Raiffeisen International Bank-Holding AG
EANS-News: Raiffeisen International Bank-Holding AG: Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen International Bank-Holding AG zum Rückerwerb eigener Aktien
Wien (euro adhoc) -
Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen International Bank-Holding AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot (§ 65 Abs. 1b AktG) Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG iVm §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2002
Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Aktienrückkauf
Utl.: Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen International Bank-Holding AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot (§ 65 Abs. 1b AktG) Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG iVm §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2002
Die Hauptversammlung der Raiffeisen International Bank-Holding AG, Wien, FN 122119 m, vom 8. Juli 2010 hat die folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm § 82 Abs. 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht werden:
1. Der Vorstand ist nach den Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Ziffer 8 AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien ermächtigt. Der Anteil der nach dieser Ermächtigung zu erwerbenden oder der aufgrund zeitlich vorangehender Ermächtigungen der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG bereits erworbenen Aktien und der gemäß § 65 Abs. 1 Z 1, 4 und 7 AktG gegebenenfalls zu erwerbenden oder bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung begrenzt.
Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1 (eins) pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.
2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot auch unter teilweisen oder gänzlichen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder zum Zweck der Durchführung des "Share Incentive Program" der Gesellschaft für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen erfolgt. Weiters kann für den Fall, dass Wandelschuldverschreibungen auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10.06.2008 ausgegeben werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben. Diese Ermächtigung kann ein Mal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser Beschlussfassung.
3. Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhendes Rückkaufprogramm oder ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren Dauer sind zu veröffentlichen.
Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 beschlossene Ermächtigung zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien.
Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der VeröffentlichungsV 2002 wird durch die Veröffentlichung im Internet über die Website der Gesellschaft, www.ri.co.at, entsprochen.
Rückfragehinweis:
Raiffeisen International Bank-Holding AG
Mag. Michael Palzer
Tel.: +43 1 71707-2828
mailto:michael.palzer@ri.co.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
WKN:
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel