Sterne-Monopol ist unzulässig! Weiterer Sieg für GastroSuisse: Kassationsgericht bestätigt Handelsgerichtsurteil
Zürich (ots)
Im Sterne-Verfahren bestätigt das Kassationsgericht des Kantons Zürich mit seinem heute eröffneten Urteil vom 25. Mai 2010 den fundierten Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 6. Februar 2009. Bereits zwei Gerichte kommen damit zum gleichen Schluss: die Monopolisierung des Gebrauchs von Sternen für die Hotelklassifikation ist unzulässig. Ab Rechtskraft des Urteils wird GastroSuisse für das eigene, zeitgemässe Kategorisierungssystem auch Sterne verwenden.
GastroSuisse, der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz, nimmt den Entscheid des Kassationsgerichts Zürich mit grosser Genugtuung zur Kenntnis. Die Nichtigkeitsbeschwerde von hotelleriesuisse wurde abgewiesen. Im Ergebnis wird das Handelsgerichtsurteil vom Kassationsgericht vollständig gestützt. Das Kassationsgericht nahm lediglich eine geringfügige Retouche an der Urteilsbegründung des Handelsgerichts vor. Somit ist ein Monopol auf den seit rund 100 Jahren international gängigen Sternen auch nach Auffassung des Kassationsgerichts nicht zulässig. Dieses bestätigt damit die klare Haltung des Handelsgerichts des Kantons Zürich, das bereits in seinem Entscheid vom 6. Februar 2009 zur gleichen Erkenntnis gelangt war.
Seit April 2006 kämpft GastroSuisse im Auftrag ihrer Mitglieder für die Einführung eines neuen, zeitgemässen Kategorisierungssystems auf der Basis von Sternen. Aufgrund einer vorsorglichen Massnahme war es dem Branchenverband jedoch seit Mai 2006 verboten, im eigenen Kategorisierungssystem Sterne als Kategorisierungsmerkmal zu verwenden. Das hat die Marktdurchdringung des Systems behindert und der ganzen Branche grossen Schaden zugefügt.
Der Schweizer Hotelier-Verein hotelleriesuisse, ein privatrechtlicher Verein ohne staatlichen Auftrag, versucht seit Jahren angestrengt, das Sterne-Symbol zu monopolisieren. Es ist zu hoffen, dass der Verein nun angesichts der klaren Entscheide sowohl des Handels- als auch des Kassationsgerichts des Kantons Zürich seine Blockade-Bemühungen aufgibt.
Nicht nur die Branche, sondern auch die Gäste profitieren von der Aufhebung des Sterne-Monopols. Den rund 4000 Betrieben der Klein- und Mittelhotellerie der Schweiz bieten sich neue Möglichkeiten zur Positionierung im Markt und zur Qualitätssicherung. Den Gästen steht ein grösseres Angebot von kategorisierten Betrieben zur Verfügung.
GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Gegen 21'000 Mitglieder (Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Restaurants und Cafés), organisiert in 26 Kantonalsektionen und vier Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.
Kontakt:
Bei Rückfragen:
GastroSuisse, Marketing und Kommunikation, Brigitte Meier-Schmid,
Telefon 044 377 53 53, maco@gastrosuisse.ch