Kontrollstelle L-GAV des Gastgewerbes
Kontrollstelle L-GAV: Kontrollen mit Biss in 2'000 Hotels und Restaurants
Basel (ots)
Kontrollen in 2'000 Hotels und Restaurants zeigen: Jeder 3. Betrieb führt keine Arbeitszeitkontrolle, jeder 7. Betrieb hält nicht alle Mindestlöhne ein.
Zwischen Herbst 2005 und Herbst 2006 kontrollierte die Kontrollstelle für den L-GAV des Gastgewerbes im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe 2'000 Hotels und Restaurants auf Einhaltung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes (L-GAV). Kontrolliert wurden zwei Punkte:
1. Das korrekte Führen einer Arbeitszeitkontrolle.
2. Die Einhaltung der Mindestlöhne.
Die Ergebnisse der Stichprobe liegen nun vor. Sie zeigen folgendes Bild: Nur 925 (46%) der 2'000 kontrollierten Betriebe mussten nicht beanstandet werden, in 1'075 Betriebe (54%) wurden ungenügende Arbeitszeitkontrollen oder nicht eingehaltene Mindestlöhne festgestellt. Diese 1'075 Betriebe werden einer Nachkontrolle unterzogen. Die Kontrollstelle für den L-GAV des Gastgewerbes ist beauftragt, jedes Jahr Kontrollen in 2000 durch Zufall gewählten Betrieben durchzuführen. Der Umfang der Kontrollen wird zudem erweitert. Nicht korrekt handelnde Betriebe müssen Mitarbeitenden vorenthaltene Lohnguthaben nachzahlen und darüber hinaus mit Konventionalstrafen bis zum doppelten Betrag der vorenthaltenen Lohnguthaben rechnen. Mit dem neuen, strengeren Kontrollkonzept, wollen die Sozialpartner des Gastgewerbes (für die Arbeitgebenden: GastroSuisse, hotelleriesuisse, Swiss Catering Association, für die Arbeitnehmenden: Hotel & Gastro Union, UNiA, Syna) den L-GAV des Gastgewerbes in den Betrieben besser durchsetzen und so den korrekt handelnden Betrieben gleich lange Spiesse im harten Wettbewerb und den Mitarbeitenden eine faire Behandlung am Arbeitsplatz garantieren.
Kontakt:
Hansjürg Moser
Kontrollstelle für den Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes
Dufourstrasse 23
4010 Basel
Tel.: +41/61/227'95'55
Fax: +41/61/227'95'60
E-Mail: info@l-gav.ch