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Human Life International (HLI) Schweiz

Vereinbarung der Oberstaatsanwaltschaft Zürich mit Exit: Ärzte- und Lebensschutzorganisationen begehen Rechtsweg

Zug (ots)

HLI-Schweiz, die Vereinigung Katholischer Ärzte der
Schweiz (VKAS) und die Schweizerische Gesellschaft für Bioethik 
(SGBE) fechten die Vereinbarung zwischen der Oberstaatsanwaltschaft 
des Kantons Zürich und der Organisation Exit über die Beihilfe zum 
Suizid juristisch an. Dazu haben die Organisationen gemeinsam eine 
Beschwerde an das Bundesgericht und zugleich eine Aufsichtsbeschwerde
an den Regierungsrat des Kantons Zürich eingereicht.
Bekanntlich haben laut NZZ am Sonntag vom 5. Juli 2009 mehrere 
bekannte Staatsrechtler erklärt, eine solche Vereinbarung, wie sie 
die Oberstaatsanwaltschaft mit Exit eingegangen ist, könne von einer 
Staatsanwaltschaft gar nicht abgeschlossen werden. Sie überschreite 
damit ihre Kompetenzen. Bei der "Vereinbarung über die organisierte 
Suizidhilfe" handelt es sich gemäss der Medienmitteilung der 
Oberstaatsanwaltschaft sogar um "Standesregeln für 
Sterbehilfeorganisationen". Damit wird der ethisch-moralisch äusserst
umstrittenen Suizidbeihilfe gar ein staatliches Gütesiegel 
aufgedrückt. Der sogenannte Sterbetourismus ist auch nach dieser 
Regelung möglich. Da die Oberstaatsanwaltschaft durch die 
Vereinbarung mit Exit offensichtlich zugunsten einer bundesweiten 
gesetzlichen Regelung auf den Bundesrat Druck machen will, setzen die
beschwerdeführenden Organisationen und mitunterzeichnende Personen 
mit ihrem juristischen Vorgehen ein klares Zeichen. In einem 
demokratischen Rechtsstaat sind nicht umsonst die Exekutive, 
Legislative und die Judikative voneinander getrennt. Für die 
Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung beantragt.
HLI-Schweiz, die VKAS und die SGBE setzen sich für die Förderung 
der Palliativmedizin in der Ausbildung von Gesundheitsberufen ein. 
Die in Deutschland gemachten positiven Erfahrungen mit Hospizen für 
Sterbende im Endstadium könnten problemlos auf die Schweiz übertragen
werden. Damit könnten Suizide vermieden und positive Zeichen gesetzt 
werden, dass Kranke, Behinderte und Sterbende von unserer 
Gesellschaft mitgetragen werden.
HLI-Schweiz, die VKAS und die SGBE äussern sich zu den laufenden 
Verfahren vorläufig nicht mehr und geben auch keine Details über den 
Inhalt der Beschwerden bekannt.

Kontakt:

HLI-Schweiz
Postfach 1307
6301 Zug
Tel.: +41/41/710'28'48
Internet: www.human-life.ch

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