Fall Adamov - Bundesgericht bestätigt Auslieferungshaft
Zürich (ots)
Mit dem heute mitgeteilten Urteil vom 14. Juli 2005 hat das Schweizerische Bundesgericht die Beschwerde des Bundesamtes für Justiz gutgeheissen. Es hat festgestellt, dass Herrn Dr. Adamov kein Anspruch auf freies Geleit hat. Im weiteren wurde die Sache zur Beurteilung der gerügten, aber nicht entschiedenen Fragen der funktionalen Immunität bzw. der völkerrechtlichen Staatenimmunität Russlands wie auch einer allfälligen politischen Begründung des US-amerikanischen Strafverfahrens an die Vorinstanz, das Bundesstrafgericht in Bellinzona, zurückgewiesen.
Das bedeutet, dass mit dem Urteil des Bundesgerichts noch kein abschliessender Entscheid in dieser Sache vorliegt. Indessen muss Herr Dr. Adamov bis zum Urteil des Bundesstrafgerichts über die zwei offenen Fragen in Haft bleiben.
Das Urteil des Bundesgerichts ist damit begründet, dass Herr Dr. Adamov regelmässig für private wie auch berufliche Zwecke in die Schweiz gekommen ist. Herr Dr. Adamov sei gewillt gewesen, so das Bundesgericht, auf jeden Fall also mit oder ohne Einvernahme beim Berner Untersuchungsrichter in die Schweiz zukommen. Deshalb sei es zulässig gewesen, ihn bloss mit Vorladung an die Adresse seiner Tochter in der Schweiz zur Befragung als Auskunftsperson nach Bern vorzuladen.
Im Ergebnis hat das Bundesgericht die Interessen an der Rechtshilfe zugunsten der USA über die umfassende Wahrung der Grundrechte von Herrn Dr. Adamov gemäss Europäischem Rechtshilfeübereinkommen gestellt. Wir sind über diesen Entscheid enttäuscht, der das Vertrauen von Herr Dr. Adamov in die staatsvertraglichen Rechte zu wenig würdigt.
Herr Dr. Adamov fühlt sich vom Berner Untersuchungsrichter in die Falle gelockt. Zudem versteht er die Haftanordnung nicht, ist er doch bereit, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, wie sein Erscheinen beim Berner Untersuchungsrichter zeigte.
Herr Dr. Adamov wird seine Position mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen. Nun gilt es den Entscheid des Bundesstrafgerichts über die zwei offenen Fragen abzuwarten. Entgegen der heute vom Bundesamt für Justiz verbreiteten Mitteilung kann daher noch nicht über die Auslieferung entschieden werden. Dr. Adamov ist zuversichtlich, dass am Ende die Wahrheit durchdringen wird.
Kontakt:
Rechtsanwalt Stefan Wehrenberg
Telefon +41/43/443'88'00
Mobile +41/79/349'48'32