Dr. Evgeny O. Adamov: Bundesgericht macht den Weg frei für Auslieferung nach Russland
Zürich (ots)
Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne hat die Beschwerde gegen den Entscheid für eine Auslieferung von Dr. Evgeny O. Adamov in die USA gutgeheissen und die Auslieferung in die USA abgelehnt. Diesen Entscheid vom 22. Dezember 2005 hat das Bundesgericht heute den Anwälten Maître Maurice Harari, Genf, und Rechtsanwalt Stefan Wehrenberg, Zürich, für Dr. Adamov zugestellt. Mit der erfolgreichen Beschwerde gegen den Auslieferungsentscheid des Bundesamtes für Justiz zur Auslieferung in die USA ist der Weg frei für die Auslieferung von Dr. Adamov nach Russland im vereinfachten Verfahren, der Dr. Adamov am 25. August 2005 zugestimmt hatte.
Erfreut und mit Genugtuung stellen wir fest, dass das höchste schweizerische Gericht in seinem rein juristisch begründeten Urteil unseren mit der Beschwerde vom 1. November 2005 gestellten Anträgen vollumfänglich gefolgt ist und den Auslieferungsentscheid des Bundesamtes für Justiz vom 30. September 2005 aufgehoben hat. Das Bundesgericht hat entschieden, dass dem Auslieferungsersuchen Russlands internationalstrafrechtliche Priorität zukommt. Überdies hat es ausdrücklich festgehalten, dass die Auslieferung an die USA nicht bewilligt wird.
Nach dem massgebenden anwendbaren Recht haben die russischen Behörden nun dafür zu sorgen, dass Dr. Adamov innerhalb von 15 Tagen nach Russland zurückkehrt. Damit wird Dr. Adamov nach nahezu acht Monaten Haft in der Schweiz in sein Heimatland Russland zurückkehren können, wohin er ohne das Auslieferungsbegehren der USA bereits anfangs Mai 2005 gereist wäre.
Dr. Adamov ist von seiner Unschuld überzeugt und willens, sich nach seiner Rückkehr nach Russland gegen Vorwürfe der russischen und der US-amerikanischen Behörden zu verteidigen.
Kontakt:
Rechtsanwalt Stefan Wehrenberg
Tel. +41/43/443'88'00
Mobile +41/79/349'48'32