Chefärzte der universitären Kliniken (CUK)
Regierungsrat prüft Referendum gegen das Zürcher Honorargesetz - Chefärzte halten weiterhin am kantonsrätlichen Gesetz fest
Zürich (ots)
Der Zürcher Regierungsrat bestätigt in seiner heutigen Mitteilung das Referendum gegen das Gesetz über die ärztlichen Zusatzhonorare. Die CUK- Chefärzte der universitären Kliniken halten aber bei der Verteilung der Zusatzhonorare am kantonsrätlichen Gesetz fest.
Eine Annahme des Referendums über das Honorargesetz würde bedeuten, dass künftig bei der Verteilung der erwirtschafteten Zusatzhonorare die Leitenden Ärzte/Ärztinnen und Oberärzte/-innen die Verteilung bestimmen und damit die für die Klinikführung verantwortlichen Chefärzte und Klinikdirektoren überstimmen könnten. Diese Forderung ist laut CUK "über das Ziel hinaus geschossen". "Sollte das Stimmvolk ein JA zum Referendum in die Urne legen", sagt Prof. Dr. iur. Tomas Poledna, Sekretär CUK, "wird den Chefärzten/Klinikdirektoren und auch der Spitalleitung ein wesentliches Führungsinstrument entzogen". Die im Referendum vorgeschlagene Änderung verhindert einen substanziellen Einfluss der Spitalleitung und steht laut Poledna "im Widerspruch zu einem vermehrt unternehmerischen Denken in den öffentlichen und subventionierten Spitälern". Die Regelung zur Sicherung einer fairen Verteilung wurde deshalb bereits in der vom Regierungs- und Kantonsrat vorgelegten neuen Gesetzgebung berücksichtigt.
Trotzdem zeigen die Klinikdirektoren in einigen Punkten Verständnis für die Anliegen der Initianten des Referendums (Oberärztinnen und Oberärzte). Die Finanzierung der obligatorischen Fortbildung der Fachärztinnen und der Fachärzte durch Gelder, die in den Spitälern erwirtschaftet wurden, erachtet die CUK beispielsweise als sinnvoll.
"Grundsätzlich haben sich die Chefärzte und Klinikdirektoren nach langem politischem Ringen für das Honorargesetz des Kantonsrates ausgesprochen", betont Tomas Poledna. Deshalb kann die CUK ein Referendum gegen das Honorargesetz in der vorliegenden Form nicht unterstützen. Beide Kadergruppen stehen in einvernehmlichem Kontakt zueinander. Der Zeitpunkt der Volksabstimmung steht noch nicht fest. Erst entscheidet der Kantonsrat darüber, ob er den Stimmberechtigten das Gesetz mit oder ohne Gegenvorschlag zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt.
Kontakt:
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