euro adhoc: Dowslake Venture Ltd
Veröffentlichung über die Kontrollerlangung
nach §35 I iVm §10 Abs.3 des
Wertpapier- und Übernahmegesetzes (WpÜG)-Pflichtangebot
WPÜG-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Veröffentlichung der Angebotsunterlage unter: http://www.pandatel.com
Bieter-Gesellschaft: Unternehmen: Dowslake Venture Ltd., registriert in den British Virgin Islands Adresse: (Reg. Office Offshore Incorporation Ltd., PO Box 957, Roadtown, Tortola, BVI; mit Postanschrift 3206 Scott Boulevard, Santa Clara CA 95054, U.S.A. ("Dowslake Venture") eingetragen unter Nr. 599355 beim Registrar of Companies, British Virgin Islands.
Ziel-Gesellschaft: Unternehmen: Pandatel AG Adresse: Garbsener Landstraße 10, D-30419 Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HR B 200825. ISIN: DE0006916307 (WKN: 691630)
Dowslake Venture, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der British Virgin Islands, teilt hiermit nach §§35I, 10 III WpÜG mit, dass Dowslake Venture nach einem Erwerb von zunächst 2.289.896 auf den Inhaber lautenden Stückaktien am 25.November 2005 (entsprechend 29% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Pandatel AG) zu einem Preis von EUR0,80 je Stückaktie am 02.Januar 2006 weitere Stück 1.656.620 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Pandatel AG zu einem Kaufpreis von EUR0,80 je Aktie erworben hat. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 49,98%. Damit hat Dowslake Venture am 02.Januar 2006 die Kontrolle über die Pandatel AG mit Sitz in Hannover i.S. von §§29 II, 35 I WpÜG erreicht. Dowslake Venture hat durch Erwerb vom 28.April 2006 weitere Stück 247.268 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Pandatel AG zu einem Kaufpreis von EUR0,80 je Stück erworben. Die Gesamtzahl der seitdem von Dowslake Venture gehaltenen Aktien beträgt 4.193.784. Dies entspricht einem Anteil von 53,11% des Grundkapitals und der Stimmrechte. Gleichzeitig haben damit die folgenden Personen mittelbar Kontrolle über die Pandatel erreicht: Frau Dr.Dan D.Yang, ansässig 2388 HongQiao Road, C-37 Dynasty Villa, Shanghai, 200335, Volksrepublik China; Herr Zibin Lu, ansässig 2388 HongQiao Road, C-37 Dynasty Villa, Shanghai 200335, Volksrepublik China. Frau Dr. Yang und Herr Lu halten gemeinschaftlich jeweils 50% der Stimmrechte an ihrem Gemeinschaftsunternehmen Dowslake Venture iSv §30 I Nr.1 WpÜG. Bei Herrn Lu handelt es sich um den Ehemann von Frau Dr. Yang. Sie stimmen ihr Stimmverhalten nach §30 II WpÜG ab. Frau Dr. Yang und Herrn Lu sind die Stimmrechte von Dowslake Venture daher nach §30 I Nr.1, II WpÜG jeweils vollständig zuzurechnen. Mit Befreiungsbescheid vom 17.Januar 2006 waren Dowslake Venture sowie Dr.Yang und Herr Lu gemäß §37 I, II WpÜG von der Pflicht befreit worden, nach §35 I 1 WpÜG die Kontrollerlangung über die Pandatel AG zu veröffentlichen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht nach §35 II 1 WpÜG eine Angebotsunterlage zu übermitteln sowie ein Pflichtangebot zu veröffentlichen. Diese Befreiung wurde durch Bescheid vom 01. August 2007 (geändert durch Bescheid vom 02. August 2007) widerrufen. Im Bescheid wurde klargestellt, dass die Fristen des §35 WpÜG "mit Datum des Widerrufsbescheids zu laufen beginnen." Dowslake Venture wird in Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen und der Verpflichtungen von Frau Dr.Yang sowie von Herrn Lu aus §35 WpÜG an die außenstehenden Aktionäre der Pandatel AG ein Pflichtangebot richten und dieses veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot wird nach ihrer Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß §§35 II, 14 III 1 WpÜG im Internet unter http://www.pandatel.com sowie durch Bekanntmachung ihrer Bereithaltung zur öffentlichen Ausgabe erfolgen. Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Pandatel AG. Das Angebot wird in der Angebotsunter-lage enthalten sein, die darüber hinaus wichtige zusätzliche Informationen beinhalten wird. Dowslake Venture behält sich das Recht vor, Aktien der Pandatel AG außerhalb des Pflichtangebots in Übereinstimmung mit deutschem Recht zu erwerben, sofern dies die in anderen Jurisdiktionen anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften nicht verletzt. Sowohl die Angebotsunterla-ge wie auch Bekanntmachungen im Internet unter http://www.pandatel.com werden nähere Angaben zu derartigen Erwerben außerhalb des Pflichtangebots machen. Dowslake Venture Ltd. (zugleich für Frau Dr. Yang und Herrn Lu), Santa Clara, USA, den 06. August 2007
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