Human Life International (HLI) Schweiz
Vereinbarung der Oberstaatsanwaltschaft Zürich mit Exit: Ärzte- und Lebensschutzorganisationen begehen Rechtsweg
Zug (ots)
HLI-Schweiz, die Vereinigung Katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS) und die Schweizerische Gesellschaft für Bioethik (SGBE) fechten die Vereinbarung zwischen der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Organisation Exit über die Beihilfe zum Suizid juristisch an. Dazu haben die Organisationen gemeinsam eine Beschwerde an das Bundesgericht und zugleich eine Aufsichtsbeschwerde an den Regierungsrat des Kantons Zürich eingereicht.
Bekanntlich haben laut NZZ am Sonntag vom 5. Juli 2009 mehrere bekannte Staatsrechtler erklärt, eine solche Vereinbarung, wie sie die Oberstaatsanwaltschaft mit Exit eingegangen ist, könne von einer Staatsanwaltschaft gar nicht abgeschlossen werden. Sie überschreite damit ihre Kompetenzen. Bei der "Vereinbarung über die organisierte Suizidhilfe" handelt es sich gemäss der Medienmitteilung der Oberstaatsanwaltschaft sogar um "Standesregeln für Sterbehilfeorganisationen". Damit wird der ethisch-moralisch äusserst umstrittenen Suizidbeihilfe gar ein staatliches Gütesiegel aufgedrückt. Der sogenannte Sterbetourismus ist auch nach dieser Regelung möglich. Da die Oberstaatsanwaltschaft durch die Vereinbarung mit Exit offensichtlich zugunsten einer bundesweiten gesetzlichen Regelung auf den Bundesrat Druck machen will, setzen die beschwerdeführenden Organisationen und mitunterzeichnende Personen mit ihrem juristischen Vorgehen ein klares Zeichen. In einem demokratischen Rechtsstaat sind nicht umsonst die Exekutive, Legislative und die Judikative voneinander getrennt. Für die Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung beantragt.
HLI-Schweiz, die VKAS und die SGBE setzen sich für die Förderung der Palliativmedizin in der Ausbildung von Gesundheitsberufen ein. Die in Deutschland gemachten positiven Erfahrungen mit Hospizen für Sterbende im Endstadium könnten problemlos auf die Schweiz übertragen werden. Damit könnten Suizide vermieden und positive Zeichen gesetzt werden, dass Kranke, Behinderte und Sterbende von unserer Gesellschaft mitgetragen werden.
HLI-Schweiz, die VKAS und die SGBE äussern sich zu den laufenden Verfahren vorläufig nicht mehr und geben auch keine Details über den Inhalt der Beschwerden bekannt.
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