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GastroSuisse fasst Nein-Parole zum Klimaschutzgesetz

Zürich (ots)

GastroSuisse lehnt das Klimaschutzgesetz ab, weil es die Energiesicherheit gefährdet. Zudem drohen hohe Kosten für das Gewerbe. Ebenfalls eine Nein-Parole beschlossen hat der Vorstand zur Änderung des Covid-19-Gesetzes, während er die Einführung einer Ergänzungssteuer begrüsst.

GastroSuisse lehnt es ab, dass sich die Schweiz gesetzlich zum Netto-Null-Ziel bis 2050 verpflichtet und damit fossile Energieträger faktisch verbietet. Die Schweiz hat sich bereits im Pariser Klimaabkommen zum Netto-Null-Ziel bekannt. Auch GastroSuisse unterstützt das Netto-Null-Ziel. Jedoch ist nicht garantiert, dass wir dieses Vorhaben in der gesetzten Frist tatsächlich erreichen. Die Schweiz braucht den notwendigen Handlungsspielraum, auf fossile Energieträger zurückgreifen zu können. Andernfalls wird die Energiesicherheit akut gefährdet sein. Fossile Energieträger machen rund 60 % des Energiebedarfs aus. Wie diese bis 2050 ersetzt werden sollen, kann die Politik noch nicht beantworten. Solange ein verlässlicher Plan fehlt, sollen keine Ziele gesetzlich festgeschrieben werden. Alle Unternehmen müssen bis 2050 Netto-Null-Emissionen aufweisen. "Die Gesetzesvorlage liefert keine Antworten darauf, wie jedes der 30 000 gastgewerblichen Unternehmen das Netto-Null-Ziel erreichen, geschweige denn die Zielerreichung nachweisen soll", so Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg. Es droht ein enormer administrativer Aufwand. Dazu kommen die stark steigenden Energiekosten im Falle einer drohenden Energiemangellage, die das Gewerbe stark belasten.

GastroSuisse lehnt den Einsatz des Impfzertifikats im Inland ab

Bereits zum zweiten Mal beschloss GastroSuisse die Nein-Parole. Der Vorstand lehnt die Änderung des Covid-19-Gesetzes vom 16. Dezember 2022 ab, weil damit die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat bis zum 30. Juni 2024 verlängert wird. Der Einsatz des Impfnachweises ist namentlich im Inland sachlich nicht gerechtfertigt und diskriminierend. Die Impfung verhindert die Übertragung des Virus nicht. Leider hat es die Politik insbesondere verpasst, die Anwendung des Impfzertifikats auf den internationalen Reiseverkehr einzuschränken. Aus diesem Grund kann der Branchenverband für Hotellerie und Restauration die Gesetzesänderung nicht unterstützen, selbst wenn neue Zertifikatsbeschränkungen im Inland undenkbar erscheinen.

Zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen hat GastroSuisse die Ja-Parole gefasst. Die vorgesehene Ergänzungssteuer setzt die von der OECD verfolgte Mindestbesteuerung grosser Unternehmen mit über 750 Millionen Euro Umsatz um. Sie stellt sicher, dass zusätzliches Steuersubstrat hierzulande statt im Ausland abgeschöpft wird. Andernfalls würde die zusätzliche Steuer im Ausland erhoben werden.

Pressekontakt:

GastroSuisse, Casimir Platzer, Präsident
Telefon 044 377 53 53, communication@gastrosuisse.ch

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