EANS-News: ANDRITZ AG Veröffentlichung des Rückerwerbsprogramms der ANDRITZ AG
gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2002
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Aktienrückkauf
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 13. April 2016
beschlossen, von der Ermächtigung gemäß dem Beschluss der 109. ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30.03.2016 zum Aktienrückerwerb gemäß § 65
Abs 1 Z 8 AktG Gebrauch zu machen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt worden,
höchstens 10% des Grundkapitals der ANDRITZ AG unter Anrechnung der bereits von
der Gesellschaft erworbenen Aktien zu erwerben.
Dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a
AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 2, 4 und 5 der VeröffentlichungsV
2002 veröffentlicht.
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8
AktG:
30. März 2016
- Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses:
30. März 2016 über "euro adhoc" und auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.andritz.com
- Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms:
14.04.2016 bis 30.09.2018
- Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm bezieht:
auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG
- Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs:
bis zu 10.400.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, das
entspricht einem Anteil von 10% am stimmberechtigten Grundkapital der
Gesellschaft.
- Niedrigster und höchster zu leistender Gegenwert je Aktie:
Der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den anteiligen
Betrag pro Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten, der höchste beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10% über dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn
Handelstage liegen.
- Art des Rückerwerbs:
Erwerb über die Börse, wobei ein Übernahmeangebot anlässlich des Rückkaufs
nicht unterbreitet wird
- Zweck des Rückerwerbs:
Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der
Hauptversammlung vom 30.03.2016, insbesondere Angebots- und
Nachfrageverbesserung für die ANDRITZ-Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch
der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass
des Rückkaufprogramms findet keine Einziehung von Aktien statt. Die
Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls
auch für Zwecke eines Aktienoptionenprogramms für Arbeitnehmer, leitende
Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder
eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die
Emittentin Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen gemäß § 6
Abs. 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben. Weiters behält sich die
Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von
Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen einzusetzen.
Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene eigene Aktien wieder über die
Wiener Börse zu verkaufen.
- Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der
Emittentin:
keine
- Ausmaß der gegenwärtig in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG eingeräumten oder
geplanten Aktienoptionen im Rahmen von Stock Option-Plänen an leitende
Angestellte oder Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin: Im
Fall der Ausgabe von erworbenen eigenen Aktien wird die Emittentin das Ausmaß
der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt
geben.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 VeröffentlichungsV 2002: Die gemäß § 7
VeröffentlichungsV zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten
Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6
VeröffentlichungsV zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden
auf der Internetseite der ANDRITZ AG www.andritz.com veröffentlicht.
Graz, 13.04. 2016
Der Vorstand der ANDRITZ AG
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Finance, Corporate Communciations & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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