Max Stern Nachlass Erlangt Raubkunst in Europa und den USA Zurück
Berlin (ots/PRNewswire)
- Gemälde aus der einstigen Sammlung von Bundeskanzler Konrad Adenauer wurde präsentiert
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Mehr als 70 Jahre nachdem der Düsseldorfer Kunsthändler Max Stern gezwungen wurde seine Kunstsammlung im Zuge der Verfolgung durch das NS- Regime aufzulösen, wurden zwei weitere Gemälde an seine Nachkommen restituiert. Der Max Stern Nachlass begünstigt drei bedeutende Universitäten (Concordia, McGill Universität, Montreal und Hebrew Universität, Jerusalem), die entschlossen sind, die ca. 400 verlorenen Kunstwerke Sterns wiederzuerlangen. Aus Anlass dieser Rückgaben fand am Mittwoch, den 10. Dezember 2008 eine Veranstaltung in der Berliner Vertretung der Universität von Toronto statt.
Eines der Gemälde, das zum ersten Mal nach fast 40 Jahren öffentlich vorgestellt wurde, ist die Niederländische Altmeisterarbeit Flucht aus Ägypten, aus dem Umkreis von Jan Wellens de Cock (1480-1527). Es ging Max Stern nach seinem Berufsverbot im Jahre 1935 verfolgungsbedingt verloren. Was mit dem Gemälde gleich danach geschah ist unbekannt, aber es war anschliessend Teil der Kunstsammlung von Bundeskanzler Konrad Adenauer. Die Rückgabe dieses Kunstwerkes kam dank der Mitwirkung des Auktionshauses Christie's und des Holocaust Claims Processing Office des New York State Banking Department zustande.
Der Nachlass konnte die Provenienz des de Cocks dank eines kürzlich durchgeführten Forschungsprojekts am Niederländischen Institut für Kunstgeschichte (RKD) in Den Haag bestimmen. Als ein weiteres Ergebnis dieser Bemühungen, konnte Sterns Eigentum an mehr als 40 zusätzlichen Altmeister Gemälden von Künstlern wie Brueghel, Van Dyck, Ruisdael und Teniers bestätigt werden.
Das zweite an den Stern Nachlass restituierte Gemälde ist Mädchen aus den Sabiner Bergen des berühmten deutschen Hofmalers Franz Xaver Winterhalter (1805 -1873). Sterns Eigentum an diesem Werk wurde nach einem langwierigen internationalen Rechtsstreit bestätigt, dessen Präjudizwirkung Einfluss auf viele andere Restitutionsansprüche haben wird. Die Familie der deutsch-amerikanischen Beklagten, Baronin Maria-Louise Bissonnette, war im Besitz des Bildes, seit ihr Stiefvater es bei der sogenannten "Judenversteigerung" Max Sterns beim Auktionshaus Lempertz in Köln im Jahre 1937 erworben hatte.
Zahlreiche Gemälde der gesamten Sammlung Stern befinden sich weiterhin in deutschen Museen, Firmenbüros und Privatsammlungen.
Tanya Churchmuch, Senior Media Relations Advisor, Concordia University (Montreal, Canada), Tel: +1-514-848-2424 ext. 2518, Cell: +1-514-518-3336, tanya.churchmuch@concordia.ca
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