründung des Handelsgerichts vor. Somit ist ein Monopol auf 
den seit rund 100 Jahren international gängigen Sternen auch nach 
Auffassung des Kassationsgerichts nicht zulässig. Dieses bestätigt 
damit die klare Haltung des Handelsgerichts des Kantons Zürich, das 
bereits in seinem Entscheid vom 6. Februar 2009 zur gleichen 
Erkenntnis gelangt war.
Seit April 2006 kämpft GastroSuisse im Auftrag ihrer Mitglieder 
für die Einführung eines neuen, zeitgemässen Kategorisierungssystems 
auf der Basis von Sternen. Aufgrund einer vorsorglichen Massnahme war
es dem Branchenverband jedoch seit Mai 2006 verboten, im eigenen 
Kategorisierungssystem Sterne als Kategorisierungsmerkmal zu 
verwenden. Das hat die Marktdurchdringung des Systems behindert und 
der ganzen Branche grossen Schaden zugefügt.
Der Schweizer Hotelier-Verein hotelleriesuisse, ein 
privatrechtlicher Verein ohne staatlichen Auftrag, versucht seit 
Jahren angestrengt, das Sterne-Symbol zu monopolisieren. Es ist zu 
hoffen, dass der Verein nun angesichts der klaren Entscheide sowohl 
des Handels- als auch des Kassationsgerichts des Kantons Zürich seine
Blockade-Bemühungen aufgibt.
Nicht nur die Branche, sondern auch die Gäste profitieren von der 
Aufhebung des Sterne-Monopols. Den rund 4000 Betrieben der Klein- und
Mittelhotellerie der Schweiz bieten sich neue Möglichkeiten zur 
Positionierung im Markt und zur Qualitätssicherung. Den Gästen steht 
ein grösseres Angebot von kategorisierten Betrieben zur Verfügung.
GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in 
der Schweiz. Gegen 21'000 Mitglieder (Hotels, Pensionen, Gasthöfe, 
Restaurants und Cafés), organisiert in 26 Kantonalsektionen und vier 
Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband
an.

Kontakt:

Bei Rückfragen:
GastroSuisse, Marketing und Kommunikation, Brigitte Meier-Schmid,
Telefon 044 377 53 53, maco@gastrosuisse.ch

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