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KKJPD/CCDJP

Frühjahrsversammlung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren vom 6. April 2006 in Bern

Bern (ots)

- Neue Polizeimunition
- Situationsgerechte Toleranzwerte bei Radarkontrollen
- Das Verfahrens- und Vollzugscontrolling im Asylbereich wird weiter
  geführt
- Einigung über die interkantonale Polizeizusammenarbeit
- Die Polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz wird verbessert
Neue Polizeimunition
Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und
-direktoren (KKJPD) hat heute im Rahmen ihrer Frühjahrsversammlung in
Bern eine Empfehlung zur schweizweiten Einführung einer neuen
polizeilichen Dienstmunition abgegeben. Dies unter dem Vorbehalt,
dass die von den polizeilichen Fachgremien ausgewählten
Munitionstypen von den zuständigen Bundesbehörden als
völkerrechtskonform anerkannt werden.
Die von der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der
Schweiz (KKPKS) und der Schweizerischen Polizeitechnischen Kommission
(SPTK) empfohlene Munition ist nicht vergleichbar mit den
völkerrechtlich verbotenen Deformationsgeschossen für Gewehre (sog.
Dum-Dum-Geschosse). Diese weisen ein viermal höheres
Verletzungspotenzial auf als die vorgeschlagene Munition für
Pistolen, bei der sich das Projektil nach dem Eindringen nur leicht
deformiert. Durch die leichte Deformation kommt es aber im Vergleich
zur heute verwendeten Munition zu weniger Durchschüssen, welche die
Täter häufig nicht wirksam am Verfolgen ihrer Absichten hindern
können, dafür aber unbeteiligte Dritte in hohem Mass gefährden, weil
die grösste Wirkung nach einem Durchschuss erst bei der zweiten
getroffenen Person eintritt. Die Munition wurde entwickelt, um diese
Gefährdung zu minimieren und die Wirksamkeit der Treffer zu erhöhen.
Damit soll vermieden werden, dass Polizeibeamte trotz mehrerer
Treffer noch durch Gegenfeuer verletzt oder gar getötet werden, wie
dies kürzlich bei einem Schusswechsel in Bex der Fall war. In einem
aufwändigen Verfahren haben Techniker eine Munition entwickelt, die
sich im Körper nur so stark deformiert, dass Täter zwar wirksamer als
heute an schwersten Straftaten gehindert werden, dass die
Verletzungen aber in den allermeisten Fällen trotzdem ohne dauernde
Gesundheitsschäden oder Todesfolge bleiben. Die Erfahrungen in
Deutschland, wo heute flächendeckend leicht deformierende Munition
eingesetzt wird, in andern europäischen Staaten und bei
Sondereinheiten in der Schweiz bestätigen dies. Zudem ist die neue
Munition bleifrei, womit die Umweltbelastung stark reduziert wird.
Auch das IKRK empfiehlt laut einem Bericht in der Zeitschrift
"International Review of the Red Cross"(1) die Verwendung der
vorgesehenen Munition durch die Polizei, weil es der Auffassung ist,
dass sie völkerrechtskonform und geeignet ist, Drittpersonen und
Polizeiangehörige besser zu schützen. Die Munition soll eingeführt
werden, sobald der Bund zu denselben Schlüssen gelangt.
Wichtig ist der KKJPD der Hinweis darauf, dass der
Schusswaffengebrauch in der Schweiz äusserst zurückhaltend und immer
nur als letztes mögliches Mittel erfolgt. Zudem werden
Polizeibeamtinnen und -beamte im Hinblick auf einen
verhältnismässigen und technisch richtigen Schusswaffengebrauch
intensiv geschult.
(1) Coupland R., Loye D., The 1899 Hague Declaration concerning
Expanding Bullets, International Review of the Red Cross, No. 849,
2003.
Für weitere Auskünfte: 
Regierungsrat Markus Notter
Präsident KKJPD
Tel. +41/43/259'25'01
Situationsgerechte Toleranzwerte bei Radarkontrollen
Die KKJPD hat nach den im vergangenen November geführten
Diskussionen geprüft,  ob die Toleranzwerte bei Radarkontrollen
interkantonal vereinheitlicht werden sollen. Sie lehnt dies ab, weil
sie der Meinung ist, dass der Bund schon heute verbindlich
vorschreibt, welche Toleranzwerte für einen bestimmten Gerätetyp
gelten. Die so genannten technischen Toleranzen sind somit in der
ganzen Schweiz einheitlich und klar geregelt. Daneben gilt es aber
situationsgerecht mit taktischen Toleranzen zu arbeiten.
Die Geräte sollen beispielsweise in der Nähe von Schulen und
Kindergärten so eingestellt werden, dass alle Verkehrsteilnehmer
erfasst werden, welche die technische Toleranz überschreiten, weil
dort bereits geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen eine hohe
Gefährdung bedeuten können. Daneben ist es aber gemäss Bundesgericht
legitim, wenn die Polizei beispielsweise auf Autobahnabschnitten mit
einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h oder auf Passstrassen
Prioritäten setzt und nur Motorradfahrer und Automobilisten blitzt,
welche die Geschwindigkeit deutlich überschreiten und damit eine
schwerwiegende Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf nehmen.
Das Setzen solcher Prioritäten aufgrund von Sicherheitsaspekten soll
weiterhin möglich bleiben.
Für weitere Auskünfte: 
Regierungsrat Markus Notter
Präsident KKJPD
Tel. +41/43/259'25'01
Das Verfahrens- und Vollzugscontrolling im Asylbereich wird weiter
geführt
Die KKJPD und das EJPD haben beschlossen, das Verfahrens- und
Vollzugscontrolling (VVC), mit dem die Prozesse im Asylverfahren und
im Wegweisungsvollzug gemessen und analysiert werden, weiterzuführen
und die Daten im Jahr 2007 erstmals  zu veröffentlichen.
Das Bundesamt für Migration erstellt im Auftrag von EJPD und KKJPD
halbjährlich einen Bericht über das so genannte Verfahrens- und
Vollzugscontrolling (VVC). Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes
über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung am 1. Juli 2006 müssen
diese Berichte künftig auf Anfrage öffentlich gemacht werden. Die
Veröffentlichung der VVC-Daten bildete schon in der Vergangenheit
immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Die Kantone lehnten bisher
eine Publikation unter Hinweis auf die mangelhafte Datenqualität,
eine schlechte Vergleichbarkeit der Kantone und die Komplexität der
Materie mehrheitlich ab.
Die KKJPD und das EJPD, vertreten durch Bundesrat Christoph
Blocher und BFM-Direktor Eduard Gnesa, sind heute zur Auffassung
gelangt, dass die Transparenz im Asylbereich von grosser Bedeutung
ist. Mit dem VVC kann zudem erkannt werden, bei welchen
Arbeitsprozessen im Asylbereich seitens der Behörden von Bund,
Kantonen und ARK jeweils Handlungsbedarf besteht. Ein Verzicht auf
das VVC wurde deshalb verworfen. Eine Veröffentlichung des VVC
bedingt aber, dass die Qualität der VVC-Daten weiter verbessert wird.
Ein entsprechendes Projekt läuft im Bundesamt für Migration bereits.
Wichtig ist im Übrigen, dass die Berichte noch besser lesbar werden
und auf die Bedürfnisse nach einem Steuerungsinstrument zugeschnitten
sind. Unter anderem sollen vermehrt Schwerpunkte gesetzt werden, die
den jeweiligen Problemlagen entsprechen. Unabdingbar ist auch, dass
die Rechtsmittelinstanzen ins VVC eingebunden bleiben und die
ausserordentlichen Rechtsmittel besser abgebildet werden als bisher.
Die kurz bevorstehende Einführung des neuen Zentralen
Migrations-Informationssystems ZEMIS, welches die bestehenden
Personenregistratursysteme im Asyl- und Ausländerbereich ablöst und
zusammenführt, bietet nun die Chance, das Konzept VVC den
formulierten Erfordernissen anzupassen. Weil im neuen ZEMIS zu Beginn
noch keine Historisierung der Daten möglich ist, fällt der
VVC-Bericht über das erste Halbjahr 2006 aus. Diese Zeit ist nun für
die Neukonzeption des Instruments VVC zu nutzen, womit der erste
öffentliche Bericht anfangs 2007 vorliegen wird.
Für weitere Auskünfte: 
Roger Schneeberger
Generalsekretär KKJPD
Tel. +41/79/544'39'20
Einigung über die interkantonale Polizeizusammenarbeit
Wenn ein einzelner Kanton oder die Kräfte eines Polizeikonkordats bei
besonderen Ereignissen oder in ausserordentlichen Lagen nicht im
Stande sind, die Sicherheit zu gewährleisten, können sie künftig nach
genau definierten Regeln einen interkantonalen Polizeieinsatz
(IKAPOL) anfordern. Die KKJPD hat dazu erstmals eine entsprechende
Verwaltungsvereinbarung verabschiedet und zur Ratifizierung in den
Kantonen freigegeben. Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald alle
Kantone ihren Beitritt erklärt haben. In der Herbstversammlung vom
10./11. November 2005 hat die KKJPD einen Bericht der Arbeitsgruppe
IKAPOL genehmigt, der unter der Leitung von Regierungsrätin Dora
Andres (BE) und Zolt Madarász, dem ehemaligen Vizedirektor des
Bundesamtes für Polizei, ausgearbeitet wurde. Auf der Basis dieses
Berichts wurde eine Verwaltungsvereinbarung ausgearbeitet, welche die
KKJPD heute nach einem positiv verlaufenen Vernehmlassungsverfahren
verabschiedete. Die Vereinbarung soll die bisherigen, nicht formell
erlassenen Regeln ablösen. Künftig werden sich die Kantone bei Bedarf
für Anlässe im öffentlichen Interesse Polizeikräfte zu einem Ansatz
von CHF 600.- pro Einsatzkraft und 24 Stunden zur Verfügung stellen.
Für private Anlässe können die effektiven Kosten verrechnet werden -
unabhängig davon, welche Absprachen über die Kostenerstattung der
Durchführungskanton mit den Veranstaltern trifft. Im Januar 2006
fällte der Bundesrat analoge Beschlüsse zum IKAPOL-Bericht und zur
Finanzierung.
IKAPOL-Einsätze werden durch die Gruppe Operationen (GOP) unter dem
Vorsitz des Präsidenten der Konferenz der Kantonalen
Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) beantragt und durch den
Bundesrat sowie die Arbeitsgruppe Gesamtschweizerische Interkantonale
Polizeizusammenarbeit in ausserordentlichen Lagen (GIP) unter dem
Vorsitz des KKJPD-Präsidenten beschlossen.
Für weitere Auskünfte: 
Regierungsrätin Dora Andres
Tel. +41/31/633'47'26
Die Polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz wird verbessert
Die KKJPD hat dem Konzept und der Vereinbarung mit dem Bund über
eine neue Polizeiliche Kriminalstatistik zugestimmt. Wenn auch der
Bund zustimmt, wird gemäss heutigem Zeitplan im Jahr 2010 erstmals
eine gesamtschweizerische Kriminalstatistik vorliegen, die es
erlaubt, die kantonalen und nationalen Trends verlässlich zu
beobachten. Heute erheben die Kantone die Daten über verdächtige oder
strafrechtlich verurteilte Personen nach unterschiedlichen Kriterien;
ein interkantonaler Vergleich ist damit nur sehr bedingt möglich.
Für die Umsetzung des Projekts ist in vielen Kantonen eine
Modernisierung der polizeilichen Informationssysteme notwendig.
Zusätzlich entstehen beim Bundesamt für Statistik, das die Daten aus
den kantonalen Systemen bezieht und zentral auswertet, jährliche
Betriebskosten von CHF 420'000.- (während der Projektphase CHF
580'000.-). Bund und Kantone tragen diese zu je 50 Prozent.
Bis zur Realisierung der neuen Polizeilichen Kriminalstatistik
wird eine minimale Kriminalstatistik weitergeführt, aber ausdrücklich
auf die Unzulänglichkeit der Daten hingewiesen. Als nächster
Publikationstermin ist der 29. Juni 2006 vorgesehen.
Für weitere Auskünfte: 
Regierungsrat Markus Notter
Präsident KKJPD
Tel. +41/43/259'25'01

Kontakt:

siehe Kontakte in der Mitteilung

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  • 31.10.2005 – 10:00

    KKJPD: Einladung an die Schweizer Medien - Herbstversammlung und 100-Jahres-Jubiläum

    - zur Präsentation einer Festschrift, zu einem Festakt und zu einem Apéro aus Anlass des hundertjährigen Bestehens der KKJPD am 10. November 2005 - zu einer Pressekonferenz über die Ergebnisse der zweitägigen Plenarversammlung der KKJPD am 11. November 2005 im Kultur- und Kongresszentrum (KKL) Luzern Bern (ots) - Am 10. und 11. November 2005 findet in Luzern ...