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Pilkington Deutschland AG

euro adhoc: Pilkington Deutschland AG
Recht/Prozesse
Entscheidung im Spruchstellenverfahren bezüglich der Pilkington Deutschland AG

  Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
21.11.2005
In dem in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht
anhängigen Spruchstellenverfahren gemäß § 306 AktG a.F. hinsichtlich
der Angemessenheit von Abfindungs- und Ausgleichsanspruch aus dem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Pilkington
Holding GmbH (vormals Pilkington Deutschland GmbH) und der Pilkington
Deutschland AG (vormals FLACHGLAS AKTIENGESELLSCHAFT) ist durch den
der Pilkington Deutschland AG am 21.11.2005 bekannt gewordenen
Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.11.2005 eine
Entscheidung ergangen.
Unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts
Nürnberg/Fürth hat das Gericht entschieden, die angemessene
Barabfindung auf EUR 344,-- je Aktie im Nennwert von 50,- DM
festzusetzen. Dieser Betrag ist ab dem 11.03.1989 mit jährlich 2%
über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. dem Basiszinssatz
zu verzinsen.
Als angemessener Ausgleich wurde ein Betrag von EUR 22,93 brutto je
Aktie im Nennwert von 50,- DM, abzüglich der jeweiligen
Körperschaftssteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag in der Höhe
des jeweils geltenden Tarifs mit der Maßgabe festgesetzt, dass der
Nettobetrag EUR 16,28 (= DM 31,85) nicht unterschritten wird.
Pilkington Deutschland AG
Essen
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Pilkington Holding GmbH, Rechtsabteilung
Michael Kiefer
Telefon 0201/125-5231
Telefax 0201/125-5025

Branche: Baustoffe
ISIN: DE0005588008
WKN: 558800
Index: CDAX
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