Media Service: Uber bereitet mit Sammeltaxi-Angebot nächsten Angriff in Zürich vor
Zürich (ots)
Das US-Startup Uber will sein Sammeltaxi-Angebot "Uber Pool" in Zürich lancieren. Dies berichtet die "Handelszeitung". Handynutzer können sich über eine App eine Mitfahrgelegenheit bei Autofahrern ohne Taxilizenz suchen und den privaten Fahrer mit weiteren Fahrgästen teilen. Uber Pool hat seine Testphase in San Francisco hinter sich und wurde kürzlich in Paris gestartet. Jetzt dürfte Uber Pool bald auch in Zürich loslegen: «Bei uns gehen solche Entwicklungen ziemlich schnell», sagt Rasoul Jalali, General Manager von Uber Zurich der "Handelszeitung", «ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Zürich sich gut für so ein innovatives Produkt wie Uber Pool eignet.» Er wolle sich nicht festnageln lassen, aber gegen eine Testphase 2015 spreche nicht viel. Uber hatte in Zürich kürzlich sein Angebot «Uber Pop» gestartet. Damit können auch Fahrer ohne gewerbliche Taxilizenz Passagiere befördern.
Wenig erfreut über den Expansionsdrang von Uber zeigt sich Stefan Huwyler, Bereichsleiter Personentransport beim Schweizerischen Nutzfahrzeugverband, kurz Astag. «Das Taxigewerbe in der Schweiz leidet massiv unter den nicht einheitlichen Regulatorien. Mit den neuen Anbietern wird dem Wildwuchs weiterer Vorschub geleistet.»
Vonseiten der Politik erhält Uber derweil Rückendeckung. So verkündete der Bundesrat, er sehe keinen Bedarf, das Regulativ für den Personentransport mit Personenwagen aufgrund der neuen Angebote anzupassen. Damit schmetterte er die Interpellation von SP-Ständerat Roberto Zanetti und dem Verband Taxisuisse ab. «Es war uns sehr wichtig, dass Uber Pop innerhalb der bestehenden gesetzlichen Richtlinien lanciert werden konnte», sagt Jalali. «Die Entscheidung des Bundesrates zeigt, dass man in der Schweiz offen für Innovationen ist.»
Astag-Mann Huwyler argumentiert, dass sich die Taxibranche nicht gegen Fortschritt bei der Mobilität stelle. Dennoch könne er die Definition des Bundesrates nicht gutheissen: «Es herrscht eine grosse Rechtsunsicherheit. Uber tritt nicht als klassischer Taxiunternehmer auf und erhält dank geschicktem Nutzen von Gesetzeslücken und Vollzugsproblemen quasi eine Blankovollmacht.»
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