Cardium gewinnt die Patentauseinandersetzung mit Boston Scientific und Arch Development Corporation - unterschiedliches Behandlungskonzept der Koronarkrankheiten im Vergleich zu den Mitbewerbern
San Diego (ots/PRNewswire)
Cardium Therapeutics, Inc. (OTC Bulletin Board: CDTP) gab heute den Gewinn der in den USA und Europa anhängigen patentrechtlichen Auseinandersetzungen gegen die Arch Development Corporation und deren Lizenznehmer, die Boston Scientific Corporation, bekannt. Cardium verdeutlicht auch die Unterschiede seiner Behandlungsverfahren von koronaren Krankheiten im Vergleich zu den Ansätzen seiner Mitbewerber. So verwendet das mit der Boston Scientific zusammenarbeitende Unternehmen Corautus Genetics eine andere Technologie.
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Cardium Therapeutics ist exklusiver Lizenznehmer einer Reihe von Patenten und Patentanmeldungen von Dr. H. Kirk Hammond und dessen Kollegen der University of California (UC), die generell die intrakoronare Verabreichung von Adenovektoren mit angiogenen Genen zur Behandlung der Koronarkrankheiten und ähnlichen Leiden, beispielsweise Myokardischämie und Angina, zum Inhalt haben. Angina wird oft als Brustschmerz empfunden und kann normale tägliche Aktivitäten des Patienten erheblich einschränken. Angina ist eine Erkrankung, unter der Millionen Erwachsene in den USA, Europa und in anderen Regionen leiden.
In den Vereinigten Staaten und Europa verfolgen die Arch Development Corporation (ein der University of Chicago angegliedertes Unternehmen) und deren Lizenznehmer, die Boston Scientific, Patentrechtsansprüche ähnlich denen, die Cardium auf der Grundlage eines Patentantrags von Dr. Jeffrey Leiden et al. lizenziert hat. Nach den Prüfungen durch Prüfer und Patentverwaltungsrichtern wurden die von Arch und Boston Scientific angestrengten Ansprüche in Europa und den Vereinigten Staaten für nicht patentfähig erklärt. Weiterführende Informationen zu den Verfahren in den USA sowie Verweise auf die betreffenden Vorgangsakten sind weiter unten aufgeführt.
"Diese Schlüsselentscheidungen sind eine wichtige Prüfung und Bestätigung zugleich für die Stärke unserer urheberrechtlichen Position. Darüber hinaus zeigen sie den Wert unserer Behandlungsmethoden der Koronarkrankheit; wir planen die Ausweitung der Behandlungsmethoden auf die späten klinischen Humanstudien", erklärt Dr. Tyler M. Dylan, Chief Business Officer und General Counsel von Cardium Therapeutics. "Wir sind überzeugt, dass unser Ansatz zur Angina-Behandlung durch Infusion von angiogenen Adenovektoren, die das Wachstum neuer Blutgefässe im Herzen auslösen, die beste Technologie ist - wir schätzen und respektieren zwar die Interessen anderer Unternehmen, die Wahrung ihrer Patentansprüche zu betreiben, allerdings beabsichtigen wir auch weiterhin, unser IP-Portfolio zur Verabreichung angiogener DNA-Sequenzen an das Herz zu verteidigen und zu stärken."
Das mit Boston Scientific an der angiogenen Gentherapie zusammenarbeitende Unternehmen Corautus Genetics folgte einem abweichenden Ansatz bei der Verabreichung von Genen im Herzen. Hier wird ein "nackter" Plasmid-DNA-Vektor verwendet, bei dem das Plasmid mechanisch, mittels mehrfacher Injektionen, von innerhalb der Herzkammer(n) nach aussen in den umgebenenden Muskel injiziert wird. Das Verfahren von Corautus basiert auf einem nadelsetzenden Gerät, das als Stiletto(TM) "Endocardial direct injection system" (direkt-endokardiales Injektionssystem) bezeichnet und von der Boston Scientific geliefert wird. Es setzt ein von Corautus von der Human Genome Sciences, Inc. lizenziertes, angiogenes Gen (VEGF-2) ein. Corautus berichtete kürzlich, dass die entsprechende klinische GENASIS Phase IIb-Studie hinreichend voran gekommen zu sein scheint und dass die Studie statistische Signifikanz für deren primären Endpunkt zeigt. Allerdings gab Corautus am 14. März 2006 bekannt, dass die Boston Scientific eine freiwillige Aussetzung der Studie infolge verschiedener "serious adverse events" (SAEs) aufgrund perikardialer Effusion (überschüssige Flüssigkeit im Perikard) verlangte, welche nicht im Zusammenhang mit dem angiogenen Gen (VEGF-2) zu stehen scheinen. In der Folge der freiwilligen Aussetzung berichtete Corautus am 20. März, dass die FDA die GENASIS-Studie auf "clinical hold" zurückgestuft hat.
Informationen zum Clinical Development Program von Cardium
Der Ansatz Cardiums zur Behandlung der Herzkrankheit (der Ansprüche auf die oben referenzierten UC Patente und Patentanwendungen erhebt) setzt einen normalen Herzkatheter zur graduellen Infusion eines angiogenen Adenovektors in den Koronarkreislauf ein. Der intrakoronare Verabreichungsweg ist nicht nur von ausserhalb des Herzens leicht zugänglich. Er ermöglicht auch die direkte Versorgung des betreffenden Herzmuskels und des Koronarendothels, an die sich die Adenovektoren binden und von denen das Wachstum der Blutgefässe im Verlauf der Angiogenese ausgeht. Sowohl der Herzinfusionskatheter als auch der Verabreichungsweg erweisen sich zudem als vorteilhaft, da sie routinemässig von Kardiologen zur Durchführung der normalen Diagnoseverfahren , wie der Angiographie, verwendet werden.
Adenovektoren sind die am ausführlichsten untersuchten Träger zur DNA-Verabreichung in klinischen Humanstudien. Zudem geht man davon aus, dass angiogene Adenovektoren im Zusammenhang mit Herzerkrankungen als biologische Präparate besonders nützlich sind, da sie sich nicht in das menschliche Genom integrieren, sondern sich an das Herz binden und dort hinreichend lange verbleiben, um die Entwicklung neuer Blutgefässe zu fördern. Adenovektoren gelten auch als deutlich wirksamer als nackte Plasmid-DNA beim Gentransfer. Es wird auch angenommen, dass natürlich vorkommende Biorezeptoren für Adenovektoren deren Bindung an einen weiten Bereich des Herzmuskels erleichtern, der durch die infundierte Koronardurchblutung erreicht wird. Die Anwendung dieses einfach zugänglichen Verabreichungswegs zum Myokardium vermeidet den Einsatz mechanischer Geräte oder Methoden, die zu einem Eingriff in die Herzkammern sowie die Perforation des umgebenden Herzmuskels führen. Zudem wird damit vermieden, dass das injizierte Myocardium infolge der Verabreichung und des Herauspressens des Gens rund um die Nadel in Mitleidenschaft gezogen wird.
Die durch Cardium lizenzierten Patentansprüche sind auf eine Reihe von angiogenen DNAs anwendbar, darunter VEGFs, FGFs sowie andere DNA-Sequenzen, die die Angiogenese fördern können. Von den genannten wurde die angiogene DNA FGF-4 in Generx(TM), dem Produktkandidaten Cardiums (der von Cardium getrennt von der New York University lizenziert wurde) ausgewählt, da sie sich als nützlich bei der Förderung des Wachstums von Blutgefässen im Herzen erwiesen hat. Von FGFs wird insbesondere angenommen, dass sie eine Reihe von nachgeordneten angiogenen Faktoren aktivieren, darunter VEGFs und verwandte Proteine. Diese tragen zum Prozess der Bildung eines stabilen Blutgefässwachstums in ischämischen unterversorgten Bereichen bei, etwa in dem mit Sauerstoff unterversorgten Gewebe unterhalb enger oder blockierter Herzarterien bzw. in den kleineren Blutgefässen im Herzmuskel.
Während Angioplastik und Stenting oder CABG-Operationen (CABG, coronary artery bypass graft) durchgeführt werden können, um Blockaden der grossen epikardialen Blutgefässe rund um das Myocardium mechanisch zu öffnen oder operativ zu umgehen, können weder Angioplastik noch CABG die Lösung für Blockaden oder Einschränkungen sein, die die mittelgrossen bis kleineren Blutgefässe betreffen, die sich tiefer im Herzmuskel befinden. Diese tiefer im Muskel sitzenden Blutgefässe, die die nachgeordnete koronare "Mikrozirkulation" bilden, sind direkt für die Beförderung von sauerstoffreichem Blut in das in unmittelbarer Nähe befindliche, angrenzende Herzgewebe verantwortlich. Darüber hinaus wird der mikrozirkulatorischen Impedanz bzw. Resistanz auf der abfliessenden Seite eine wesentliche Mitwirkung bei der Verringerung des Gesamtblutflusses durch das Myocardium zugeschrieben -- was wiederum einen Betrag zur Ischämie bei Patienten mit Herzerkrankungen leisten kann. Aus diesem Grund leiden viele Patienten auch dann noch an Angina, wenn sie sich operativen oder sonstigen Eingriffen unterzogen haben, bei denen die vorgeordneten, zugänglichen Teile der grossen Blutgefässe, die ursprünglich den Blutfluss zum Herzen bewerkstelligten, mechanisch geöffnet oder umgangen wurden.
Der therapeutische Ansatz von Cardium bei der Behandlung der Herzerkrankung steht im Zentrum der am weitesten voran gebrachten klinischen Studien für Angiogene Gentherapie (AGENT 1 bis AGENT 4), an denen sich bis heute 663 Patienten und über Einhundert amerikanische, europäische und andere Medizinzentren beteiligen. Die Ergebnisse der Metaanalysen der Studien AGENT 3 und AGENT 4 bzw. die weiteren Ergebnisse der Wirkmechanismus-Studie AGENT 2 nach den Messungen mittels SPECT-Bildmaterials (die eine Verbesserung der Myokardialperfusion (Blutfluss zum Herzmuskel bei Patienten mit Ischämie); SPECT, Single-Photon Emission Computed Tomography) sollen mit der FDA im Rahmen der Vorbereitung zur Initialisierung einer klinischen Studie AGENT 5 von Generx erörtert und auf einem bzw. mehreren der bevorstehenden wissenschaftlichen Symposien vorgestellt werden.
Informationen zu den Patentverfahren
In Europa haben die Arch Development und deren Lizenznehmer, die Boston Scientific Corporation, Patentklagen angestrengt, basierend auf einem Patentantrag von Dr. Jeffrey Leiden et al.; der Antrag wurde als WO 94/11506 veröffentlicht. Cardium und Collateral Therapeutics, deren technologischer Rechtsvorgänger, erhoben gegen die Erteilung des Patentes von Leiden Einspruch, was zu einer Entscheidung des europäischen Patentamtes (Europäisches Patentamt, Einspruchsabteilung) und zur Rücknahme der Patenterteilung führte. Anschliessend legten Arch Development und Boston Scientific Einspruch gegen die für sie nachteilige Entscheidung ein. Nach einer Prüfung durch die technisch vorgebildeten Mitglieder der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes wurde der Einspruch verworfen und die in Europa erfolgte Patenterteilung widerrufen.
In den Vereinigten Staaten nutzten Arch Development und Boston Scientific verwandte Patentanmeldungen von Leiden et al., um Ansprüche aus drei noch nicht erteilten Patenten und der University of California zugesprochenen und exklusiv von Cardium lizenzierten US-Patenten zu "kopieren". Zur Feststellung des Vorrangs bezüglich der Erfindung wurde dann vom U.S. Patent and Trademark Office eine Widerspruchsklage angestrengt. Nach Einreichung der Beweise beider Seiten und Prüfung durch das U.S. Board of Patent Appeals and Interferences (BPAI), fällte eine Jury aus Patentverwaltungsrichtern (Panel of Administrative Patent Judges) eine Entscheidung hinsichtlich voran gegangener Anträge. In seiner Entscheidung verfügte das Gremium, den Antragstellern Leidens den Vorrang ihrer Anmeldungen abzusprechen und die Angelegenheit neu zu verhandeln, um den Status Hammonds als "vorrangigem" Dritten bzw. als zuvor Beteiligtem zu berücksichtigen. Zudem wird ein Antrag Hammonds zugelassen, der die Ansprüche Leidens als nicht über den Stand der Technik patentfähig einstuft, einschliesslich der Anmeldungen Hammonds. Das BPAI verfügte auch, dass die Antragsteller um Leiden die Gründe offen zu legen haben, die den Vorrang der Patentanträge Leidens gegenüber der Erfindung Hammonds belegen. Nach der Antwort Leidens fällte das BPAI ein endgültiges Urteil gegen die Antragsteller um Leiden und verfügte, dass das Recht zur Widerspruchsklage (der für die Ansprüche in dem Prozess steht) Hammond zuerkannt wird, und dass Leiden et al. keinerlei Anspruch auf ein Patent im Zusammenhang mit dieser Klage haben. Arch Development und Boston Scientific haben gegen die für die Unternehmen nachteilige Entscheidung in den USA Rechtsmittel eingelegt, so wie sie es zuvor in Europa getan haben.
Weiterführende Information sowie die Vorgangsakten hinsichtlich des Einspruchsverfahrens sind derzeit bei der Einspruchsabteilung des europäischen Patentamtes unter Verweis auf die Patentakte 0 668 913 der Arch Development Corporation erhältlich. Weiterführende Information sowie die Vorgangsakten hinsichtlich der US-Widerspruchsklage stehen beim U.S. Patent and Trademark Office unter Verweis auf die Patente 5,792,453, 6,100,242 oder 6,174,871 zur Verfügung, wobei diese Patente dem Verwaltungsrat der University of California zugesprochen und exklusiv von Cardium Therapeutics lizenziert wurden.
Unternehmensprofil Cardium
Die 2003 gegründete Cardium Therapeutics Inc. mit Sitz in San Diego (Kalifornien, USA) ist ein Medizintechnologie-Unternehmen, das sich hauptsächlich auf die Entwicklung, Fertigung und den Vertrieb von innovativen therapeutischen Produkten für den interventionellen Kardiologiemarkt konzentriert. Im Oktober 2005 übernahm Cardium ein Portfolio kardiovaskulärer Wachstumsfaktor-Therapeutika von der Schering AG (Deutschland), u. A. den sehr weit entwickelten Produktkandidaten Generx(TM) und stellte die Finanzierung mit 30 Mio. USD sicher. Generx (alferminogene tadenovec) ist ein DNA-basiertes Wachstumsfaktor-Arzneimittel, das für die potenzielle Verwendung durch interventionelle Kardiologen als einmalige Behandlung zur Förderung und Stimulation des Wachstums der kollateralen Zirkulation im Herzen bei Patienten mit Angina Pectoris entwickelt wurde.
Wie bereits im März 2006 bekannt gegeben, übernahm Cardium auch InnerCool Therapies, Inc., ein in San Diego ansässiges Medizintechnologie-Unternehmen im Bereich der neu aufkommenden therapeutischen Hypothermie. Diese dient dazu, den Körper schnell und kontrolliert zu unterkühlen, um ein Absterben bzw. eine Schädigung der Zellen aufgrund akuter ischämischer Vorkommnisse, wie Herzstillstand oder Herzschlag, und damit möglicherweise verbundene Schädigungen, etwa neurologische Folgeschäden, zu vermeiden oder zu lindern.
Weitere Informationen über InnerCool, das Tochterunternehmen von Cardium sowie über therapeutische Hypothermie und deren Celsius Control System(TM), das nun die behördliche Freigabe in den USA, Europa und Australien erhalten hat, finden Sie unter www.innercool.com. Weiterführende Informationen zu Cardium bzw. deren Unternehmen, Produkte und Arzneimittelkandidaten finden Sie unter www.cardiumthx.com.
Vorausschauende Erklärungen
Mit Ausnahme von historischen Angaben handelt es sich bei den in dieser Pressemitteilung besprochenen Angelegenheiten um zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren vielfach auf Annahmen, die einer Vielzahl von Risiken und Unsicherheiten unterliegen, darunter auch solchen, die nicht unserem Einflussbereich unterliegen. Das kann dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse von den geäusserten Erwartungen in wesentlichen Punkten abweichen. So gibt es beispielsweise keinerlei Sicherheit, dass die Urheberrechtsverfahren in unserem Sinne entschieden werden, dass beliebige Entscheidungen in unserem Sinne nicht erfolgreich angefochten oder zurückverwiesen und neu verhandelt werden, dass beliebige entsprechende erteilte Patentansprüche durchsetzbar sind, dass nicht Dritte konkurrierende Ansprüche aufstellen oder erwerben, die möglicherweise einen oder mehrere Aspekte unserer Produktkandidaten bzw. eine oder mehrere unserer therapeutischen Lösungen beherrschen, dass klinische Studien oder sonstige Bemühungen zur Beschleunigung der Entwicklung unseres Produktkandidaten Generx(TM) erfolgreich verlaufen, dass die erforderlichen behördlichen Zulassungen erteilt werden, dass sich unsere derzeitigen und vorgeschlagenen Produkte und Behandlungsmethoden als sicher und wirksam herausstellen, dass Dritte, zu denen wir in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, die Erwartungen erfüllen, dass der Wert unserer Produkte oder Produktkandidaten zu verbesserter Geschäftsentwicklung sowie verbesserten Möglichkeiten bei der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen führt und dass wir langfristig bei der Erhöhung des Shareholder Value erfolgreich sein werden. Es ist zudem möglich, dass die tatsächlichen Ergebnisse in wesentlichen Punkten von den in dieser Pressemitteilung erwähnten oder betrachteten Themen aufgrund der Risiken und Unsicherheiten in Verbindung mit unseren Geschäften bzw. in unserem geschäftlichen Umfeld abweichen. Zu diesen gehören, ohne darauf beschränkt zu sein, die folgenden Risiken und Unsicherheiten: unsere begrenzte Erfahrung im Bereich der Entwicklung DNA-basierter kardiovaskulärer Therapeutika und therapeutischer Hypothermiegeräte, unsere Abhängigkeit von proprietärer Technologie, unsere vorhergehenden Verluste aus operativem Geschäft und Bilanzverluste, unser Vertrauen in kollaborative Beziehungen und wichtige Mitarbeiter sowie der derzeitige und künftige Wettbewerb und andere Risiken, die wir periodisch in den bei der Securities and Exchange Commission eingereichten Akten beschreiben. Wir sehen keinerlei Verpflichtung, Änderungen in diesen "Forward-Looking Statements" aufgrund von Überprüfungen oder Ereignissen nach der Herausgabe dieser Pressemitteilung zu veröffentlichen.
Copyright 2006 Cardium Therapeutics, Inc. Alle Rechte vorbehalten. Die Nutzungsbedingungen finden Sie unter www.cardiumthx.com. Cardium Therapeutics(TM) und Generx(TM) sind Handelsmarken der Cardium Therapeutics, Inc. InnerCool Therapies(R), Innercool(R) und Celsius Control System(TM) sind Handelsmarken der InnerCool Therapies, Inc.
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