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GastroSuisse bedauert den Entscheid der WAK-S

Zürich (ots)

GastroSuisse bedauert den Entscheid der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S). Diese beantragt ihrem Rat, die Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!" zur Ablehnung zu empfehlen. Der Ständerat wird, als Zweitrat, seine Empfehlung im Rahmen der Frühjahrsession im März 2014 abgeben.

Restaurationsleistungen werden seit Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1995 gegenüber Take-away-Leistungen steuerlich benachteiligt. Wer sich über Mittag im Restaurant verpflegt, leistet mit seiner Bezahlung von beispielsweise zwanzig Franken eine Mehrwertsteuerabgabe von 1.50 Franken. Kauft sich der Gast das gleiche Mittagessen beim Take-away-Anbieter zum Mitnehmen, so bezahlt er lediglich 50 Rappen Mehrwertsteuer.

Bei keiner anderen Produktegattung wird mehrwertsteuerlich unterschieden, ob das Produkt im Zusammenhang mit einer Dienstleistung geliefert wird oder nicht. Ob man beispielsweise einen Schrank beim Schreiner kauft und zu Hause aufbaut oder sich nach Hause liefern und aufbauen lässt, hat keinen Einfluss auf den Mehrwertsteuersatz, der zur Anwendung gelangt.

Im September 2011 hat GastroSuisse die Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!" eingereicht und fordert die mehrwertsteuerliche Gleichbehandlung gleicher Produkte.

GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Gegen 20'000 Mitglieder (rund 3000 Hotels), organisiert in 26 Kantonalverbänden und fünf Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.

Kontakt:

GastroSuisse
Hannes Jaisli, stellvertretender Direktor
Telefon 044 377 53 53
communication@gastrosuisse.ch

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