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Kontrollstelle L-GAV des Gastgewerbes

Kontrollstelle L-GAV: Kontrollen mit Biss in 2'000 Hotels und Restaurants

Basel (ots)

Kontrollen in 2'000 Hotels und Restaurants zeigen: Jeder 3. Betrieb
führt keine Arbeitszeitkontrolle, jeder 7. Betrieb hält nicht alle
Mindestlöhne ein.
Zwischen Herbst 2005 und Herbst 2006 kontrollierte
die Kontrollstelle für den L-GAV des Gastgewerbes im Rahmen einer
repräsentativen Stichprobe 2'000 Hotels und Restaurants auf
Einhaltung
des Landes-Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes (L-GAV).
Kontrolliert wurden zwei Punkte:
1. Das korrekte Führen einer Arbeitszeitkontrolle.
2. Die Einhaltung der Mindestlöhne.
Die Ergebnisse der Stichprobe liegen nun vor. Sie zeigen folgendes
Bild: Nur 925 (46%) der 2'000 kontrollierten Betriebe mussten nicht
beanstandet werden, in 1'075 Betriebe (54%) wurden ungenügende
Arbeitszeitkontrollen oder nicht eingehaltene Mindestlöhne
festgestellt. Diese 1'075 Betriebe werden einer Nachkontrolle
unterzogen. Die Kontrollstelle für den L-GAV des Gastgewerbes ist
beauftragt, jedes Jahr Kontrollen in 2000 durch Zufall gewählten
Betrieben durchzuführen. Der Umfang der Kontrollen wird zudem
erweitert. Nicht korrekt handelnde Betriebe müssen Mitarbeitenden
vorenthaltene Lohnguthaben nachzahlen und darüber hinaus mit
Konventionalstrafen bis zum doppelten Betrag der vorenthaltenen
Lohnguthaben rechnen. Mit dem neuen, strengeren Kontrollkonzept,
wollen die Sozialpartner des Gastgewerbes (für die Arbeitgebenden:
GastroSuisse, hotelleriesuisse, Swiss Catering Association, für die
Arbeitnehmenden: Hotel & Gastro Union, UNiA, Syna) den L-GAV des
Gastgewerbes in den Betrieben besser durchsetzen und so den korrekt
handelnden Betrieben gleich lange Spiesse im harten Wettbewerb und
den Mitarbeitenden eine faire Behandlung am Arbeitsplatz garantieren.

Kontakt:

Hansjürg Moser
Kontrollstelle für den Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes
Dufourstrasse 23
4010 Basel
Tel.: +41/61/227'95'55
Fax: +41/61/227'95'60
E-Mail: info@l-gav.ch