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Revidierte ASA-Richtlinie entlastet kleinere Unternehmen: weniger Administration, mehr Praxisbezug

Revidierte ASA-Richtlinie entlastet kleinere Unternehmen: weniger Administration, mehr Praxisbezug
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Luzern (ots)

- Hinweis: Bildmaterial ist abrufbar unter 
     http://www.presseportal.ch/de/story.htx?firmaid=100011772 -
Ab 1. Februar 2007 gilt  die revidierte Richtlinie
über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der
Arbeitssicherheit (kurz: ASA-Richtlinie). Die Eidgenössische
Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS sorgt mit dieser
praxisorientierten Weiterentwicklung für erhebliche administrative
Erleichterungen und unterstützt Betriebe so wirksam bei der Umsetzung
von Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an: Die Firmen,
welche Präventionsmassnahmen umsetzen, profitieren von stabileren
Versicherungsprämien und vermeiden direkte und indirekte Unfallkosten
für Ausfallstunden, Haftpflichtansprüche oder gar strafrechtliche
Folgen. Die EKAS hat die ASA-Richtlinie jetzt weiterentwickelt;
Vertreter der Arbeitsinspektorate, des Staatssekretariats für
Wirtschaft SECO, der Suva, Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerorganisationen brachten dabei ihre Erfahrungen der
letzten Jahre bei der Umsetzung der Richtlinie ein.
Wegweisender Schritt für effizientere Prävention
Die ab 1. Februar 2007 geltende Fassung bestätigt das bisherige
Engagement für den Schutz der Arbeitnehmenden der einzelnen Betriebe
und der Trägerschaften von überbetrieblichen Lösungen. Sie bringt
dazu für rund 260 000 KMU nennenswerte administrative
Erleichterungen. Vor allem kleinere Betriebe mit besonderen
Gefährdungen werden profitieren, das ergab eine Untersuchung des
SECO: Ihre Entlastung durch die geringere Administration wird auf
einen Betrag in zweistelliger Millionenhöhe geschätzt. EKAS-Präsident
Dr. Ulrich Fricker hält fest: "Wir erwarten von der revidierten
Richtlinie mit ihren vereinfachten Bestimmungen einen neuen Schub zur
Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Zehntausende
Betriebe können die verfügbaren Mittel jetzt effizienter einsetzen,
so dass sie den grössten Nutzen bringen und dafür sorgen, dass
Unfallzahlen sinken."
Nachvollziehbare Kriterien, klare Definitionen
Vereinfacht wurde die Einteilung der Betriebe in vier Kategorien.
Neu müssen Betriebe ohne besondere Gefährdungen mit bis zu 50
Mitarbeitenden die Grundanforderungen der Verordnung über
Unfallverhütung  erfüllen, hierzu aber keine Systemdokumentation mehr
erstellen. Hilfsmittel hierzu stellt die EKAS unter www.ekas.ch zur
Verfügung. Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden und "besonderen
Gefährdungen" können die getroffenen Massnahmen neu mit einfachen
Mitteln nachweisen. Betriebe mit 10 oder mehr Mitarbeitenden und
"besonderen Gefährdungen" weisen Organisation und getroffene
Massnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nach. Dazu
müssen sie Spezialisten hinzuziehen, wenn im Betrieb das
erforderliche  Fachwissen fehlt. In den meisten Fällen ist hier
weiterhin eine Branchenlösung einer Individuallösung vorzuziehen.
Aufgaben der EKAS
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit
EKAS fungiert im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als
Drehscheibe: Sie sorgt für die einheitliche Anwendung der
Sicherheitsvorschriften in den Betrieben, die koordinierte Verteilung
finanzieller Mittel und sorgt für eine partnerschaftliche, effiziente
Zusammenarbeit von kantonalen Arbeitsinspektoraten, SECO, Suva und
Fachorganisationen. Den Vorsitz über die 11-köpfige  Kommission, in
der auch die Delegierten der Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerorganisationen mitwirken, hat die Suva, die auch die
Geschäftsstelle leitet. Mehr Informationen unter www.ekas.ch .
Medienmitteilung und Bildmaterial stehen unter www.ekas.ch/asa zum
Download bereit.

Kontakt:

Dr. Serge Pürro
Geschäftsführer
Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit
Fluhmattstrasse 1
6002 Luzern
Tel.: +41/41/419'51'59
E-Mail: serge.puerro@ekas.ch