BFM: Bericht 2. Quartal 2005 Monitoring Nichteintretensentscheide
(ots)Bern-Wabern, 31.10.2005. Vom 1. April 2004 bis 30. Juni 2005 haben in der Schweiz insgesamt 5'092 Asylsuchende einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) erhalten und wurden vom Sozialhilfesystem des Asylbereichs ausgeschlossen. 727 Personen haben im 2. Quartal 2005 um Nothilfe ersucht und diese erhalten. Von den 4'990 Personen, deren NEE vor dem 1.4.2004 rechtskräftig wurde (Übergangsfälle) sind im 2. Quartal noch 1'047 als Nothilfebeziehende aufgetreten.
Seit dem 1. April 2004 erhalten Asylsuchende, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde, keine Sozialhilfe mehr. Ihnen wird nur noch eine von der Verfassung garantierte minimale Nothilfe gewährt. Für die 4'990 Personen (so genannte Übergangsfälle), deren NEE vor dem 1. April 2004 rechtskräftig war, bezahlte der Bund den Kantonen bis Ende 2004 ordentliche Sozialhilfe. In einem Monitoring überprüft der Bund zusammen mit den Kantonen, wie sich dieser Sozialhilfestopp für Personen mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid (NEE) auswirkt. Der vorliegende Bericht basiert auf den Ergebnissen des 2. Quartals 2005.
Ergebnisse Von April bis Juni 2005 sind 642 Nichteintretensentscheide rechtskräftig geworden. Es gibt somit 5092 Personen mit seit April 2004 rechtskräftig gewordenem Nichteintretensentscheid.
Die Kantone richteten im 2. Quartal 2005 für 727 Personen mit neurechtlichem NEE Nothilfe aus (1. Quartal 2005 746 Personen). Von den so genannten Übergangsfällen treten im zweiten Quartal noch 1'047 als Nothilfebeziehende auf (1. Quartal 2005 1'178 Personen). Die von den Kantonen ausgerichteten Nothilfekosten für Personen mit neurechtlichem NEE sind erneut stark gestiegen (von Fr. 866'595. im 1. Quartal 2005 auf Fr. 1'065'583.). Massgebend für diese Kostenerhöhung sind nicht ein Anstieg der um Nothilfe ersuchenden Personen, sondern die höheren durchschnittlichen Kosten pro Tag und Person und die weiterhin steigende Bezugsdauer. Die Kantone erhalten für das 2. Quartal 2005 Nothilfeentschädigungen in der Höhe von Fr. 385'200. sowie Vollzugsentschädigungen von Fr. 35'000. . Den Kantonen entstand im 2. Quartal ein Defizit von Fr. 645'383.--. Zusätzlich zu den Nothilfeleistungen wiesen die Kantone Kosten für Unterbringungsstrukturen der Personen mit NEE von rund 1.6 Millionen Franken aus. Aufgrund dieser Kostenentwicklung wird zurzeit eine Anpassung der Nothilfepauschale überprüft.
Illegaler Aufenthalt und Delinquenz Im 2. Quartal 2005 wurden 313 Personen mit neurechtlichem NEE angehalten. Die Zahl der Anhaltungen sank erstmals gegenüber dem Vorquartal um insgesamt 22 %. Bei rund 49 % (259 Personen) dieser Anhaltungen wurde ausschliesslich der illegale Aufenthalt festgestellt. Die Anzahl Anhaltungen aufgrund von Betäubungs- und/oder Vermögensdelikten blieb bei den neurechtlichen Fällen stabil. Bei den so genannten Übergangsfällen nahm im 2. Quartal 2005 die Anzahl Anhaltungen insgesamt wie auch jene aufgrund von Betäubungsmittel- und/oder Vermögensdelikten ab. In dieser Gruppe wurden, wie im Vorquartal, im Vergleich zur Gruppe der neurechtlichen NEE mehr Personen aufgrund von Drohung und Gewalt gegen Personen angezeigt.
Der Monitoring-Bericht für das 2. Quartal 2005 ist im Internet unter www.bfm.admin.ch abrufbar.
Weitere Auskünfte: Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, Tel. 031 / 325 93 50