Das Verhöramt teilt mit: Todesfall vom 17.12.2004 im Gefängnis Glarus - die Untersuchung vom Verhöramt Glarus ist abgeschlossen
Glarus (ots)
Am Morgen des 17.12.2004 wurde im Gefängnis Glarus ein Gefängnisinsasse tot aufgefunden. Die Abklärung der Todesursache durch das Institut für Rechtsmedizin in Zürich ergab, dass der Untersuchungshäftling an einer Ueberdosis Tramal starb. Er hatte Krebs und liess sich vom Gefängnispersonal seine Medikamente aushändigen, die er nach eigenen Angaben vom Arzt verschrieben erhielt und unbedingt benötige. Darunter befand sich auch das vom Verstorbenen verlangte Tramal, welches als Ueberdosis tödlich wirken kann und vom Untersuchungshäftling in der Nacht zuvor in suizidaler Absicht eingenommen wurde. Dem diensthabenden Gefängnisaufseher, welcher dem Gefangenen das vermeintliche Medikament abgab, kann infolge fehlendem Vorsatz kein strafrechtlicher Vorwurf (konkret: bewusste Beihilfe zu Selbstmord) gemacht werden. Die Untersuchungsergebnisse werden, nachdem die strafrechtliche Verfahrenseinstellung rechtskräftig bzw. von den Parteien und vom Staatsanwalt anerkannt wurde, der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Glarus überwiesen. Diese wird die Frage der Einleitung einer allfälligen Administrativuntersuchung prüfen.
Der Verhörrichter lic. iur. Markus Denzler
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