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Media Service: Petrobras-Skandal: Noch 2014 hofierten Schweizer Banker den Hauptangeklagten Costa

Zürich (ots)

Paolo Roberto Costa steht derzeit in Rio de Janeiro unter Hausarrest. Der langjährige Petrobras-Direktor gilt als Hauptangeklagter im milliardenschweren Schmiergeld-Skandal beim brasilianischen Ölkonzern. Noch Anfang 2014 reiste er Costa gemäss "Handelszeitung" ungehindert in die Schweiz, um seine Offshore-Konten bei mehreren Schweizer Banken persönlich zu überprüfen. Dazu traf sich der Ex-Petrobras-Direktor gemäss amtlichen Dokumenten unter anderem mit dem Chef der Tessiner Privatbank Cramer, einem Vizedirektor der Genfer Privatbank Pictet sowie einer Kaderfrau der Royal Bank of Canada in Genf. Dies geht aus Aussagen hervor, die Costa gegenüber den brasilianischen Ermittlungsbehörden gemacht hat und der "Handelszeitung" im Wortlaut vorliegen. Die betroffenen Schweizer Banken lehnen zum Sachverhalt jeden Kommentar ab.

Die Bundesanwaltschaft rollt derweil den Petrobras-Skandal hierzulande akribisch auf. "Im Rahmen der Strafverfahren werden sämtlich die Schweiz betreffenden Aspekte des Petrobras-Komplexes überprüft", sagt Sprecher André Marty. Dazu hat die Bundesanwaltschaft vorsorglich 400 Millionen Dollar an mutmasslichen Schmiergeldern auf Schweizer Bankkonten blockiert. Es handelt sich dabei auch um illegale Vermögenswerte von Paolo Roberto Costa.

Über 120 Millionen Dollar an mutmasslichen Schmiergeldern wurden bereits nach Brasilien rückgeführt, die in der Schweiz in festverzinslichen Wertpapieren angelegt waren. "Die Wertschriften-Titel mussten liquidiert werden, da die Bank, an welche die Werte transferiert werden mussten, keine Wertschriften-Titel akzeptiert", kommentiert Marty die Repatriierung der Vermögenswerte. Bezüglich der Rückführung der übrigen in der Schweiz blockierten Vermögenswerte seien die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft noch im Gang. "Diese Ermittlungen müssen zeigen, ob die beschlagnahmten Vermögenswerte aus kriminellen Machenschaften stammen, oder andernfalls nach Brasilien zurücktransferiert werden können", sagt der Sprecher der Bundesanwaltschaft.

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