Schengen-Umsetzung im Grenzraum: Einigung über die Aufgabenverteilung zwischen Polizei und Grenzwachtkorps
Bern (ots)
Die kantonale Polizeihoheit im Grenzraum wird auch mit der Inkraftsetzung des Schengener Abkommens erhalten bleiben. Die Kantone und das Grenzwachtkorps werden aber intensiver zusammenarbeiten und Synergien nutzen. Damit werden die Kräfte zu Gunsten der inneren Sicherheit optimal gebündelt.
Der Bundesrat und viele Exponenten der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) haben im Vorfeld der Volksabstimmung über das Schengener Abkommen immer betont, dass ein Beitritt für die Schweiz unter dem Aspekt der inneren Sicherheit einen Gewinn darstellt, weil die Schweiz in das Schengener Informationssystem eingebunden wird. Dies ermöglicht einen besseren Datenaustausch mit internationalen Polizeibehörden.
Auf der andern Seite bedingt die Einführung des Schengener Rechts aber nach Auffassung von Bund und Kantonen, dass Massnahmen getroffen werden, welche die Erleichterungen beim Grenzübertritt ausgleichen. Die KKJPD und das Grenzwachtkorps (GWK) bzw. die Eidgenössische Zollverwaltung haben im Rahmen einer Plattform unter der Leitung von Regierungsrat Claudius Graf-Schelling und Oberzolldirektor Rudolf Dietrich einen Bericht und eine Mustervereinbarung über die Zusammenarbeit ausgearbeitet, die heute von der Plenarversammlung der KKJPD in Anwesenheit von Bundesrat Hans-Rudolf Merz inhaltlich gutgeheissen wurden.
Darin wird festgelegt, dass das GWK weiterhin in allen Grenzregionen präsent sein wird und die Kantone im bisherigen Rahmen unterstützt. Die 14 bestehenden Verträge des GWK mit den Grenzkantonen sind sowohl inhaltlich als auch formal sehr unterschiedlich. Sie sollen so harmonisiert werden, dass die Zusammenarbeit insgesamt verbessert wird. In einer Mustervereinbarung soll ein Mindeststandard definiert werden, den jeder Kanton in der Kooperation mit dem GWK erreichen soll. Dieser wird im Teil A geregelt. Zu definieren sind zwischen den einzelnen Kantonen und dem GWK
- die gegenseitigen Verantwortlichkeiten, wobei die Kantone Lösungen zu treffen haben, die sicher stellen, dass sie die Führungsverantwortung für sicherheitspolizeiliche Aufgaben im Landesinnern behalten;
- der regelmässige Austausch von Erkenntnissen und Lageanalysen;
- die Koordination der Schwergewichte bei der Einsatzplanung bei Verkehrs-, Personen- und Zollkontrollen;
- die gegenseitige Information über Ort, Zeit und Umfang der eingesetzten Mittel;
- der Einsatz gemischter Teams, die Aufgaben beider Seiten erfüllen können;
- gemeinsame Ausbildungsmassnahmen;
- der gegenseitige Zugriff auf Informationssysteme, soweit er datenschutzrechtlich erlaubt ist;
- der vorgesehene Einsatzraum des GWK.
Über diese Bereiche hinaus sind die Kantone im Rahmen der geltenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen frei, im Teil B der Vereinbarung nach ihren eigenen Bedürfnissen und Gegebenheiten weitergehende Absprachen mit dem GWK zu treffen und Aufgaben im Bereich der Sicherheit an das GWK zu delegieren. Sie nehmen ihre Führungsverantwortung wahr, indem sie die Einsätze regelmässig absprechen und die durch das GWK zu erfüllenden Aufgaben detailliert umschreiben. Dazu soll die Form gewählt werden, wie sie in Teil B der Mustervereinbarung und den dazu gehörenden Anhängen dargestellt ist. Die grundsätzlichen Überlegungen zur Zusammenarbeit der Kantone mit dem Grenzwachtkorps und die einzelnen Bestimmungen der Vereinbarung werden in einem Bericht erläutert.
Die Binnenkantone bleiben von den in diesem Bericht angestellten Überlegungen nicht unberührt. Sie können in einzelnen Fällen ebenfalls mit dem GWK Vereinbarungen abschliessen, zum Beispiel für die Verlängerung der Kontrollen im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr.
Für die Zukunft werden sich auf nationaler Ebene - nicht zuletzt aufgrund der Weiterentwicklung des Schengen-Rechts - immer wieder Fragestellungen ergeben, welche die Aufgabenteilung zwischen den Kantonen und dem GWK berühren. Die Plattform KKJPD/GWK soll deshalb als ständiges Organ weiter geführt werden.
Kontakt:
Regierungsrat
Claudius Graf-Schelling
Tel. +41/52/724'22'01
Oberzolldirektor
Rudolf Dietrich
Tel. +41/31/322'65'01